Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahrungen

Fragen und Antworten rund um das Thema Stillen

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Kinsale
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Kinsale »

ixcacienfuegos hat geschrieben:Also eine Freundin meiner Schwester hat eine Kollegin, die bei den Nachtschichten Stillpausen bekommt.
Das ist laut MuSchu-Gesetz nicht zulässig. Also die Nachtarbeit- nicht die Stillpausen. [emoji6]
(http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html)
ixcacienfuegos
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von ixcacienfuegos »

Vielleicht hat sie eine Sondergenehmigung.
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Johana
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Johana »

Doch, Nachtarbeit ist für Stillende erlaubt

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Mondenkind
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Mondenkind »

Johana hat geschrieben:Doch, Nachtarbeit ist für Stillende erlaubt
Das stimmt nicht. MuSchuGe explizit:
Nach §8, Abs.1 gelten folgende allgemeine Beschäftigungsverbote:
"Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20
und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden."
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Johana
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Johana »

Aber steht nicht weiter unten dass Stillende davon ausgenommen werden dürfen?

Ich habe selbst stillend Nachtdienste gemacht.
Und offizielle Stillpausen bekommen

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Mondenkind
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Mondenkind »

Ja, aber das sind wirklich Sonderregelungen, grundsätzlich vorgesehen ist es nicht. Aber nicht ganz ausgeschlossen, stimmt.
§8, Abs. 3
Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in
den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.
in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbungswesen bis 22 Uhr,
2.
in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.
als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Auf-
führungen bis 23 Uhr.
...
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften zu-
lassen.
In einigen Bundesländern sind die Gewerbeaufsichtsämter, in anderen Ländern
staatliche Arbeitsschutzämter zuständig. Bei den Landesministerien für Arbeit und Soziales
kann die zuständige Behörde erfragt werden.
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Johana
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Johana »

Danke!
Im Krankenhaus war es für mich kein Problem.

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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Sturmkind »

Hallo,
Das Mutterschutzgesetz regelt ja recht klar was erlaubt ist. Wenn man auch nachts arbeiten möchte muss man sich um eine Sonderregelung bemühen oder sich entscheiden den Arbeitgeber nicht zu informieren.

So viel ich weiß, besteht ja keine Pflicht den Arbeitgeber zu informieren. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass man auch auf alle Vorteile im Bereich Arbeitssicherheit, erc. verzichtet.
Leider sind auch nicht immer alle Arbeitskollegen freundlich gestimmt wenn man sich offiziell "Stillend" meldet und über längere Zeit in bestimmten Zeiten/ Bereichen ausfällt.

Lg Sturmkind
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Linda81
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Linda81 »

Ehrlich gesagt, ich arbeite auch, ohne meinen AG zu informieren. Ich verzichte damit auf Still/Pumppausen (brauche ich aber auch nicht, komme so wunderbar zurecht) und kann meinen alten Job im familienfreundlicheren Schichtmodell weitermachen. Das ist es mir wert.
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru

Beitrag von Pusteblume7679 »

Huhu! Ich hab den Thread erst heute Morgen wieder gefunden... Wie ihr schon richtig vermutet habt, draufkommen wegen Mutterschutz. Ich arbeite im Krankenhaus und bin in der Nachtdienstwoche 7 Tage am Stück von 21:30h bis 9:00h weg. Da werde ich natürlich abpumpen. Das sehe ich auch als geringeres Problem. Mein Problem stellt vor allem der spätdienst dar, der dauert von 14:00 bis 23:00. bisher war es halt immer so, dass der kleine zum einschlafen immer nochmal an der Brust war. Wir haben, nachdem er unbedingt vom Tisch wollte, mit abendbrei angefangen und diesen dann mit Muttermilch angerührt.
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