Marilu hat geschrieben:Wie ist es eigentlich, wenn ich auf mein Kind nicht aufpasse, es krabbelt auf die Straße und wird vom Auto überfahren? Gibt es sowas wie "unterlassene Aufsichtspflicht mit Todesfolge" oder sowas? Müsste man dafür angezeigt werden oder wäre das ein Delikt, das direkt verfolgt wird?
So spontan aus dem Bauch heraus würd ich sagen, im obigen Fall handelt es sich bestimmt um unterlassene Aufsichtspflicht, aber zu großer Wahrscheinlichkeit würde so etwas, wenn das eigene Kind betroffen ist, nicht verfolgt werden, zumindest nicht geahndet, weil die Eltern mit dem schmerzhaften Verlust des Kindes sowieso schon genug bestraft sind. (So kenne ich das aus einem mir bekannten Fall)
Und angenommen, das passiert nicht dem eigenen Kind, sondern einem Kind, auf das man grade aufpassen soll? Ich gehe mal davon aus, dass man irgendwie haftbar ist. Ist man haftbar? Was steht eigentlich auf sowas?
Ich denke, dazu sollten sich mal ein paar Rechtsexperten hier äußern, wenn sie möchten. Als Laie weiß man so wenig. Ich wußte z. B. lange nicht, daß diese Schilder an Baustellen "Eltern haften für ihre Kinder" totaler Blödsinn sind, denn im Falle von spielenden Kinder auf einer Baustelle können angeblich Eltern bei einem Unfall überhaupt nicht haftbar gemacht werden.
Und nein, es handelt sich nicht um konkrete Befürchtungen

, ist mehr ein was-wäre-wenn-Gedankenspiel.
Auch wenn es immer heißt, daß wir Deutsche uns übertrieben Gedanken um "ungelegte Eier" machen, ich finde es ist schon sinnvoll wenn man sich mit so etwas beschäftigt, wenn man z. B. den Job einer Tagesmutter machen möchte.
Sorry, mein Gesenfe hat Dir jetzt nicht wirklich weitergeholfen.
