Portokosten bei Rücksendung...

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Johamma
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Johamma »

:wink: Sind hier sonst noch Juristen unterwegs?
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Zierbanane
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Zierbanane »

Die Regelung scheint doch ganz einfach zu sein:

-Zahlst Du im Voraus, dann bekommst Du, im Falle der Rücksendung, auch sämtliche Kosten erstattet. Also auch das Rücksendeporto.

-zahlst Du auf Rg., oder liegt der Wert unter 40 Euro, dann nicht.
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Lyra
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Lyra »

Ich hab da mal etwas mehr bestellt (Ü-Ei-Aktion) und natürlich vorher per Paypal bezahlt.
Die Tücher, die ich nicht behalten hab, hab ich dann als M-Paket zurück geschickt. Erstattet bekommen hab ich nur DEREN Versandkosten und nicht meine :(
Viele liebe Grüße
Lyra mit dem Mann, der Püppi (09/08), dem kleinen Mann (04/11) und einem * (05/10) für immer im Herzen.
Schau doch mal in meinem Blog die Rumpelbutze vorbei.
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Es ist ein alchemistischer Augenblick, in dem sich Wissen in Verstehen verwandelt.
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Zierbanane
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Zierbanane »

Flosaam hat geschrieben:Ich hab da mal etwas mehr bestellt (Ü-Ei-Aktion) und natürlich vorher per Paypal bezahlt.
Die Tücher, die ich nicht behalten hab, hab ich dann als M-Paket zurück geschickt. Erstattet bekommen hab ich nur DEREN Versandkosten und nicht meine :(
da hätte ich wahrscheinlich um eine erklärung gebeten.
Johamma
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Johamma »

@ Zierbanane:
Bezüglich der Rücksendekosten ist es tatsächlich eindeutig: Die trägt der Verkäufer.
Die Kosten der Hinsendung, also vom Verkäufer zum Käufer, sind aber anscheinend noch nicht geklärt. Nach deutschem Recht kann der Verkäufer sie dem Käufer überlassen. (Auch wenn es bereits einzelne anders entscheidende Urteile hierzu gibt.) Das könnte aber einer europäischen Richtlinie zum Verbraucherschutz widersprechen. Und eben das scheint der BGH gerade vom Gerichtshof der EG klären zu lassen. Je nachdem, wie der Gerichtshof entscheidet, könnte das deutsche Recht in Zukunft "richtlinien-konform" dahingehend auszulegen sein, dass auch die Kosten der Hinsendung vom Verkäufer zu tragen sind.
Aber es ist eben noch nicht entschieden. :roll:

@ Flosaam:
Das ist ja merkwürdig. :lol:
Johamma
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Johamma »

Ich korrigiere meine schon viel zu langen Ausführungen von gerade eben: Bislang ist das deutsche Recht hierzu nicht eindeutig. Nur die Rücksendekosten werden extra erwähnt. Was die Hinsendekosten betrifft, ist das alles umstritten. Und eben deshalb kann der Verkäufer sie dem Käufer überlassen.
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Pueppi
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Pueppi »

Und was macht man wenn man das Geld einfach nicht wieder bekommt?

Im Falle meiner Handys bin ich letztendlich nicht nur auf meinen 12€ sitzen geblieben (die Firma hat die Annahme des Pakets verweigert) sondern mir wurden zusätzlich auch noch einmal Portokosten abgezogen.

Das ist doch dann nicht rechtens!
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Johamma »

Nein, das ist es wohl nicht.
Von wem wurden Dir denn nochmal Portokosten abgezogen? Also, ich meine: wie?
Hattest Du eine Einzugsermächtigung erteilt?
Verstehe das nicht ganz.
Jedenfalls: Momentan kannst Du jedenfalls Deinen Anspruch auf Übernahme der Rücksendekosten und auf Rückzahlung des Kaufpreises geltend machen. Einmal Porto vom Verkäufer zu Dir bekommst Du wahrscheinlich nicht zurück.
Aber jenen Anspruch musst Du eben auch geltend machen. Schön ist natürlich ein Einschreiben, aber das kostet wieder. Ich würde eine Mail schreiben, unmissverständlich und mit Fristsetzung (idR 14 Tage), zur Not mit dem "Vorbehalt, weitere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen" o.ä.
Aber das Problem ist einfach, sie tatsächlich zur Zahlung zu bewegen.
Viele rühren sich erst beim Einschalten eines Anwalts. Aber das würde ich für diese Summe nicht machen (und genau damit rechnen die eben auch).
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redpanthress
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von redpanthress »

Zierbanane hat geschrieben:Die Regelung scheint doch ganz einfach zu sein:

-zahlst Du auf Rg., ..., dann nicht.
Und ich glaube, dass das auch nicht ganz rechtens ist. Soweit ich weiß, muss der Verkäufer immer die Rücksendekosten erstatten, unabhängig von der Zahlungsweise. Zumindest konnte ich im Fernabsatzgesetz keinen einzigen Abschnitt finden, der Rechnung ausschließt...
Ich glaub, für die ist das bloß einfach zu umständlich, die Kosten dann zu ersetzen, aber rechtens ist das, glaube ich, nicht....
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Hi - I'm vegan. No, I don't eat meat. Yes, fish are animals. No, my shoes aren't leather. Yes, I get all the vitamins I need. No, I don't need meat to survive. Yes, I receive plenty of calcium. No, my teeth weren't made to rip flesh. Yes, I still have a life.
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Zierbanane
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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Beitrag von Zierbanane »

redpanthress hat geschrieben:
Zierbanane hat geschrieben:Die Regelung scheint doch ganz einfach zu sein:

-zahlst Du auf Rg., ..., dann nicht.
Und ich glaube, dass das auch nicht ganz rechtens ist. Soweit ich weiß, muss der Verkäufer immer die Rücksendekosten erstatten, unabhängig von der Zahlungsweise. Zumindest konnte ich im Fernabsatzgesetz keinen einzigen Abschnitt finden, der Rechnung ausschließt...
Ich glaub, für die ist das bloß einfach zu umständlich, die Kosten dann zu ersetzen, aber rechtens ist das, glaube ich, nicht....
Das ist meines erachtens sehr wohl gut geklärt.

........
Pressemitteilung des Bundesrates


Kritisiert wurde die kostenlose Rücksendemöglichkeit für Verbraucher bei geltendmachung eines Widerrufs- oder Rückgaberechts. Weiterhin wurde dazu aufgefordert, die Informationspflichten des Unternehmers einzugrenzen, so dass nur über das Bestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts belehrt werden muss.

Der Vermittlungsausschuss hat sich schließlich auf eine Änderung des Widerrufsrecht insoweit geeinigt, als die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher in zwei Fällen VERTRAGLICH auferlegt werden können:

1. Wenn der Preis der rückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt

ODER

2. Wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.



Da gibts bestimmt noch mehr im Netz. Ich muß aber weg.
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