Also ich hätte auch das Gespräch mit den anderen Eltern gesucht und es sogar anteilig vom Taschengeld meines Kindes zahlen lassen, wenn Ersatz gefordert worden wäre.
Ich habe mich ja nicht gerangelt

. Wobei das eine Ermessenssache ist, je nach Einsicht meines Kindes und des Gesamtsituation.
Ich glaube rein rechtlich muss Du bis 7 Jahre nicht haften. Danach schon, also je nach Zurechnungsfähigkeit des Kindes, muss man eben auch ersetzen.