Ist das so rechtens? Hat Dein Chef das mit der Verbraucherzentrale abgeklärt? Ich meine, nur weil da eine Benachrichtigung von einem Anwalt kommt, heißt das ja noch nicht, dass das unbedingt korrekt ist, oder?anni1110 hat geschrieben: 02.03.2022, 19:32 Aufgrund eigener Erfahrung: ACHTET auf eure Beschreibungen!!!
Ich hatte vor paar Wochen eine Anzeige drin (für etwa 1 Woche, weil dann vor Ort verkauft) - Überschrift - Puppenschlafsack - passend Ba*y B*rn. Heute hat mein Chef Post von einem Münchner Anwalt bekommen wegen Markenrechtsverletzung! Stand heute - 5100€ Strafe - ich bin fix und fertig und mein Chef so toll. Der hat sich für meine bisherige tolle Arbeit bedankt und das WIR in Zukunft auf Markennamen verzichten sollen. Das Problem ist hier aber gar nicht der Markenname, sondern das Wort PASSEND, weil der Schlafsack kein Originalzubehör ist (ich hatte mit Ba*yB*rn nur die Puppengröße beschreiben wollen).
Da haben doch Leute echt Langeweile.Keine Ahnung, ob und wie wir dagegen vorgehen können. Ich könnte heulen und habe es auch schon getan
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Also, als Warnung für euch! benutzt keine "ähnlich wie, passend zu, ..." - machen gefühlt tausend Menschen![]()
Ich finde das so auch uuuunmöglich!! Du hast ja nicht den Markennamen für Dein Produkt benutzt... Und wenn doch: Ist so eine hohe Summe dann korrekt? Wer legt diese Summe fest? - Habt Ihr Rechtschutz? Bzw. Dein Chef? Vorm Bezahlen würde ich mich da definitiv noch mal erkundigen...