Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
OH!!! ich geh suchen Danke Angelika!
- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Ich find nix 
Nur was, nach altem Recht wo man noch auf 1-2 Tage Mutterschaftsgeld verzichten konnte und sich so der Bemessungszeitraum verschoben hat.
Oh man ich kann das einfach nicht glauben. Ehrlich - ich verdien mit der Tierpension so gut wie gar nichts und wir machen das, weil es den Kindern und mir so gut gefällt und gut tut.
Ich hab völlig normal gearbeitet, hatte ein RiesenGschiss ne Kinderbetreuung zu finden, und war so stolz dass ich es überhaupt geschafft hab über 1 Jahr zu arbeiten und dachte mir so dass dsa ja auch wegen dem Elterngeld jetzt gut und wichtig war. Und jetzt werd ich, obwohl ich total normal gearbeitet hab in Teilzeit, nur weil ich neben her diese PIpifaxeinnahmen hab, so schlecht gestellt dass ich quasi gleich einkommensunabhängig beantragen hätte können
Nur was, nach altem Recht wo man noch auf 1-2 Tage Mutterschaftsgeld verzichten konnte und sich so der Bemessungszeitraum verschoben hat.
Oh man ich kann das einfach nicht glauben. Ehrlich - ich verdien mit der Tierpension so gut wie gar nichts und wir machen das, weil es den Kindern und mir so gut gefällt und gut tut.
Ich hab völlig normal gearbeitet, hatte ein RiesenGschiss ne Kinderbetreuung zu finden, und war so stolz dass ich es überhaupt geschafft hab über 1 Jahr zu arbeiten und dachte mir so dass dsa ja auch wegen dem Elterngeld jetzt gut und wichtig war. Und jetzt werd ich, obwohl ich total normal gearbeitet hab in Teilzeit, nur weil ich neben her diese PIpifaxeinnahmen hab, so schlecht gestellt dass ich quasi gleich einkommensunabhängig beantragen hätte können
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jumia
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Ich hab das grad durch..
Sobald du das Gewerbe angegeben hast, wird das letzte Kalenderjahr zur Berechnung herangezogen. Was du allerdings machen kannst, ist, eine Verschiebung des Berechnungszeitraumes zu beantragen. Das heißt, wenn die jetzt bei dir auf Grundlage von den Einkünften aus 2012 rechnen möchten, kannst du eine Verschiebung auf 2011 beantragen.
Da hast du wahrscheinlich Elterngeld bezogen? Das wird ja nicht berücksichtigt, evtl. kannst du dann auf 2010 oder sogar 2009 schieben.
Ich würd anrufen, die sind super nett und hilfsbereit.
Ich wusste das alles nicht und hab mit recht wenig Elterngeld gerechnet, da ich zwischen Kind 1 und 2 nur halbtags gearbeitet hab. Die nette Frau erklärte mir das dann, eben dass ich den Zeitraum schieben könnte, damit bekomm ich jetzt für Kind 2 mehr Elterngeld als für Kind 1
Ich kann dir wirklich nur empfehlen, da anzurufen. Das wird!
Sobald du das Gewerbe angegeben hast, wird das letzte Kalenderjahr zur Berechnung herangezogen. Was du allerdings machen kannst, ist, eine Verschiebung des Berechnungszeitraumes zu beantragen. Das heißt, wenn die jetzt bei dir auf Grundlage von den Einkünften aus 2012 rechnen möchten, kannst du eine Verschiebung auf 2011 beantragen.
Da hast du wahrscheinlich Elterngeld bezogen? Das wird ja nicht berücksichtigt, evtl. kannst du dann auf 2010 oder sogar 2009 schieben.
Ich würd anrufen, die sind super nett und hilfsbereit.
Ich wusste das alles nicht und hab mit recht wenig Elterngeld gerechnet, da ich zwischen Kind 1 und 2 nur halbtags gearbeitet hab. Die nette Frau erklärte mir das dann, eben dass ich den Zeitraum schieben könnte, damit bekomm ich jetzt für Kind 2 mehr Elterngeld als für Kind 1
Ich kann dir wirklich nur empfehlen, da anzurufen. Das wird!
Liebe Grüße von Jumia mit dem Mäusekind *01/12 und Rumpel *09/13
- kruemelkekschen
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Wonach richtet sich denn die Verschiebung? Und kann man dann so weit verschieben, dass kein Gewerbe angemeldet war, weil man z. B
erst nach dem ersten Kind ein Gewerbe angemeldet hat? Hast Du da einen Links zu dem Verschieben?
erst nach dem ersten Kind ein Gewerbe angemeldet hat? Hast Du da einen Links zu dem Verschieben?
mit Schul-, Vorschul-, Kindergartenkind und Baby
- Katha
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verschiebungsgründe sind aber laut dem Link nur:
Mutterschaftsgeld
Elterngeld
SwS - bedingte Erkrankung
Zivildienst
wird f. die TS für 2012 vermutlich schwierig
Mutterschaftsgeld
Elterngeld
SwS - bedingte Erkrankung
Zivildienst
wird f. die TS für 2012 vermutlich schwierig
Katha mit dem Hasen *01/2012
"Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, Denn sie haben ihre eigenen Gedanken." Khalil Gibran[/color]
Viel vom iPhone, Buchstabendreher, Tippfehler... inkl. [/size]
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jumia
- hat viel zu erzählen
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Soweit ich weiß nichtkruemelkekschen hat geschrieben: Und kann man dann so weit verschieben, dass kein Gewerbe angemeldet war, weil man z. B
erst nach dem ersten Kind ein Gewerbe angemeldet hat?
https://formulare.virtuelles-rathaus.de ... =1&d=v.pdfkruemelkekschen hat geschrieben:Hast Du da einen Links zu dem Verschieben?
Man kann, wenn der eigentliche Bemessungszeitraum 2012 ist, auf jeden Fall nach 2011 verschieben. Soweit ich das lese kann man dann, sollte man in 2011 Eltengeld bezogen haben, auch noch nach 2010 schieben.
Ich würd echt anrufen, die sind sehr nett.
Liebe Grüße von Jumia mit dem Mäusekind *01/12 und Rumpel *09/13
- Katha
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Mit welcher Begründung kann man auf jeden Fall um ein Jahr verschieben?
Die Gründe sind auch in dem verlinkten Formular identisch zu dem anderen.
Oder gibt es noch weitere???
Die Gründe sind auch in dem verlinkten Formular identisch zu dem anderen.
Oder gibt es noch weitere???
Katha mit dem Hasen *01/2012
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Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, Denn sie haben ihre eigenen Gedanken." Khalil Gibran[/color]
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Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, Denn sie haben ihre eigenen Gedanken." Khalil Gibran[/color]
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- Selina79
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Das mit dem Verschieben hab ich gestern alles durch ich seh da keinen Grund warum das gehen sollte. Seit der Änderung 1.1..13 sind sie da recht rigoros.
Und selbst wenn es geht - 2011 hatte ich nur bis april Elterngeld und den Rest gar nichts. 2010 hatte ich 14 Wochen Vollzeitgehalt und sonst gar nichts / Elterngeld.
Angelika hast Du nochmal einen Thread für mich wg. dem Punkt "Wenn es einen zu großen Unterschied macht" ?
Und ja, natürlich werd ich anrufen!! aber wißt ihr wie schlimm das für mich ist so lange warten zu müssen?? ich hab sogar gestern gleich angerufen, aber natürlich war der AB dran samstags. Ich bin jemand ich r ufe immer sofort an ... wie gesagt ich arbeite ja sogar in der Verwaltung. Für mich ist es einfach echt übel dass dieses doofe Teil nun Samstags kam.
Und selbst wenn es geht - 2011 hatte ich nur bis april Elterngeld und den Rest gar nichts. 2010 hatte ich 14 Wochen Vollzeitgehalt und sonst gar nichts / Elterngeld.
Angelika hast Du nochmal einen Thread für mich wg. dem Punkt "Wenn es einen zu großen Unterschied macht" ?
Und ja, natürlich werd ich anrufen!! aber wißt ihr wie schlimm das für mich ist so lange warten zu müssen?? ich hab sogar gestern gleich angerufen, aber natürlich war der AB dran samstags. Ich bin jemand ich r ufe immer sofort an ... wie gesagt ich arbeite ja sogar in der Verwaltung. Für mich ist es einfach echt übel dass dieses doofe Teil nun Samstags kam.
- annibi
- Prof. Dr. SuT
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- Registriert: 15.10.2007, 13:37
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Du hast ihn gefunden .... meine den wo du jetzt geantwortet hast
... mit ya (4/07), fi (05/09) und pa (08/15) fest an der hand; lu (*+6/13) und den *** ganz tief im Herzen!
"Freu dich innig am Herrn ! Dann gibt er dir, was dein Herz begehrt. Befiehl dem Herrn deinen Weg und vertrau ihm. Er wird es fügen." (Ps 37, 4-5)
"Freu dich innig am Herrn ! Dann gibt er dir, was dein Herz begehrt. Befiehl dem Herrn deinen Weg und vertrau ihm. Er wird es fügen." (Ps 37, 4-5)
- Selina79
- Power-SuTler
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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Aber da steht nix wg. großem Unterschied. DAs Urteil bezieht sich ja aufs alte REcht 