08.12.2580 - IN 27435 – STAND 10-2015
Kindersicherung im Fahrzeug Vorsicht, Airbag!
Wenn der Airbag auslöst
ADAC Fahrzeugtechnik
Kinder vorne platzieren - warum nicht? Den Kleinen gefällt es, man hat sie besser im Blickwinkel und manchmal ist die Rücksitzbank ja auch komplett belegt. Auf jeden Fall sicherer ist entsprechend den Unfallstatistiken die Rücksitzbank. Zudem können fahrzeugspezifische Airbagausrüstungen und Vorgaben des Fahrzeugherstellers dazu führen, dass unter bestimmten Vo- raussetzungen der Beifahrerplatz für Kinder tabu ist.
Ein Aufkleber (s. oben), der ein Montageverbot für rückwärtsgerichtete Kin- dersitze auf dem Beifahrersitz darstellt, ist dann irreführend, wenn der Her- steller ein generelles Verbot einer Montage von Kindersitzen (also auch vorwärtsgerichtete) auf dem Beifahrerplatz ausgesprochen hat. Weitere Details dazu stehen dann meist nur in der Fahrzeug-Bedienungsanleitung.
Der Airbag ist zusammen mit dem Sicherheitsgurt eine unschlagbare Kombination der Insassensicherheit. Um seine Aufgabe wirkungsvoll zu erfüllen, muss er sich innerhalb von Millisekunden entfalten, was Auf- blasgeschwindigkeiten um die 200 km/h erfordert. Somit ist klar: „Schmusekissen“ ist er keines, Passagie- re, die nicht die übliche Erwachsenen-Sitzposition eingenommen haben, also ungünstig im Aufblasbereich positioniert sind, können mit hoher Energie „angeschossen“ werden. Dies gilt ganz besonders für rück- wärtsgerichtete Babyschalen, die mit ihrer Rückenlehne zwangsläufig in den Aufblasbereich des beson- ders großvolumigen Beifahrerairbags hineinragen.
Ein sehr bewusster Umgang mit Kindersitzen auf dem Beifahrerplatz ist also angesagt. Worauf man ach- ten muss, steht in den folgenden Kapiteln. Ganz wichtig ist aber auch die Fahrzeug-Bedienungsanleitung, da die Fahrzeughersteller unterschiedliche „Philosophien“ vertreten und auch je nach Modell und Baujahr unterschiedliche Voraussetzungen gelten können.
Seitenairbag
Die Schutzwirkung von Seitenairbags ist grundsätzlich positiv zu sehen, dies gilt auch für Kinder in Kinder- sitzen. Speziell für Kinder ist aber wichtig, dass sie, z. B. beim Schlafen den Kopf nicht gegen die Tür bzw. die Türscheibe lehnen. Der Kopf könnte durch den sich aufblasenden Seitenairbag ungünstig getroffen werden. Deshalb gilt hier die Regel, auf eine korrekte Sitzposition im Kindersitz zu achten. Unterstützen lässt sich dies durch Rückenstützen mit Ruheposition und spezielle Schlafkissen (z. B. Fa. Sandini).
Kindersitz vorwärtsgerichtet
Die Installation eines Kindersitzes in Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz wird nur von einigen Fahrzeug- herstellern gestattet. Voraussetzung: Der Beifahrersitz muss in die hinterste Position geschoben werden (größtmöglicher Abstand zum Airbag). Eine eindeutige Aussage hierzu liefert leider nur die Bedienungsan- leitung des jeweiligen Fahrzeugs!
Aufpassen! Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt z. B. in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Dae- woo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo!.
ADAC-Beurteilung: Nur in Ausnahmefällen, sofern überhaupt gestattet, das Kind auf den Beifahrerplatz setzen! Nutzen Sie, wenn immer möglich, die Rücksitzbank!
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Kindersitz rückwärtsgerichtet („Reboard“)
Eine Babyschale, in welcher das Kind nach hinten blickt, kann vom Beifahrer-Airbag wegen der nahen Position zum Armaturenbrett äußerst ungünstig belastet werden! In Verbindung mit einem aktiven Airbag absolut unzulässig! Wenn jedoch in Ausnahmefällen der Blickkontakt, z. B. zu einem Neugeborenen in der Babyschale, während der Fahrt unumgänglich ist, darf ein rückwärtsgerichtetes Kinderrückhaltesystem nur auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn ein vorhandener Beifahrerairbag deaktiviert ist.
Und wie wird der Airbag deaktiviert? Hierzu bieten die Fz.-Hersteller leider keine einheitlichen Maßnahmen an. Grundsätzlich keinerlei Möglichkeiten gibt es übrigens bei älteren Modellen z.B. von Opel (auch hier wieder: Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges oder beim Händler nachfragen).
Deaktivierung des Beifahrerairbags (permanent) durch Fachwerkstatt
Im Wesentlichen nur möglich bei früheren Modellen von VW, Audi und BMW (neuere Modelle verfügen über einen Schlüsselschalter). Eine Deaktivierung kann nur in den jeweiligen Vertragswerkstätten durch- geführt und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (zusätzliche Warnaufkleber an geeigneter Stelle im Fahrzeug). Nur sinnvoll, wenn der Beifahrerplatz ausschließlich für längere Zeit für einen Reboard-Sitz benötigt wird.
ADAC-Beurteilung: Aufwändig und kostspielig. Keine optimale Schutzwirkung mehr für Erwachsene auf dem Beifahrerplatz.
Abschaltmöglichkeit durch Fahrer (Schlüsselschalter)
Bei vielen Automodellen mittlerweile Standard: Der Fahrer kann hier selbst über die Betriebsbereitschaft des Beifahrer-Airbags entscheiden, je nach aktuellem Bedarf. Dazu muss i. d. Regel mit dem Zündschlüs- sel ein "Schlüsselschalter" (siehe Foto) betätigt werden, der im Handschuhfach oder rechts am Armatu- renbrett sitzt. Eine obligatorische Kontrollleuchte informiert über den Deaktivierungszustand.
ADAC-Beurteilung: Eine praktikable Lösung, die aber die volle Verantwortung des Fahrers fordert, je nachdem, wie der Beifahrerplatz besetzt ist. Negativ: Entsprechend einer aktuellen ADAC-Versuchsreihe ist die Kontrollleuchte vom Beifahrerplatz aus häufig kaum erkennbar. Und bei Renault hat man eindeutig an der falschen Stelle ge- spart: Der simple Drehschalter kann von jedermann allzu unkontrolliert betätigt werden, da kein Schlüssel benötigt wird.
Aufpassen bei der Fahrzeugauswahl: Schlüsselschalter gibt es nicht für alle Modelle, teilweise müssen sie beim Neuwagenkauf zusätzlich mitbestellt werden (z.B. bei Audi; BMW, Volvo). Nachrüstlösungen bieten nur vereinzelte Hersteller (z.B. Audi u. Ford ca. 200 Euro) an
Automatische Abschaltung
Das wäre doch eine feine Sache: Kindersitz montieren, alles weitere erledigt die Fahrzeug-Elektronik. Gibt es, zumindest in bestimmten Modellen von Mercedes, Mazda (nur bis Modelljahr 2007), Opel, Smart und Porsche. "Transponder" heißt hier das Zauberwort: Ein Elektronik-Bauteil im Kindersitz verständigt sich mit dem Beifahrersitz. Das für die Auslösung zuständige Airbag-Steuergerät wird permanent informiert, ob der (Spezial-)Kindersitz montiert ist oder nicht. Außerdem informiert eine Kontrollleuchte.
ADAC-Bewertung: Die Zielrichtung stimmt, die Hersteller müssen, wie eine ADAC-Untersuchung gezeigt hat, noch deutlich nachbessern. Zu kritisieren ist:
Transponder-Kindersitze passen nur zu den Automodellen des jeweiligen Fahrzeugherstellers (der Mercedes-Sitz kann mit der Elektronik im Mazda nicht zuverlässig kommunizieren). Aus diesem Grund gibt es diese Sitze bislang nur über die Automobil-Vertragshändler.
Kindersitze in Transponder-Version basieren häufig auf reichlich veralteten Sitzmodellen, die per- manente Weiterentwicklung der Sitz-Sicherheitstechnik ist an ihnen vorbeigegangen
die Kontrollleuchte des Sitzerkennungs-Systems ist nicht ausreichend, um dem Fahrer zuverlässi- ge Informationen über Betriebsbereitschaft, korrekte Sitzmontage, Deaktivierungs-Modus zu lie- fern.
Benutzungs- und Warnhinweise im Auto und in den Fahrzeug-Bedienungsanleitungen sind noch unzureichend dargestellt.
Der ADAC im Internet: Alle Autotests mit fahrzeug-spezifischen Hinweisen zur Kindersicherung (z.B. Schlüsselschalter), weiteren Sicherheits-Tipps und natürlich ausführlichen Kindersitz-Kaufberatungen.
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