Seite 31 von 164
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 06:56
von davisalo
anni1110 hat geschrieben: 02.03.2022, 19:32
Aufgrund eigener Erfahrung: ACHTET auf eure Beschreibungen!!!
Ich hatte vor paar Wochen eine Anzeige drin (für etwa 1 Woche, weil dann vor Ort verkauft) - Überschrift - Puppenschlafsack - passend Ba*y B*rn. Heute hat mein Chef Post von einem Münchner Anwalt bekommen wegen Markenrechtsverletzung! Stand heute - 5100€ Strafe - ich bin fix und fertig und mein Chef so toll. Der hat sich für meine bisherige tolle Arbeit bedankt und das WIR in Zukunft auf Markennamen verzichten sollen. Das Problem ist hier aber gar nicht der Markenname, sondern das Wort PASSEND, weil der Schlafsack kein Originalzubehör ist (ich hatte mit Ba*yB*rn nur die Puppengröße beschreiben wollen).
Da haben doch Leute echt Langeweile.

Keine Ahnung, ob und wie wir dagegen vorgehen können. Ich könnte heulen und habe es auch schon getan
Also, als Warnung für euch! benutzt keine "ähnlich wie, passend zu, ..." - machen gefühlt tausend Menschen
Ist das so rechtens? Hat Dein Chef das mit der Verbraucherzentrale abgeklärt? Ich meine, nur weil da eine Benachrichtigung von einem Anwalt kommt, heißt das ja noch nicht, dass das unbedingt korrekt ist, oder?
Ich finde das so auch uuuunmöglich!! Du hast ja nicht den Markennamen für Dein Produkt benutzt... Und wenn doch: Ist so eine hohe Summe dann korrekt? Wer legt diese Summe fest? - Habt Ihr Rechtschutz? Bzw. Dein Chef? Vorm Bezahlen würde ich mich da definitiv noch mal erkundigen...
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 07:00
von davisalo
Nachtrag: Gerade folgende Seite gefunden:
https://www.anwaltonline.com/ebay-recht ... -angeboten
Hier steht explizit drin, dass in Eurem Fall der Markenname genannt werden darf!
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 07:25
von Valeska
Da steht, man darf "passend für ..." schreiben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Produkt zu beschreiben. Na ja. Anni hätte wohl einfach schreiben können "passend für Puppe xy cm".
Ziemlich heftig, damit rechnet ja keiner, der sich nicht explizit damit beschäftigt hat!
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 07:36
von anni1110
Valeska hat geschrieben: 03.03.2022, 07:25
Da steht, man darf "passend für ..." schreiben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Produkt zu beschreiben. Na ja. Anni hätte wohl einfach schreiben können "passend für Puppe xy cm".
Ziemlich heftig, damit rechnet ja keiner, der sich nicht explizit damit beschäftigt hat!
Genau, ich hätte ja schreiben können, passend für Puppe 30cm. Aber mal ganz ehrlich. Das machen so viele Leute. Und Menschen machen Fehler. Kann man nicht erstmal freundlich darauf hinweisen?
Die Mail ist echt und die Anklageschrift wird einfach nur auf den jeweiligen "Fall" aktualisiert.
In meinen Augen sind über 5000 Euro völlig überzogen, aber gut. Ich hätte Anwalt für Markenrecht werden sollen.
Ich warte noch auf den Anruf vom Chef und dann schauen wir mal. Für das Geld muss ich über 6 Monate arbeiten
Die Relation

Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 07:47
von Valeska
anni1110 hat geschrieben: 03.03.2022, 07:36
Genau, ich hätte ja schreiben können, passend für Puppe 30cm. Aber mal ganz ehrlich. Das machen so viele Leute. Und Menschen machen Fehler. Kann man nicht erstmal freundlich darauf hinweisen?
Die Mail ist echt und die Anklageschrift wird einfach nur auf den jeweiligen "Fall" aktualisiert.
In meinen Augen sind über 5000 Euro völlig überzogen, aber gut. Ich hätte Anwalt für Markenrecht werden sollen.
Ich hoffe, du hast meinen Beitrag nicht als Vorwurf oder als "hätte sie ja wissen müssen!" aufgefasst, so war's keineswegs gemeint. Ich wollte nur klarstellen, dass die verlinkte Info eben nicht belegt, dass du im Recht bist, sondern das Gegenteil. Ob die Info in dem Link korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, und über 5000 € finde ich definitiv auch krass. Aber wenn der Mensch damit sein Geld verdienen will, kommt natürlich direkt ne Rechnung und kein freundlicher Hinweis.
Irgendeine Rechtsschutz oder Haftpflicht, die da einspringt, gibt es nicht?
Du Arme
In dem Link steht auch, bei Privatpersonen können höchstens Verstöße gegen das Urheberrecht (nicht Markenrecht) vorliegen ... Man will vermutlich nicht herausfinden, was dieser Mensch bei Urheberrechtsverstößen berechnet - also definitiv danke fürs Teilen!
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 07:52
von anni1110
Valeska hat geschrieben: 03.03.2022, 07:47
anni1110 hat geschrieben: 03.03.2022, 07:36
Genau, ich hätte ja schreiben können, passend für Puppe 30cm. Aber mal ganz ehrlich. Das machen so viele Leute. Und Menschen machen Fehler. Kann man nicht erstmal freundlich darauf hinweisen?
Die Mail ist echt und die Anklageschrift wird einfach nur auf den jeweiligen "Fall" aktualisiert.
In meinen Augen sind über 5000 Euro völlig überzogen, aber gut. Ich hätte Anwalt für Markenrecht werden sollen.
Ich hoffe, du hast meinen Beitrag nicht als Vorwurf oder als "hätte sie ja wissen müssen!" aufgefasst, so war's keineswegs gemeint. Ich wollte nur klarstellen, dass die verlinkte Info eben nicht belegt, dass du im Recht bist, sondern das Gegenteil. Ob die Info in dem Link korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, und über 5000 € finde ich definitiv auch krass. Aber wenn der Mensch damit sein Geld verdienen will, kommt natürlich direkt ne Rechnung und kein freundlicher Hinweis.
Irgendeine Rechtsschutz oder Haftpflicht, die da einspringt, gibt es nicht?
Du Arme
In dem Link steht auch, bei Privatpersonen können höchstens Verstöße gegen das Urheberrecht (nicht Markenrecht) vorliegen ... Man will vermutlich nicht herausfinden, was dieser Mensch bei Urheberrechtsverstößen berechnet - also definitiv danke fürs Teilen!
Nein nein, alles gut. Ich habe das nicht als Vorwurf gelesen.
Ich werde berichten.
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 07:56
von Batinka
Ich finde es auch sehr schade, dass es euch so erwischt hat. Aber in dem Link lese ich das so deutlich nicht, da steht, dass die Markennennung erstens alternativlos und zweitens abschließend sein muss. Trotzdem würde ich mal nach einer Rechtsberatung schauen, es geht da um Details in der Formulierung. Vielleicht lässt sich ja auch an der Summe noch was machen.
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 08:36
von davisalo
Es steht im Link halt auch, dass Abmahnungen eben oft unberechtigt verschickt werden oder Vertragsstrafen zu hoch angesetzt werden. Das erscheint mir in Eurem Fall als das Mindeste, was es zu überprüfen lohnt.
Und ja, natürlich ist es nicht alternativlos, zu sagen, dass es zu ... Marke passt; Größe zu schreiben wäre möglich gewesen. Hier kannst Du auch noch mal schauen:
https://www.test.de/Markenrechtsverletz ... 5813342-0/ - Auch hier wird schwer empfohlen, nicht einfach so zu zahlen. Gerade die von Dir erwähnte Marke scheint da bekannt für zu sein ...: Im verlinkten Artikel wird das gar ein bisschen durch die Blume aufgeführt: "Das heißt: Niemand darf zum Beispiel auf selbst gestrickte Puppenkleidung den Markennamen eines anderen nähen und die Ware so verkaufen. Aber nicht jedes vorgeworfene Verhalten ist eine Markenrechtsverletzung ..." - Ob das jetzt so gemeint ist oder nur ich hier raushöre, dass gerade diese Marke durchaus auch ungerechtfertigt abmahnt ..., sei mal dahingestellt ... - Und noch mal weiter unten beschreibt ein Anwalt, der genau für diese Marke abmahnt (vielleicht, der von dem Euer Schreiben ist), dass er zwar im Nennen der Marke eine Markenrechtsverletzung sieht: "Geringer Gewinn und Umsatz [des Anbieters auf e*...] ... wäre bei uns in der Kanzlei ein Argument dafür, den geforderten Schadenersatz zu reduzieren. Der Abgemahnte muss uns aber glaubhaft vermitteln, dass er finanziell nicht gut dasteht - etwa weil er ... oder so gut wie keine Erlöse erzielt. ..." - Es lohnt sich hier weiter zu lesen - und wenn Rechtschutz o.ä. nicht greift, vielleicht lohnt ja gar das offensive, freundliche Anschreiben an den Anwalt - um den Schaden zumindest zu reduzieren ... - Ich wünsche Euch viel Erfolg und dass Ihr nicht für Euer Tun finanziell so gestraft werdet!!!
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 09:32
von Plueschtier
https://sos-recht.de/abmahnung/news/zie ... abmahnung/
Hier steht zumindest, dass sie sich auf eine geringere Zahlung einlassen.
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 03.03.2022, 10:00
von anni1110
Das habe ich auch gerade gelesen. Mal gucken. Mein Chef hat noch nicht angerufen