Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

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pqr
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von pqr »

Ich glaube, das ist so ähnlich wie das Sichern bei einer Baustelle.
Viele Grüße
pqr

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pqr
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von pqr »

Janinonah hat geschrieben:Ich bin gespannt, ob noch gegenteilige Meinungen kommen.
Hausfriedensbruch? Das Ding gehört uns. Man darf doch auch nicht einfach ein Fahrrad aus einer offenen Garage nehmen und damit (auf dem Grundstück, falls das eine Rolle spielt) herumfahren.
Der Hausfriedensbruchaspekt ist ohne Zaun (unbefriedetes Grundstück), wie vorher auch schon jemand schrieb, unklar. Und Absichern gegen Kinderbenutzung ist auch eine weitere Sache.
Viele Grüße
pqr

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Lösche Benutzer 8492

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von Lösche Benutzer 8492 »

pqr hat geschrieben:Ich glaube, das ist was anderes. Ich vermute, bei Spielgeräten wie dem Trampolin gilt möglicherweise die Verkehrssicherungspflicht, also man muss solche Spielgeräte mit Schloß, Deckel o.ä. absichern.
Und was mache ich mit unserem Kletterturm? Wenn hier jemand raufklettert und runterfällt, bin ich schuld? Da kann ich doch nicht mal eben die Leiter abbauen?

Und wie sieht das mit einem Spielplatz aus? Da ist doch auch nicht die Gemeinde oder so schuld, wenn ein Kind von der Rutsche fällt? Demnach dürfte doch "Benutzung auf eigene Gefahr" reichen?
pqr
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von pqr »

Beim Spielplatz ist die Gemeinde auch für die Wartung und Sicherheit (TÜV u.ä.) zuständig.
Viele Grüße
pqr

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pqr
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von pqr »

Beim Spielplatz ist die Gemeinde auch für die Wartung, Instandhaltung und Sicherheit (TÜV u.ä.) zuständig und wohl auch haftbar in dem Sinne.
Viele Grüße
pqr

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Inkling
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von Inkling »

Vielleicht rufe ich mal unsere Rechtschutz an...
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AnnieMerrick
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von AnnieMerrick »

Kann es dir recht sicher sagen. Wenn Grundstück offen zugänglich bist du haftbar. Egal ob teich pool rutsche oder sonstwas. Schild reicht im.zweifelsfall nicht. Bei kindern die noch nicht lesen können. Hier kommt aufsichtspflicht der eltern freie zugänglichkeit und sonstnoch was dazu. Woher ich es weiß:ähnlicher fall wegen gartenteich bei dem kind goldfische angeln wollte (heimlich) und reinfiel.kind hat sich in dem miniteich einen zahn ausgeschlagen, zum Glück nicht ertrunken...
Viele Grüße
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Ich reduziere meine Onlinezeit und antworte unter Umständen erst einige Tage später.
davisalo
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von davisalo »

Hier klettern Kinder über den Gartenzaun (der laut Bauordnung gar nicht höher sein darf!). Bin ich dann immer noch haftbar, wenn denen auf meinem Grundstück was passiert?
Liebe Grüße
davisalo mit zwei Mädels: D (2007) und S (2010)
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Nelly2012
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von Nelly2012 »

Also hier würden es sich fremde Kinder nicht trauen, das Trampolin in einem fremden Garten zu betreten, da hätte man die Eltern auch auf seiner Seite. Die würde ich mir an deiner Stelle auch ins Boot holen. Ich würde die Jungs fragen, wo sie wohnen und versuchen mit den Eltern zu sprechen und die Situation zu klären.
Den Jungs würde ich unmissverständlich klar machen, dass ich nicht will, dass sie ohne zu fragen meinen Garten und die dortigen Spielgeräte nutzen. Wenn dein Sohn mitspielt und du aufpassen möchtest, ist das etwas anderes. Aber hey, da würde ich bestimmt auftreten, die können doch nicht einfach in euren Garten... Damit sind die Eltern auch sicher nicht einverstanden....


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Nelly mit ihren drei Mädels (2012, 2016 und 9/2019)
Batinka
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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Beitrag von Batinka »

Wenn die Kinder von den Eltern in eurer Abwesenheit aufs Trampolin geschickt werden seit ihr raus würde ich sagen, wenn es eindeutig als auf eurem Grundstück erkennbar ist. Wenn ihr das allerdings öfter schon geduldet und nichts gesagt habt wird es wieder kompliziert.

Ist das Grundstück eingezäunt würde ich auch sagen, dass damit die Verkehrssicherungspflichtt erfüllt ist, jede Einfriedung kann überklettert werden wenn man will- man muss aber klettern und merkt damit, dass das so nicht gedacht ist.

Fremde Kinder die dort ohne Deine spielen würde ich rauswerfen- oder du musst dich eben daneben setzen und aufpassen. Wenn dein Kind da mit seinen Freunden spielt musst du ihnen auch klarmachen, dass da immer nur einer drauf darf, und da je nach Alter mehr oder weniger eng überwachen.
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist.

12-10-7
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