Verhindern wird es Kindesmisshandlung sicher nicht, aber so ist wenigstens gesichert, dass ein misshandelte Kind zumindest gelegentlich mal jemandem (nämlich dem kiA bei der u) auffallen könnte.reformkost hat geschrieben:Alslo ich arbeite seit Jahren im Kinderschutz und kenne mich an sich gut aus, betrifft aber NRW. Die Grundlage ist das BGB und das ist Bundesgesetz. Jedoch gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Handhabe, wie damit umgegangen wird. Das Jugendamt soll Hinweisen nachgehen warum Eltern die U´s versäumt haben oder nicht machen wollen und soll dabei im Gespräch klären, ob das Kind grundsätzlich ärztlich betreut wird, um Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden. es ist ein Stück mehr Kontrolle im System, die ich persönlich nicht gut finde, denn es wird keine Kindesmisshandlungen o.ä. vermeiden.
Das BaWü das im Landesgesetz verankert hat wusste ich auch nicht.
Und es geht ja nicht nur um Misshandlung sondern auch um Entwicklungsstörungen, wenn Eltern da wenig sorgsam sind und nicht von allein drauf können, dass ggf Maßnahmen nötig sind.
Ich find es gut, dass die u's Pflicht sind. Über Kontrolle im system sollte man sich lieber anderweitig aufregen.
***kurz und knapp vom Handy***
