Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahrungen
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- corradomaus
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
mutterschutzgesetz
§ 7 Stillzeit
3 Gesetze verweisen aus 4 Artikeln auf § 7
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz Anwendung.
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
4 Gesetze verweisen aus 6 Artikeln auf § 8
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
aber es gibt urteile von gerichten nach denen mütter nur bis zum alter des kindes von 2 Jahren den schutz des mutterschutzgesetzes genießen!
kannst aber ja einfach mal in der personalabteilung nachfragen und gleich auf den § 8 MuScHGhinweisen, viell. lassen sie einfach die nachtschicht aus
§ 7 Stillzeit
3 Gesetze verweisen aus 4 Artikeln auf § 7
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.
(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz Anwendung.
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
4 Gesetze verweisen aus 6 Artikeln auf § 8
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
aber es gibt urteile von gerichten nach denen mütter nur bis zum alter des kindes von 2 Jahren den schutz des mutterschutzgesetzes genießen!
kannst aber ja einfach mal in der personalabteilung nachfragen und gleich auf den § 8 MuScHGhinweisen, viell. lassen sie einfach die nachtschicht aus
P. (01/82) mit dem Tasmanischen Teufel in Gestalt eines Minchen (03/08) und der kleinen Kämpferin die schon so viel mitgemacht hat (12/11)
Mein Herz schlägt sächsisch, und Lachen hat keinen Dialekt.
Mein Herz schlägt sächsisch, und Lachen hat keinen Dialekt.
-
JoBo
- Herzlich Willkommen
- Beiträge: 16
- Registriert: 31.07.2011, 21:34
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Hallo!
Vielen, vielen Dank für eure Erfahrungen und Sichtweisen! Hat mir viel gebracht, ich gehe jetzt entspannter an die Sache (freue mich zwar immer noch nicht, aber es wird sich zeigen, wer weiß..).
Danke für den Hinweis auf das rechtliche. Mit gehts nur leider auch so das für mich die Schichtarbeit viele Vorteile hat, sonst wird das mit der Betreuung nicht so klappen. Es werden auch nur zwei Nächte, wenn mein Freund frei hat, sein. Wenn das gar nicht klappt werd ich nochmal mit meinem Arbeitgeber reden. Ein Problem ist halt, ich weiß nicht in welchen Bereich ich kommen werde und wie kooperativ dann dort die entsprechende Leitung sein wird. Ich hoffe ich hab Glück. Dann kann ich auch so vorerst ohne Nachtschicht auskommen.
Der Satz "Ich glaube, für die meisten Kinder ist das viel leichter als für die Mütter. Die Kinder nutzen die Möglichkeit, an der Brust zu trinken / mit Mama zu kuscheln etc., wenn die Mama nicht da ist, gehts aber auch gut." hat mich auch nochmal gestärkt. Weil mein Freund meinte auch schon, wenn ich nicht da bin, dann klappts! Und unser Sohn ist dann ja auch schon zwei, meine bis dahin tut sich bestimmt noch einiges.
So, nun schwafel ich wieder!
Vielen Dank nochmal. Auch das ich mit meinen Sorgen nicht alleine bin.
Liebe Grüße
Vielen, vielen Dank für eure Erfahrungen und Sichtweisen! Hat mir viel gebracht, ich gehe jetzt entspannter an die Sache (freue mich zwar immer noch nicht, aber es wird sich zeigen, wer weiß..).
Danke für den Hinweis auf das rechtliche. Mit gehts nur leider auch so das für mich die Schichtarbeit viele Vorteile hat, sonst wird das mit der Betreuung nicht so klappen. Es werden auch nur zwei Nächte, wenn mein Freund frei hat, sein. Wenn das gar nicht klappt werd ich nochmal mit meinem Arbeitgeber reden. Ein Problem ist halt, ich weiß nicht in welchen Bereich ich kommen werde und wie kooperativ dann dort die entsprechende Leitung sein wird. Ich hoffe ich hab Glück. Dann kann ich auch so vorerst ohne Nachtschicht auskommen.
Der Satz "Ich glaube, für die meisten Kinder ist das viel leichter als für die Mütter. Die Kinder nutzen die Möglichkeit, an der Brust zu trinken / mit Mama zu kuscheln etc., wenn die Mama nicht da ist, gehts aber auch gut." hat mich auch nochmal gestärkt. Weil mein Freund meinte auch schon, wenn ich nicht da bin, dann klappts! Und unser Sohn ist dann ja auch schon zwei, meine bis dahin tut sich bestimmt noch einiges.
So, nun schwafel ich wieder!
Vielen Dank nochmal. Auch das ich mit meinen Sorgen nicht alleine bin.
Liebe Grüße
- sari popari
- alter SuT-Hase
- Beiträge: 2939
- Registriert: 03.06.2010, 10:49
- Wohnort: Westliches NRW
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Ich denke, dein Freund hat Recht. Als ich nicht mehr zu Hause war, hat Anouk nicht nur gut gegessen und geschlafen, sondern auch viel, viel besser. 
Liebe Grüße,
sari, glücklich alleinerziehend mit zwei
Teenies (07/09)
sari, glücklich alleinerziehend mit zwei
-
Schmul
- hat viel zu erzählen
- Beiträge: 223
- Registriert: 03.05.2012, 13:00
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Ich kann dir auch Mut machen:
Als ich wieder angefangen habe zu arbeiten (20 Std./Woche), war S. 6,5 Monate alt und wurde noch fast voll gestillt. Ich habe parallel zur Eingewöhnung bei der Tagesmutter angefangen abzupumpen und einen riesen Milchvorrat in der Tiefkühltruhe anzulegen. Außerdem haben wir angefangen ihn an die Flasche zu gewöhnen, was zum Glück kein Problem war. Bis dahin ist S. immer nur an der Brust oder in der Trage eingeschlafen (ob tagsüber oder abends) und ich hatte sehr große Bedenken, dass er bei der Tagesmutter nicht einschlafen könnte.
Als ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich zweimal pro Arbeitstag beide Brüste abgepumpt (die Zeit dafür steht dir zu!) und 2-3 Fläschchen Milch bei der Tagesmutter abgegeben. Für den Notfall habe ich ihr auch einen kleinen Tiefkühl-MuMi-Vorrat da gelassen. Mittags hat sie dann ein Fläschchen warm gemacht und sich zusammen mit S. hingelegt und siehe da, er ist dort immer schneller und besser eingeschlafen und hat oft auch länger geschlafen als zu Hause. Die Eindrücke bei der Tagesmutter haben ihn einfach fertig gemacht. Ich muss dazu sagen, dass die Tagesmutter mit einer anderen zusammen Räume für die Kinderbetreuung angemietet hat und dort immer 6 Kinder gleichzeitig sind...also mehr wie in einer KiTa.
Wenn ich ihn abgeholt habe, war er immer gut gelaunt. Ich hab ihn dann sofort (manchmal noch direkt bei der Tagesmutter) gestillt und er hat nochmal eine Runde geschlafen.
Nach einigen Woche hat er sich dann das Vormittags-Fläschchen abgewöhnt und als er knapp 1 war auch das Mittags-Fläschchen. Nachmittags, abends und nachts hat er aber noch genauso oft getrunken wie vorher.
Rückblickend kann ich nur sagen, dass ich immer ein schlechtes Gewissen hatte und auch teilweise sehr traurig war, aber S. scheint es sehr gut verkraftet zu haben und er hatte immer Spaß bei seiner Tagesmutter. Der Vorteil war, dass er von den älteren Kindern sehr viel gelernt hat und so z.B. auch schon mit 10 Monate angefangen hat zu laufen.
Es stimmt auch, dass es manchmal wirklich SEHR hart ist nach einer schlimmen Nacht mit gefühlten 5 Minuten Schlaf (kam bei uns öfter mal vor...) arbeiten zu gehen und sich zu konzentrieren...aber da muss man halt durch. Manchmal hatte ich auch das Gefühl, dass ich zu wenig Zeit mit meinem Kind verbringe und wenn ich da bin immer nur müde bin. Aber wenn man einige Stunden von seinem Kind getrennt war, freut man sich so sehr, es wieder zu sehen, dass man über die Müdigkeit hinweg sehen kann!
Vor einige Wochen war ich dann allerdings nachdem wir wochenlang sehr schlechte Nächte hatten, ziemlich am Ende und habe über's Abstillen nachgedacht. Meine Laktationsberaterin (IBCLC) schlug mir dann vor, doch einfach dem Kind abends zu sagen: "Jetzt darfst du noch trinken und dann schläfst du und es wird dunkel. Im Dunkeln gibt es keine Milch! Wenn du wieder aufwachst und es ist hell, dann darfst du wieder trinken!!" Ich habe nicht daran geglaubt, dass das funktioniert, weil mein Sohn erst 13 Monate alt war, aber ich hab's einfach versucht und siehe da: Seitdem schläft er mehr oder weniger durch und wenn er aufwacht schläft er ganz schnell wieder ohne stillen ein! Da dein Kind noch älter ist, kannst du das ja auch mal versuchen. Dann hast du vielleicht etwas ruhigere Nächte!
So, ich hoffe, ich konnte dir auch ein wenig Mut machen!
Als ich wieder angefangen habe zu arbeiten (20 Std./Woche), war S. 6,5 Monate alt und wurde noch fast voll gestillt. Ich habe parallel zur Eingewöhnung bei der Tagesmutter angefangen abzupumpen und einen riesen Milchvorrat in der Tiefkühltruhe anzulegen. Außerdem haben wir angefangen ihn an die Flasche zu gewöhnen, was zum Glück kein Problem war. Bis dahin ist S. immer nur an der Brust oder in der Trage eingeschlafen (ob tagsüber oder abends) und ich hatte sehr große Bedenken, dass er bei der Tagesmutter nicht einschlafen könnte.
Als ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich zweimal pro Arbeitstag beide Brüste abgepumpt (die Zeit dafür steht dir zu!) und 2-3 Fläschchen Milch bei der Tagesmutter abgegeben. Für den Notfall habe ich ihr auch einen kleinen Tiefkühl-MuMi-Vorrat da gelassen. Mittags hat sie dann ein Fläschchen warm gemacht und sich zusammen mit S. hingelegt und siehe da, er ist dort immer schneller und besser eingeschlafen und hat oft auch länger geschlafen als zu Hause. Die Eindrücke bei der Tagesmutter haben ihn einfach fertig gemacht. Ich muss dazu sagen, dass die Tagesmutter mit einer anderen zusammen Räume für die Kinderbetreuung angemietet hat und dort immer 6 Kinder gleichzeitig sind...also mehr wie in einer KiTa.
Wenn ich ihn abgeholt habe, war er immer gut gelaunt. Ich hab ihn dann sofort (manchmal noch direkt bei der Tagesmutter) gestillt und er hat nochmal eine Runde geschlafen.
Nach einigen Woche hat er sich dann das Vormittags-Fläschchen abgewöhnt und als er knapp 1 war auch das Mittags-Fläschchen. Nachmittags, abends und nachts hat er aber noch genauso oft getrunken wie vorher.
Rückblickend kann ich nur sagen, dass ich immer ein schlechtes Gewissen hatte und auch teilweise sehr traurig war, aber S. scheint es sehr gut verkraftet zu haben und er hatte immer Spaß bei seiner Tagesmutter. Der Vorteil war, dass er von den älteren Kindern sehr viel gelernt hat und so z.B. auch schon mit 10 Monate angefangen hat zu laufen.
Es stimmt auch, dass es manchmal wirklich SEHR hart ist nach einer schlimmen Nacht mit gefühlten 5 Minuten Schlaf (kam bei uns öfter mal vor...) arbeiten zu gehen und sich zu konzentrieren...aber da muss man halt durch. Manchmal hatte ich auch das Gefühl, dass ich zu wenig Zeit mit meinem Kind verbringe und wenn ich da bin immer nur müde bin. Aber wenn man einige Stunden von seinem Kind getrennt war, freut man sich so sehr, es wieder zu sehen, dass man über die Müdigkeit hinweg sehen kann!
Vor einige Wochen war ich dann allerdings nachdem wir wochenlang sehr schlechte Nächte hatten, ziemlich am Ende und habe über's Abstillen nachgedacht. Meine Laktationsberaterin (IBCLC) schlug mir dann vor, doch einfach dem Kind abends zu sagen: "Jetzt darfst du noch trinken und dann schläfst du und es wird dunkel. Im Dunkeln gibt es keine Milch! Wenn du wieder aufwachst und es ist hell, dann darfst du wieder trinken!!" Ich habe nicht daran geglaubt, dass das funktioniert, weil mein Sohn erst 13 Monate alt war, aber ich hab's einfach versucht und siehe da: Seitdem schläft er mehr oder weniger durch und wenn er aufwacht schläft er ganz schnell wieder ohne stillen ein! Da dein Kind noch älter ist, kannst du das ja auch mal versuchen. Dann hast du vielleicht etwas ruhigere Nächte!
So, ich hoffe, ich konnte dir auch ein wenig Mut machen!
Schmul mit dem kleinen Rabauken (02/2011) und dem Futzi (03/2013) - gestillt, getragen, blw und familiengebettet
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JoBo
- Herzlich Willkommen
- Beiträge: 16
- Registriert: 31.07.2011, 21:34
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
@ Schmul: Wow, Respekt das du das mit dem Arbeiten, Abpumpen etc. geschafft hast! Dagegen erscheint meine Sorge, mit 2 zu arbeiten, ja ganz klein
Vielen Dank für deinen Bericht und den Tip.
Ihr habt mich echt alle positiv gestärkt und ich bin nun weniger ängstlich, eher gespannt wie wir diesen neuen Abschnitt meistern.
Vielen Dank für deinen Bericht und den Tip.
Ihr habt mich echt alle positiv gestärkt und ich bin nun weniger ängstlich, eher gespannt wie wir diesen neuen Abschnitt meistern.
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Pusteblume7679
- Herzlich Willkommen
- Beiträge: 9
- Registriert: 05.09.2015, 16:12
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Und jetzt komme ich mit einem ähnlichen, aber doch ganz anders gelagerten Problem....
Ich will ja gerade Schicht arbeiten, weil das für meine Ausbildung wichtig ist... Wie kriege ich das hin, dass mir keiner draufkommt, dass ich eigentlich noch stille? Zwar nicht mehr voll, aber immerhin noch alle Mahlzeiten außer mittags und abends halb.ich werde dann manchmal eine ganze Woche Nacht arbeiten, und dann wieder unregelmäßig abwechselnd früh und spät, was es auch nicht einfacher macht mit Ritualen fürs Kind...
Bis ich wieder arbeiten gehe, ist unser Kleiner 8 Monate... Das ist in zwei Monaten. Mein Mann wird dann Elternzeit nehmen.
Ich will ja gerade Schicht arbeiten, weil das für meine Ausbildung wichtig ist... Wie kriege ich das hin, dass mir keiner draufkommt, dass ich eigentlich noch stille? Zwar nicht mehr voll, aber immerhin noch alle Mahlzeiten außer mittags und abends halb.ich werde dann manchmal eine ganze Woche Nacht arbeiten, und dann wieder unregelmäßig abwechselnd früh und spät, was es auch nicht einfacher macht mit Ritualen fürs Kind...
Bis ich wieder arbeiten gehe, ist unser Kleiner 8 Monate... Das ist in zwei Monaten. Mein Mann wird dann Elternzeit nehmen.
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ixcacienfuegos
- Profi-SuTler
- Beiträge: 3193
- Registriert: 20.07.2014, 18:46
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Warum soll dir denn keiner draufkommen????
LG, ixca mit Minikind (*10/14) und Maikäferchen (* 05/18)
- Kinsale
- ModTeam-Trageberatung
- Beiträge: 7558
- Registriert: 26.10.2010, 19:12
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Weil sie dann keine Nachtschichten machen darf vermutlich?
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Linda81
- alter SuT-Hase
- Beiträge: 2304
- Registriert: 06.12.2014, 18:06
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Wie lange bist Du denn dann jeweils weg?
Ich hab das grade durch mit einem 13 Monate alten Kind und 12h oder 24h-Schichten. Total problemlos, für Kind und Eltern. Wenn ich da bin, ißt er und trinkt Wasser und stillt. Wenn nicht, dann ißt er halt und trinkt Wasser. Muttermilch will er dann nicht.
Ich hab das grade durch mit einem 13 Monate alten Kind und 12h oder 24h-Schichten. Total problemlos, für Kind und Eltern. Wenn ich da bin, ißt er und trinkt Wasser und stillt. Wenn nicht, dann ißt er halt und trinkt Wasser. Muttermilch will er dann nicht.
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
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ixcacienfuegos
- Profi-SuTler
- Beiträge: 3193
- Registriert: 20.07.2014, 18:46
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Also eine Freundin meiner Schwester hat eine Kollegin, die bei den Nachtschichten Stillpausen bekommt.
LG, ixca mit Minikind (*10/14) und Maikäferchen (* 05/18)