Änderung des Mutterschutzgesetzes

Fragen und Antworten rund um das Thema Stillen

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safira
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von safira »

Mh ist es nicht im Moment so geregelt, dass der Stillenden auf Verlangen die Zeit zum Stillen gewährt werden muss? Ich hatte das nie als Pflicht ausgelegt und an vielen Tagen meine Stillzeit gar nicht beansprucht. Aber ich bin ein absoluter Laie in Gesetzesdingen

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Vera2k
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von Vera2k »

ixcacienfuegos hat geschrieben:
Vera2k hat geschrieben:Seht ihr nicht die Gefahr, dass Arbeitgeber im Umkehrschluss (auf die Beschränkung der Stillzeit von 12 Monaten) verlangen, dass Mütter ihr Kind bis zum 12 Lebensmonat abgestillt haben und somit mit Chemikalien und anderen Gefahrenstoffen arbeiten müssen?

Darin sehe ich die Gefahr. Einfach, weil die Änderung diese Auslegung auch zulassen würde.
Dann meldet die Frau das und aus die Maus.
Die Festlegung der Stillpausen auf ein Jahr ist übrigens hilfreich für verdammt viele Frauen - ich kenne einige, denen vom Arbeitgeber nach 4 oder 6 Monaten die Stillpausen verwehrt wurden, weil der AG steif und fest behauptet hat, das ginge nur in der Vollstillzeit.
Oder es kommt im heftigsten Fall zur Gerichtsverhandlung und die Rechtssprechung entscheidet auf Grund des Gesetzes, dass stillen nur bis zum ersten Geburtstag "erlaubt" ist.
Das könnte nämlich auch kommen. Und wieviele Mütter, die nach einem Jahr arbeiten gehen, legen es dann wirklich darauf an ihren Arbeitsplatz zu verlieren und damit eine Geldquelle.
Ich finde diese Festlegung auf 12 Monate hat die falsche Signalwirkung.



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juleika
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von juleika »

Ich arbeite, seitdem meine Kleine ein Jahr ist, wieder in Vollzeit als Ärztin, bin auch gerne mal an nem normalen Tag 10h in der Klinik, aber bin heilfroh, dass mein Chef mich nach einem Wink mit dem Mutterschutzgesetz anstandslos von den 24h Diensten befreit hat. Nachts will ich halt bei meinem Stillkind sein und ich finde wirklich, das sollte nicht auf 1 Jahr beschränkt sein. Und die Begründung ist eben auch zweifelhaft... warum sollte denn nur der ernährungsphysiologische Vorteil des Stillens (fraglich auf 1 Jahr begrenzt?) geschützt sein und nicht einfach ebenso die Mutter-Kind-Bindung an sich?
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ixcacienfuegos
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von ixcacienfuegos »

NUR DIE STILLPAUSEN sind auf ein Jahr begrenzt. Alles andere nicht und das bleibt doch auch so.
LG, ixca mit Minikind (*10/14) und Maikäferchen (* 05/18)
suri
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von suri »

Boah... Mensch, jetzt lest doch einmal selbst nach...

Es ist so nervig, wenn mit den Flügeln geschlagen wird und es gibt keinen Grund dafür.

Juleika, gerade für Ärztinnen ist der neue Entwurf ein so großer Fortschritt!!
Deine Befürchtungen entbehren jeglicher Grundlage.
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juleika
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von juleika »

Ok, tut mir Leid, dann mach ich mich mal schlauer, danke für den Hinweis...
Julia mit Maya (06/12) und Mira (06/15)
Phytolacca
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von Phytolacca »

Hallo ihr lieben Diskutiernden,

Nun ich bin etwas erstaunt in welch hitzige Diskussionsunde mein Betrag gegangen ist. Vielleicht war ich etwas unbedarft dieses Thema reinzustellen mit meiner eigenen Interpretation zum Gesetzesentwurf.
Tatsächlich habe ich mir die Teile des Mutterschutzgesetzes durchgelesen und habe meine Schlüsse aus dieser schon Zitierten Erklärung über den Unwert des Stillens nach dem ersten Geburtstag gezogen.
Zum einen hat mich diese Entwertung des Stillens (welche ja oft leider überall lauert) und damit auch der Bedürfnis- und Bindungsorienierten Erziehung gestört. Na klar hat es auch den andren Erfekt, die Leute die glauben man stillt nur 6 Monate werden aufhorchen (falls sie das Gesetz lesen) und vielleicht sogar dann ein Jahr stillen. Aber warum nicht gleich das Signal auf zwei Jahre setzen.
Um die Diskussion der Stillpausen an sich, kann ich nicht viel beitragen, aber an andere Stelle fehlt mir dann die Betonung des Wertes des Stillens über das erste Lebensjahr hinaus und eine So ausführliche zeitliche Absicherung in anderen Bereichen( Welche von mir im ersten Beitrag genannt) Aber ihr habt recht da bin ich von meiner eigenen paranoiden Ader getrieben, dass ich er warte, das sich mein Arbeitgeber oder andere auf diese Stillgrenzenerklärung von Paragraph 6 beziehen, auf die anderen Bereiche übertragen und ich dann gefragt werde, wann ich denn abstille da mein Kind über ein Jahr alt ist. Ich denke aber dennoch, dass diese Formulierung so allein unglücklich ist und einiges Erschweren könnte. Genau so wie meine Fomulierung im ersten Beitrag ohne Umfassende Erläuterung ähnlich unglücklich war. Entschuldigung dafür.

Ich wollte ausdrücklich nicht FehlinformTionen Streuen oder eure Gemüter erhitzen. Bitte löscht doch meinen ersten Beitrag, damit ich nicht noch mehr Frauen verwirre.

Ich sehe allerdings auch einen Hauch gutes in meinem Handeln imStillforum wird über das Mutterschutzgesetz diskutier, dass kann den einzelnen dann doch helfen.

Liebe Grüße
Phytolacca
Nur mit Handy, daher Sorry für die Fehler

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Liebe Grüße
Phytolacca und zwei Streithähne
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safira
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von safira »

Ich finde den Thread sehr wertvoll und die Diskussion genau so. Dass es Verwirrung gibt, liegt ja nicht an dir, sondern eher daran, dass man es manchmal nicht schafft, "mal eben" ein Gesetz durch zu lesen.
Aber es findet sich ja zum Glück immer jemand, der aufklärt :)

Ich bin da ganz bei dir und hätte mir gesetzliche Verankerung der Wertigkeit des Stillens über das erste Jahr hinaus gewünscht, in Form weiter optional wählbarer Stillpausen. Jedoch halte ich diese auch nicht bis zum 2. Geburtstag für nötig. Ein Mittelding wäre toll ;)

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Nautilus
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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag von Nautilus »

Also so isoliert kann man Gesetze, insbesondere Gesetzesbegründungen auf gar keinen Fall lesen, als dass sie sich nur auf den Paragraphen bezögen, unter dem sie stehen. Juristische Auslegung orientiert sich am Wortlaut, an der Systematik des Gesetzes insgesamt sowie an der Begründung des Gesetzgebers und der Historie des Gesetzes. Insofern ist die Begründung absolut NICHT nur für die Regelung zu Stillpausen relevant. Ich hoffe, das in den kommenden Tagen genauer erklären zu können, aus meiner Sicht ist und bleibt der Vorstoß, begründungsmässig die WHO Empfehlung ins Gesetz zu bekommen, richtig und wichtig!

Nautilus mit Astronäutchen (7/12)
Liebe Grüße, Nautilus mit Sommersohn (7/12) Frühlingstochter :smilie_und_kind: :slürp* (3/17) und den zwei Herbststernen (09/11+ 11/15)
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