Ich hab meinen Antrag auf Elterngeld eingereicht. Normalerweise wird das Elterngeld berechnet aufgrund vom Verdienst 12 Monate vor Geburt. Sprich Nov 12 bis Okt 13 ungefähr.
Jetzt habe ich angegeben - mußte ich ja - dass ich einen Kleinstbetrieb habe - ich habe eine kleine Tierpension angemeldet. Hier haben ja so viele Kleinstbetrieb wg. Nähsachen das wäre ja dasselbe.
Bei Selbständigen berechnet sich das Elterngeld aufgrund des kompletten KALENDERjahres vor Geburt. Sprich 1/12 bis 12/12.
Ich habe extra angegeben dass ich die Einnahmen aus der Tierpension (ca. 200 euro pro jahr) NICHT einberechnet haben möchte (weil das ja kaum eine Steigerung ausmacht) - und dass das ein KLEINSTbetrieb ist (zahle ja nichtmal Umsatzsteuer).
Jetzt wollen die mich bzw. haben sie mich deshalb aber als SELBSTÄNDIGE eingestuft und wollen eben aufs komplette Jahr 12 gehen und nen steuerbescheid haben.
Ich hab ja erst im Jui 12 angefangen zu arbeiten sprich mein Elterngeld würde sich um die HÄlfte halbieren!!!!
ich kotz ab wenn das so gemacht wird!!!
HILFE!!!
Hatte schonmal jemand so ein Problem?
Ich bin grad echt am Boden
