Reboarder nach Unfall austauschen?

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amantedealmeria
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Re: Reboarder nach Unfall austauschen?

Beitrag von amantedealmeria »

Wie unlogisch ist das mit dem Zeitwert eines anderen Modells denn? Zahlen die auch nur den Zeitwert vom Golf wenn ein großer BMW geschrottet wurde?

von unterwegs gesendet
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1. Kor. 10, 23-24:
Alles ist erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten. Alles ist erlaubt, aber nicht alles baut auf. Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient.

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ich will aber
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Re: Reboarder nach Unfall austauschen?

Beitrag von ich will aber »

Naja, der geschädigte soll seinen Schaden ersetzt bekommen und mehr nicht. Einen 10 Jahre altes angebeultes Auto mit dem Neuwert zu entschädigen wäre genauso "unfair"

Blöd ist es immer, wenn solche Dinge nicht gebraucht oder nur teurer zu haben sind....
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feniliro
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Re: Reboarder nach Unfall austauschen?

Beitrag von feniliro »

Aber es steht doch auf Seite 1 schon der Link, dass bei Kindersitzen der NEUWERT zu erstatten ist....
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amantedealmeria
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Re: RE: Re: Reboarder nach Unfall austauschen?

Beitrag von amantedealmeria »

ich will aber hat geschrieben:Naja, der geschädigte soll seinen Schaden ersetzt bekommen und mehr nicht. Einen 10 Jahre altes angebeultes Auto mit dem Neuwert zu entschädigen wäre genauso "unfair"

Blöd ist es immer, wenn solche Dinge nicht gebraucht oder nur teurer zu haben sind....
Ich meinte auch nicht die Frage Neu- oder Zeitwert, sondern die Frage von welchem Modell den Zeitwert.

von unterwegs gesendet
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1. Kor. 10, 23-24:
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