Missie hat geschrieben:Ich muss meinen Teich einzäunen, damit ein Einbrecher, der mein Grundstück gar nicht betreten darf, nicht ertrinkt? Also ich kenne viele ungesicherte Teiche- da müsste ja quasi jeder gesichert werden, weil jeder Gartenzaun überklettert werden kann..
Das kann ich mir nicht vorstellen! Ist es nicht wie auf Baustellen z.B. dass ein Zaun und ggf. ein "Betreten verboten"-Schild ausreichen, da diese unmissverständlich klar machen, dass das Grundstück nicht betreten werden darf?
Ansonsten könnte ja auch der Hermesbote, der immer gegen meinen Willen in unseren Garten kommtund dort Pakete ablegt, mich verklagen, wenn er auf unserer nassen Terrasse ausrutscht und sich den Arm bricht!?
Die Verkehrssicherungspflicht geht ziemlich weit. Ich habe eine coole Diplomarbeit zum Thema gefunden, googelt mal nach "Verkehrssicherungspflichten auf privaten Grundstücken". Ich zitiere mal daraus:
Für sonstige Unbefugte, die sich Zutritt zu einem Grundstück oder Gebäude
verschaffen und Verletzungen erleiden, haftet der Sicherungspflichtige
nicht, wenn diese Verletzung bei einem Befugten nicht eingetreten wäre.
So ist ein Hauseigentümer nicht für Verletzungen eines Diebes verantwortlich,
die er sich während des Einbruchs zugezogen hat.47
Weitere Beispiele, für die der Sicherungspflichtige nicht haftet:
Ein Erwachsener hält sich bei Dunkelheit auf einer Baustelle auf,
die durch einen Metallzaun gesichert ist, um zu fotografieren und
fällt währenddessen in einen ungesicherten Schacht.48
Ein Unbefugter betritt einen fremden Hochsitz.
49
Eine Reinigungskraft betritt unbefugt ein Dach.
50
Wenn es jedoch reiner Zufall ist, ob diese Verletzung einem Berechtigten
oder einem Unberechtigten zustößt, so haftet der Sicherungspflichtige
auch für einen Unberechtigten.
Beim Einbrecher, der sich beim Einschlagen der Scheibe den Arm aufschneidet oder der wegen der damit verbundenen Schmerzen oder wegen einer Flucht den Gartenteich übersieht, ist die Sache wohl klar. Eine andere Frage ist wohl, ob der Grundstücksbesitzer im Falle eines Einbrechers, der nur wegen Pflanzenbewuchs den Teich übersieht, haften muss. Denn das hätte genauso gut einem Gast passieren können. Insofern wäre ich beim Hermesboten im Zweifel! Denn auf der nassen Terrasse ausrutschen könnte auch jemand anders, den du und einen Garten gelassen hast.