Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
So habe alles durch. Sämtliche GEsetzestexte.
Es ist tatsächlich so!
Weil ich die 200 euro Einnahmen aus Tierpension angegeben habe, gehen mir jetzt 3000 Euro Elterngeld flöten.
Sobald ich den BEscheid habe werde ich damit an die Presse gehen. Ich will das nicht auf mir sitzen lassen!
Es ist tatsächlich so!
Weil ich die 200 euro Einnahmen aus Tierpension angegeben habe, gehen mir jetzt 3000 Euro Elterngeld flöten.
Sobald ich den BEscheid habe werde ich damit an die Presse gehen. Ich will das nicht auf mir sitzen lassen!
- Katha
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Ne, dann haben sie doch die 12 Monate vor Mutterschutz genommen. War bei mir so.Selina79 hat geschrieben:du meinst mein Gehalt aus Vollzeitjob teilen sie dann nur durch 7 monate und nicht durch 12?
Nein ich bin Beamtin, bin kein VErdi Mitglied. Bin aber in der IHK... war ja pflicht bei gewerbeanmeldung ...
Aber kann sein, dass das jetzt anders ist
Hast Du in 2012 einen Krankheitstag durch eine SwS? Weil den Monat dürfen sie wohl immer noch nicht nehmen, wenn Du nicht willst
Katha mit dem Hasen *01/2012
"Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, Denn sie haben ihre eigenen Gedanken." Khalil Gibran[/color]
Viel vom iPhone, Buchstabendreher, Tippfehler... inkl. [/size]
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Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
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- Selina79
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- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
hier stehts leider auch nochmal ausdrücklich schwarz auf weiss: "Mischeinkünfte
Hat die berechtigte Person in den zwölf Kalendermonaten oder im Kalenderjahr vor der Geburt gleichzeitig oder nacheinander - ggf. auch zeitweise - Gewinneinkünfte (positiv, null oder negativ) und Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, ist für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens grundsätzlich das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt maßgeblich. Lag im Kalenderjahr vor der Geburt einer der oben genannten Verschiebetatbestände vor, wird auf Antrag das Kalenderjahr maßgeblich, das diesen Ereignissen vorausgegangen ist.
Wichtig:
Die Verschiebung umfasst immer Gewinneinkünfte und Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit."
http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/fa ... hnung.html
Das betrifft also JEDE Mutter die mehrere Kinder hat und zwischen den Kindern nur weniger als 2Jahre arbeiten konnte (immerhin gearbeitet hat!) - UND ein Nebengewerbe hat, also jede Tupperberaterin, jede Dawandaverkäuferin ... jede!
Hat die berechtigte Person in den zwölf Kalendermonaten oder im Kalenderjahr vor der Geburt gleichzeitig oder nacheinander - ggf. auch zeitweise - Gewinneinkünfte (positiv, null oder negativ) und Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, ist für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens grundsätzlich das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt maßgeblich. Lag im Kalenderjahr vor der Geburt einer der oben genannten Verschiebetatbestände vor, wird auf Antrag das Kalenderjahr maßgeblich, das diesen Ereignissen vorausgegangen ist.
Wichtig:
Die Verschiebung umfasst immer Gewinneinkünfte und Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit."
http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/fa ... hnung.html
Das betrifft also JEDE Mutter die mehrere Kinder hat und zwischen den Kindern nur weniger als 2Jahre arbeiten konnte (immerhin gearbeitet hat!) - UND ein Nebengewerbe hat, also jede Tupperberaterin, jede Dawandaverkäuferin ... jede!
- Katha
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Oh, steht das im Gesetz oder "nur" in Dienstvorschriften?
Dann wäre da ein Anwalt der richtige Ansprechpartner, weil es die Mütter mit Nebenwerbe stark benachteiligen würde!!!!
(Lese interessiert mit, bin ja "nur" freiberuflich mehr, aber falls doch was SVpflichtiges käme)
Dann wäre da ein Anwalt der richtige Ansprechpartner, weil es die Mütter mit Nebenwerbe stark benachteiligen würde!!!!
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Katha mit dem Hasen *01/2012
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Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
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- Katha
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Oder frag erstmal noch, ob Du VERPFLICHTET bist, das anzugeben.
Und evtl. Antrag neu nachreichen.
Wenn die nett sind…
Und evtl. Antrag neu nachreichen.
Wenn die nett sind…
Katha mit dem Hasen *01/2012
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- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Steht im Gesetz.
Und ja, ich war verpflichtet. Stand da. Mit dem Vermerk wenn ich was nicht angebe an Einkünften vor oder nach Geburt dann ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit 2000 Euro Bußgeld bestraft werden würde.
Aber wäre sicher die bessere Wahl gewesen ...
Und ja, ich war verpflichtet. Stand da. Mit dem Vermerk wenn ich was nicht angebe an Einkünften vor oder nach Geburt dann ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit 2000 Euro Bußgeld bestraft werden würde.
Aber wäre sicher die bessere Wahl gewesen ...
-
Strelamelie
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
oh, das tut mir leid..
das ist echt zum k....n!falls es wirklich so ist..
das ist echt zum k....n!falls es wirklich so ist..
viele Grüße
Christine mit H. 11/06 und L. 5/10
Christine mit H. 11/06 und L. 5/10
- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Ich komm ja aus der Verwaltung - kenne mich mit sowas schon recht gut aus. Ich glaub das ist auch der Grund warum ich jetzt so VÖLLIG überrumpelt und verzweifelt bin weil ich das echt nicht wußte und nicht damit gerechnet habe.
Ich sehe keine Chance mehr dass der Bescheid anders ausfällt - werde berichten sobald ich ihn habe. Widerspruch einlegen werd ich aber mit Sicherheit!
Ich sehe keine Chance mehr dass der Bescheid anders ausfällt - werde berichten sobald ich ihn habe. Widerspruch einlegen werd ich aber mit Sicherheit!
- annibi
- Prof. Dr. SuT
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Es gibt dazu svhon einen thread hier ... am runden tisch. Es gibt wohlrechtssprüche wdnn es arg abweicht .... guck mal ich find mitm handy nix
... mit ya (4/07), fi (05/09) und pa (08/15) fest an der hand; lu (*+6/13) und den *** ganz tief im Herzen!
"Freu dich innig am Herrn ! Dann gibt er dir, was dein Herz begehrt. Befiehl dem Herrn deinen Weg und vertrau ihm. Er wird es fügen." (Ps 37, 4-5)
"Freu dich innig am Herrn ! Dann gibt er dir, was dein Herz begehrt. Befiehl dem Herrn deinen Weg und vertrau ihm. Er wird es fügen." (Ps 37, 4-5)