Es sind tatsächlich 2500 Euro (wenn ich mal 10 Monate mach) die ich somit weniger hab
Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Mein Bescheid ist zwischenzeitlich da. Der einzige "Vorteil" ist, dass ich somit unter 1000 Euro monatliches Durchschnittseinkommen falle und somit die Prozente erhöht werden
Es sind tatsächlich 2500 Euro (wenn ich mal 10 Monate mach) die ich somit weniger hab
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sutnahpele
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Ohje, das ist ja total ärgerlich. Es tut mir wirklich leid für dich!
Dezemberkind 2011, Novemberkind 2014, Oktoberkind 2018, Maikind 2023, Januarbaby 2026.
- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Danke für Deine Anteilnahme. Ich werd jetzt mal Widerspruch und Klageweg gehen ... aber höher als zum örtlichen SG geh ich glaub auch nicht so ohne Anwalt ...
- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Ich möchte wirklich alle bitten, die diesselbe Fallkonstellation haben, sich in meiner FB-Gruppe zu sammeln, oder wenn sie nicht in FB sind, sich per PN bei mir zu melden. Wir wollen wirklich damit an die Öffentlichkeit gehen.
https://www.facebook.com/groups/618660984854073/
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- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
So mein Widerspruch ist raus.
In den Richtlinien zum BEEG hab ich es übrigens gefunden. DA steht es schwarz auf weiss.
vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht, dass selbst dann das vorige Kalenderjahr zugrundezulegen ist wenn darin 0 Euro Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit wären! Einfach unglaublich! Punkt 2b.3.1
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... b_2013.pdf
In den Richtlinien zum BEEG hab ich es übrigens gefunden. DA steht es schwarz auf weiss.
vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht, dass selbst dann das vorige Kalenderjahr zugrundezulegen ist wenn darin 0 Euro Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit wären! Einfach unglaublich! Punkt 2b.3.1
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... b_2013.pdf
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andihofi
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Hallo Selina!
Dein Thread ist eine Weile her aber dürfte ich fragen, wie das ganze bei Dir ausgegangen ist? Ich stecke in einer ähnlichen Situation. Wegen 2000 Euro selbständiger Einkünfte im Wirtschaftsjahr vor der Geburt meines Sohnes erhalte ich jetzt insgesamt 3000 Euro weniger Elterngeld, als wenn ich mir damals freiberuflich nichts dazuverdient hätte - dann wären nämlich die 12 Monate vor Geburt ausschlaggebend gewesen. Das ist so ärgerlich und ich überlege auch zu klagen. LG Andrea
Dein Thread ist eine Weile her aber dürfte ich fragen, wie das ganze bei Dir ausgegangen ist? Ich stecke in einer ähnlichen Situation. Wegen 2000 Euro selbständiger Einkünfte im Wirtschaftsjahr vor der Geburt meines Sohnes erhalte ich jetzt insgesamt 3000 Euro weniger Elterngeld, als wenn ich mir damals freiberuflich nichts dazuverdient hätte - dann wären nämlich die 12 Monate vor Geburt ausschlaggebend gewesen. Das ist so ärgerlich und ich überlege auch zu klagen. LG Andrea
- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Ja ... es blieb dabei. Wegen den 130 euro hab ich 2400 Euro weniger Elterngeld bekommen. So ist die Rechtsprechung bis heute.
- Katha
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Das sind aber Verfahren anhängig
http://mediafon.de/meldung_volltext.php ... 5f0&lang=1
http://mediafon.de/meldung_volltext.php ... 5f0&lang=1
Katha mit dem Hasen *01/2012
"Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, Denn sie haben ihre eigenen Gedanken." Khalil Gibran[/color]
Viel vom iPhone, Buchstabendreher, Tippfehler... inkl. [/size]
"Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, Denn sie haben ihre eigenen Gedanken." Khalil Gibran[/color]
Viel vom iPhone, Buchstabendreher, Tippfehler... inkl. [/size]
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jali
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- Registriert: 29.05.2011, 21:24
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Es ist diesbezüglich unter dem Aktenzeichen B 10 EG 8/15 R ein Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig. Die Vorinstanz hatte vertreten, dass wenn der aktuelle Bemessungszeitraum einen mehr als 20% höheren Elterngeldanspruch ergibt, die gesetzliche Regelung nicht anzuwenden sei.
Ich würde Widerspruch einlegen und unter Umständen anregen das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts ruhen zu lassen. Wenn sie das nicht machen einfach beim Sozialgericht klagen (ohne Anwalt, kostet nichts) und auch dort das Ruhen anregen.
Ich würde Widerspruch einlegen und unter Umständen anregen das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts ruhen zu lassen. Wenn sie das nicht machen einfach beim Sozialgericht klagen (ohne Anwalt, kostet nichts) und auch dort das Ruhen anregen.
Mit zwei Töchtern (2011 und 2014)
- Selina79
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- Registriert: 28.01.2009, 08:49
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Ah das ist interessant!! Das kenne ich noch gar nicht.
Tja- was bedeutet das im Einzelfall? Als ich damals im Widerspruchsverfahren war, gab es noch keine anderen anhängigen Urteile.
Sollte das Urteil zugunsten der Klägerin entschieden werden, habe ich Pech gehabt oder? DA ich nicht geklagt hab und auch nichts mehr offen/anhängig ist?
Tja- was bedeutet das im Einzelfall? Als ich damals im Widerspruchsverfahren war, gab es noch keine anderen anhängigen Urteile.
Sollte das Urteil zugunsten der Klägerin entschieden werden, habe ich Pech gehabt oder? DA ich nicht geklagt hab und auch nichts mehr offen/anhängig ist?