Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangsnahrung regelt das Säuglingsnahrungswerbegesetz (SNWG).
http://www.werbung-schenken.de/gesetz.nsf/snwg.htm
Insb. interessant sind §3 und §4(4).
"Gänzlichst verboten" ist Werbung also nicht, aber eben massiv eingeschränkt, was einem Werbeverbot ziemlich nahe kommt. Das Bußgeld für einen Verstoß (keine Ahnung, ob das je verhängt wurde, mit der Durchsetzung des SNWG in der Praxis gab es wohl ordentlich Schwierigkeiten...) beträgt höchstens 50.000 DM(!). Überlegt mal, wie schnell sich DAS lohnt, wenn man nur 1000 Mütter erfolgreich von einigen Monaten Stillzeit abhält und stattdessen Pulver XY verkauft...
LG;
Julia