getauschtes Tuch beim Zoll - welche Nachweise?

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antje143
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Re: getauschtes Tuch beim Zoll - welche Nachweise?

Beitrag von antje143 »

Sinchen1985 hat geschrieben:also ich habe das mind. 5 mal schon gehabt, das es ein Tausch oder Privatverkauf aus den USA war und als Geschenk verschickt. Ich habe der Dame beim Zoll gesagt, das es ein Geschenk ist und das ich den Wert nicht so genau kenne :wink: , und musste bis jetzt nie was bezahlen.
mir wurde gesagt,das sie dann ein vergleichbares tuch im netz suchen und den wert ansetzen...denn auch geschenke müssen eine wertangabe haben...es gibt echt zollbeamte,die sich die mühe machen und zeit nehmen im netz zu suchen und dnan auch hier landen können...
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Sinchen1985
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Re: getauschtes Tuch beim Zoll - welche Nachweise?

Beitrag von Sinchen1985 »

Hm, das war nicht immer die gleiche person und durchaus auch echte zollbeamte. Und die sagten mir, das geschenke zollfrei sind.
Bild

Wer hätte gedacht, das so ein Kind so viel Glück mit sich bringt?
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Alanna
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Re: getauschtes Tuch beim Zoll - welche Nachweise?

Beitrag von Alanna »

Sinchen1985 hat geschrieben:Hm, das war nicht immer die gleiche person und durchaus auch echte zollbeamte. Und die sagten mir, das geschenke zollfrei sind.
Das stimmt so definitiv nicht:

Privatsendungen
Zölle

Private Kleinsendungen sind in den meisten Fällen Geschenksendungen. Diese sind zollfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle in Artikel 25 bis 27 ZollbefreiungsVO genannten nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.

Es muss sich um eine Sendung handeln, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt wird. Die Befreiung gilt nicht für Sendungen von der Insel Helgoland (nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend) und
die Waren dieser Sendung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und weder ihre Art noch ihre Menge vermuten lassen, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt und
der Empfänger diese vom Absender ohne irgendeine Bezahlung, Gegenleistung oder vergleichbare Ersatzleistung erhält (damit sind z.B. Tauschsendungen ausgeschlossen) und
deren Warenwert nicht über 45 Euro liegt (einschließlich des Wertes der unten aufgeführten, mengenmäßig begrenzten Waren).

Wie wird der Warenwert ermittelt?

Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 45 Euro ist der Warenwert ggf. einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.
Eine "Sendung" ist die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird - unabhängig davon ob die Sendung aus mehreren Packstücken besteht.
Übersteigt der Wert einer unteilbaren Ware die Wertgrenze von 45 Euro, sind die Einfuhrabgaben vom vollen Wert zu erheben.

Beispiel:
Eine natürliche Person verschickt aus den USA als Geschenk ein Paar Schuhe (Wert: 70 Euro) an eine andere Privatperson nach Deutschland.
Schuhe sind als nicht teilbare Ware anzusehen, da der einzelne Schuh alleine nicht verwendbar bzw. handelsüblich erwerbbar ist. In diesem Fall sind die Einfuhrabgaben auf der Grundlage von 70 Euro zu erheben.

Quelle
Grüßle Alanna

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(miri)
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Re: getauschtes Tuch beim Zoll - welche Nachweise?

Beitrag von (miri) »

Ich hab bisher nie etwas mitgenommen zum Zoll.
Hab erklärt, dass es ein Tragetuch ist und ich es geschenkt bzw getauscht habe über ein Forum mit einer anderen Mutter.
Einmal musste ich was auf den Versand zahlen, sonst nicht.
Da meine Tücher nicht bei eBay auftauchten, gab es auch keinen wert.
Schliess ab, mit dem, was war, sei glücklich über das, was ist und offen für das, was kommt!
Das Leben ist schön! ...von "einfach" war nie die Rede.

Miriam mit Junior(05/09), Madame(01/13) und Sir(07/14)
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Chrisselline
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Re: getauschtes Tuch beim Zoll - welche Nachweise?

Beitrag von Chrisselline »

Ich habe schon so viel unterschiedliche Aussagen darüber gehört und das bei ein und der selben Zollstelle.
Ich tausche und kaufe ja recht oft TTs aus den USA und jedesmal ist es wieder anders, wenn ich zum Zoll muss.
Manchmal konnte ich es ohne zu zahlen mitnehmen und manchmal musste unbedingt eine Rechnung her, obowhl es ein Tausch war...
Dafür kam mein 600$ Tragetuch problemlos durch den Zoll ohne was zahlen zu müssen, obowhl der Wartenwert außen drauf stand ...
Versteh die einer mal...
Chrisselline mit kleiner Kindergarten-Eule (09/09) im Tuch und ** im Herzen :)

Zertifizierte Trageberaterin der Trageschule Dresden und zertifizierte Stillberaterin
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Sinchen1985
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Re: getauschtes Tuch beim Zoll - welche Nachweise?

Beitrag von Sinchen1985 »

ja eben :) . Wenn mir das so gesagt wird, dann glaube ich das auch! Bei gekauftem hab ich immer brav gezahlt.
Bild

Wer hätte gedacht, das so ein Kind so viel Glück mit sich bringt?
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