Die gilt immer. Es gab bei Rennrädern (glaube bis 11kg) eine Ausnahme beim Licht. Bis vor ein paar Jahren durften da Batterielichter bei Bedarf montiert werden, während an anderen Fahrrädern Dynamo oder Akkus vorgeschrieben waren.LaSarda hat geschrieben: 09.03.2024, 12:58 Gilt die StVO nicht erst ab einem Mindestgewicht?
Ich kenne quasi niemanden, der am Rennrad Reflektoren hat.![]()
An den Pedalen müssen auch Reflektoren sein
Ich hab jetzt aber mal nachgelesen.
Damit darf ich doch Reflexfolie auf die Felgen kleben, solange es sich um einen zusammenhängenden Ring handelt, oder?Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
1.
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2.
Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
3.
mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
Abgesehen davon ist es mir persönlich wichtiger, dass ich gesehen werde, unabhängig davon, was zugelassen oder vorgeschrieben ist. Der vorgeschriebene Reflektor hinten bringt nichts, wenn die Jacke drüber hängt, genauso wie das leere Licht in der Tasche. Hier scheint es absolut üblich zu sein, dass man die kurze Strecke zum Bahnhof auch im Dunkeln ohne Licht fährt.