Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
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Mondenkind
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
Dein Mann kann ihr doch auch die Mumi aus dem Becher geben. Schön, dass es klappt.
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- littleanna
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
Das könnte er, aber er ist zu "faul" sie aufzutauen und warm zu machen, denke ich... Vielleicht, wenn ich sie im Kühlschrank lasse. Dann muss sie nur gewärmt werden. Das ginge ja schneller. Ich werde es ihm vorschlagen...
*3 Mädels im Schlepptau*
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Mondenkind
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
Vielleicht mag sie sie auch kühl aus dem Kühlschrank? Wann pumpst Du ab? Du kannst auch abends abpumpen und für morgens stehen lassen, das ist mit Muttermilch kein Problem.
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
Ich pumpe nur die Mahlzeit vormittags zwischen 10/11 Uhr. Das stell ich dann Auf der Arbeit in den Kühlschrank und nehme es mit heim. Das könnte ich ja auch für den nächsten Tag noch nehmen...
Inzwischen hat sich in der Kühltruhe einiges angesammelt...
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Mondenkind
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
Du brauchst das nicht zwingend tiefzufrieren. Du kannst es auch draußen lassen und ihn das so im Becher geben lassen. Einfach ausprobieren was geht!
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
Ich reaktiviere kurz diesen Thread, denn ich muss einfach mal meinen Unmut kund tun und möchte nicht extra einen neuen eröffnen...
ich habe jetzt wieder angefangen und mich auch gut eingelebt.
Die Kleine bekommt Beikost, während ich auf der Arbeit bin. Ich stille sie morgens bevor ich das Haus verlasse und direkt wieder, wenn ich um 14:00 heim komme. (und natürlich den restlichen Tag und die Nacht auch) Das klappt inzwischen gut und meine Brust hat sich daran gewöhnt, so dass ich das Pumpen nicht mehr brauche. Das macht es auf der Arbeit einfacher...
jetzt kamen auch schon die ersten Gehälter. Jetzt scheint es wirklich so, dass noch nie eine Ärztin stillend wieder angefangen hat zu arbeiten und eine Ausgleichszahlung eingefordert hat, weil keine Dienste geleistet werden dürfen.
Ich habe heute in der Personalabteilung angerufen und nachgefragt, weil spätestens mit dieser Abrechnung was hätte kommen müssen.
Der (natürlich) Mann, sagte, dass er davon noch nie gehört hätte.
Als ich aufs Mutterschutzgesetz verwies, konnte er auch nicht weiter "helfen". Wenn dem wirklich so sei, was er sich nicht vorstellen könne, sollte ich ihm die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen.
Jetzt habe ich im Mutterschutzgesetz eben die beiden Absätze markiert, aus denen mein Anspruch hervorgeht.
Trotzdem bin ich traurig darüber, dass ich so vehement mein Recht durchsetzen muss und ich so dargestellt werde, dass ich keine Ansprüche hätte... Mein Grundgehalt ist gerade mal 50 € mehr als Elterngeld...
Jetzt sind die Unterlagen und Kopien fertig und ich hoffe auf schnelle Bearbeitung und Nachzahlung...
ich habe jetzt wieder angefangen und mich auch gut eingelebt.
Die Kleine bekommt Beikost, während ich auf der Arbeit bin. Ich stille sie morgens bevor ich das Haus verlasse und direkt wieder, wenn ich um 14:00 heim komme. (und natürlich den restlichen Tag und die Nacht auch) Das klappt inzwischen gut und meine Brust hat sich daran gewöhnt, so dass ich das Pumpen nicht mehr brauche. Das macht es auf der Arbeit einfacher...
jetzt kamen auch schon die ersten Gehälter. Jetzt scheint es wirklich so, dass noch nie eine Ärztin stillend wieder angefangen hat zu arbeiten und eine Ausgleichszahlung eingefordert hat, weil keine Dienste geleistet werden dürfen.
Ich habe heute in der Personalabteilung angerufen und nachgefragt, weil spätestens mit dieser Abrechnung was hätte kommen müssen.
Der (natürlich) Mann, sagte, dass er davon noch nie gehört hätte.
Als ich aufs Mutterschutzgesetz verwies, konnte er auch nicht weiter "helfen". Wenn dem wirklich so sei, was er sich nicht vorstellen könne, sollte ich ihm die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen.
Jetzt habe ich im Mutterschutzgesetz eben die beiden Absätze markiert, aus denen mein Anspruch hervorgeht.
Trotzdem bin ich traurig darüber, dass ich so vehement mein Recht durchsetzen muss und ich so dargestellt werde, dass ich keine Ansprüche hätte... Mein Grundgehalt ist gerade mal 50 € mehr als Elterngeld...
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- deidamaus
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
((((littleanna))))
So was ist echt blöd. Das tut mir leid für dich. Ich hoffe, dass sich das bald geklärt hat.
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Liebe Grüße von deidamaus, ModTeam-Stillberatung
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Wustar
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
Bin neugierig -- hat es denn geklappt bzgl. dienstausfallbegleich weil du während der Stillzeit keine Dienste machen durftest?
Gab es andere Regelungen noch was du alles nicht machen durftest? Bei Schwangerschaft ist es bei mir aktuell: keine reanimationen, keine Schockräume, kein Intensiv, keine infektiösen Patienten, keine Gasnarkosen. Dementsprechend auch nur normale Arbeitszeit und keine Spätdienste.
Jetzt, wo die Elterngeld Einkommensgrenze herabgesetzt werden soll frag ich mich wie wir das finanziell stemmen sollen da wir voll davon betroffen sein werden. Ob das dann bedeutet, dass ich nach dem Mutterschutz direkt anfange zu arbeiten... Obwohl das Würmchen dann ja noch so winzig sein wird... Mir bricht da so bisschen das Herz bei dem Gedanke
Gab es andere Regelungen noch was du alles nicht machen durftest? Bei Schwangerschaft ist es bei mir aktuell: keine reanimationen, keine Schockräume, kein Intensiv, keine infektiösen Patienten, keine Gasnarkosen. Dementsprechend auch nur normale Arbeitszeit und keine Spätdienste.
Jetzt, wo die Elterngeld Einkommensgrenze herabgesetzt werden soll frag ich mich wie wir das finanziell stemmen sollen da wir voll davon betroffen sein werden. Ob das dann bedeutet, dass ich nach dem Mutterschutz direkt anfange zu arbeiten... Obwohl das Würmchen dann ja noch so winzig sein wird... Mir bricht da so bisschen das Herz bei dem Gedanke
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Kitsune
- ist nicht mehr wegzudenken
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Re: Stillen und Arbeiten in der Anästhesie-geht das???
Der Thread ist zwar alt und ich arbeite nicht in dem Bereich, aber die gesamte Stillzeit über gilt weiterhin der Mutterschutz. D.h. keine (Nacht-)Dienste nach 20h, keine Sonn- und Feiertagsarbeit, keine geplanten Überstunden, bis zum 1. Geburtstag Stillpausen usw. Teilweise wird man daher von den Kliniken, wenn man keine Elternzeit nimmt und das Stillen angibt, bis zum 1. Geburtstag ins Beschäftigungsverbot geschickt mit normaler Lohnfortzahlung. Das ist aber klinikabhängig. Daher vll Mal beim Familien- und Gleichstellungsbüro, Betriebsrat u.ä. nachfragen wie es beim eigenen Arbeitgeber gemacht wird.Wustar hat geschrieben: 20.08.2023, 08:55 Bin neugierig -- hat es denn geklappt bzgl. dienstausfallbegleich weil du während der Stillzeit keine Dienste machen durftest?
Gab es andere Regelungen noch was du alles nicht machen durftest? Bei Schwangerschaft ist es bei mir aktuell: keine reanimationen, keine Schockräume, kein Intensiv, keine infektiösen Patienten, keine Gasnarkosen. Dementsprechend auch nur normale Arbeitszeit und keine Spätdienste.
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M. + S. (08/21)