Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
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Haselnuss
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
Klar kann die Mutter als Haushaltshilfe fungieren. Man muss dabei aber beachten, dass es anders geregelt wird, wenn die Haushaltshilfe mit einem bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist. Hab den Passus für Verwandte und Verschwägerte bis 2. Grades mal fett gemacht.
§ 38 SGB V Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung
nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung
ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht
vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(2) Die Satzung soll bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen
Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht
weiterführen kann.
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den
Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für
Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann
jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem
angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der
Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.
§ 38 SGB V Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung
nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung
ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht
vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(2) Die Satzung soll bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen
Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht
weiterführen kann.
(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den
Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für
Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann
jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem
angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der
Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.
Liebe Grüße Melanie mit kleiner Maus 08/2010, kleinem Frosch 06/2012, kleinem Bär 08/2014 und kleiner Schnecke 08/2016
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Poetti
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
Ich wünsch Dir alles Gute weiterhin!
Toll, wie Du das machst!
Gute Besserung! ((()))
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Poetti mit Mädchen (April 2009) und Junge (Juni 2011)
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Haselnuss
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
Gute Besserung, Gini (((( ))))
Du bist eine starke Löwenmama!!!
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Liebe Grüße Melanie mit kleiner Maus 08/2010, kleinem Frosch 06/2012, kleinem Bär 08/2014 und kleiner Schnecke 08/2016
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Ginevere
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
So meine Hebi war da und hat mir sowas von den Rücken gestärkt dass ich jetzt mindestens 2cm größer bin. 
Uuuund: Ich habe gerade mit ihrer Hilfe stolze 50ml abgepumpt.
Danke für die Infos zur Haushaltshilfe, können wir uns wohl erst Montag drum kümmern.
Uuuund: Ich habe gerade mit ihrer Hilfe stolze 50ml abgepumpt.
Danke für die Infos zur Haushaltshilfe, können wir uns wohl erst Montag drum kümmern.
LG Gini
… mit A
3/09 und E
3/12
… mit A
- blueberry
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
Es kann nicht schaden, jetzt schonmal bei der Kasse anzurufen und einfach die Antragsformulare anzufordern. Bis das alles dann bei Euch ist, vergeht ja auch wieder Zeit. Ich hab das gerade heute gemacht, weil ich eigentlich eine ab Montag bräuchte, aber so schnell mahlen die Mühlen nicht, denn dann muss ja erst noch die Notwendigkeit vom Arzt auf dem Formular bestätigt werden, das ganze muss wiederum an die Kasse, ...
Will sagen: für die Formulare braucht Dein Mann wirklich nur die KK-Karte, bei der Hotline anzurufen, Versichertennummer durchzusagen und zu erklären, dass Ihr die Antragsformulare für eine Haushaltshilfe braucht. Dann liegen die bis Montag vielleicht schon in Eurem Briefkasten.
Und Dir und Deinem Mäuschen alles alles erdenklich Gute! Fürchterliche Geschichte, dass man sich mit solchem Ärger rumschlagen muss, wo man doch eigentlich mit Gesundwerden genug zu tun hat
Will sagen: für die Formulare braucht Dein Mann wirklich nur die KK-Karte, bei der Hotline anzurufen, Versichertennummer durchzusagen und zu erklären, dass Ihr die Antragsformulare für eine Haushaltshilfe braucht. Dann liegen die bis Montag vielleicht schon in Eurem Briefkasten.
Und Dir und Deinem Mäuschen alles alles erdenklich Gute! Fürchterliche Geschichte, dass man sich mit solchem Ärger rumschlagen muss, wo man doch eigentlich mit Gesundwerden genug zu tun hat
blueberry mit großem und kleinem Frühlingskind (2010 und 2013)
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EhMiwm
Re: AW: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
Oh, wie toll.Ginevere hat geschrieben:So meine Hebi war da und hat mir sowas von den Rücken gestärkt dass ich jetzt mindestens 2cm größer bin.
Uuuund: Ich habe gerade mit ihrer Hilfe stolze 50ml abgepumpt.
Danke für die Infos zur Haushaltshilfe, können wir uns wohl erst Montag drum kümmern.
Ich freue mich für dich.
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Haselnuss
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
PrimaGinevere hat geschrieben:So meine Hebi war da und hat mir sowas von den Rücken gestärkt dass ich jetzt mindestens 2cm größer bin.
Uuuund: Ich habe gerade mit ihrer Hilfe stolze 50ml abgepumpt.
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Lucccy
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
Tolle Hebamme.Ginevere hat geschrieben:So meine Hebi war da und hat mir sowas von den Rücken gestärkt dass ich jetzt mindestens 2cm größer bin.
Und gute Besserung!
- Alanna
- Dipl.-SuT
- Beiträge: 4588
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
Gute Besserung! Du machst das gut, lass dich nich ins Bockshorn jagen - nur weil DIE sich nicht auskennen und auch nicht informieren wollen 
Grüßle Alanna
Mit dem Astromädchen 10/07, dem Superhelden 09/10 und den zwei Bonuskindern 07/21
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- ninanixe
- Dipl.-SuT
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Re: Hilfe Blinddarm OP und Stillen?
Schön zu Lesen das Deine Hebamme dich bestärkt hat.
Beschweren würde ich mich allerdings auch über den Arzt und zwar schriftlich, aber das wurde ja schon gesagt.
Wie geht's Dir denn jetzt?
Beschweren würde ich mich allerdings auch über den Arzt und zwar schriftlich, aber das wurde ja schon gesagt.
Wie geht's Dir denn jetzt?
Liebe Grüße Janina mit den nixenkindern (2007 und 2011)