Das sind die Bescheinigungen für Beschäftigungsverbote in der Stillzeit, typ. Beispiel wäre die stillende Zahnärztin. Das darf der AG wiederholt einfordern, da da ja erhebliche Geldsummen involviert sind. Ich weiß nicht, ob da Abstände definiert sind, aber letztlich geht das bestimmt auch monatlich, quasi mit jeder fälligen Gehaltsabrechnung/Dienstplan wie auch immer. Meiner Erfahrung nach sind die Abstände meist größer, das hängt aber sicher auch vom AG ab.blueberry hat geschrieben: 27.09.2023, 11:16Ich höre mal gespannt zu, denn von einer "Stillbescheinigung" habe ich noch nie gehört.Gelbesfrettchen hat geschrieben: 26.09.2023, 20:20 1. Wie oft bzw. in welchen Abständen kann der Arbeitgeber eine Stillbescheinigung verlangen?
Was wird da bescheinigt und von wem? Schaut da jemand (wer? Ärzt:in?) beim Stillens zu? Oder musst Du beweisen, dass Du Milch bildest? Oder ...?
Das sind ärztliche Atteste. Um eine stillende Brust zu erkennen, muss man nicht beim Stillen zusehen, das erkennt man auch anders.