Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

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Minchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Minchen »

Aaaalso:

kompliziert, kompliziert. 8)

Zunächst gibt es eine Europäische Richtlinie, die einen Teil dessen regeln sollte. Diese wurde im Rahmen des Fernabsatzgesetzes ins Deutsche Recht umgesetzt. In § 357 BGB findet man dazu:
(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2. wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.

Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat. § 346 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 ist nicht anzuwenden, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
So, die Tücher kosten über 40 Euro, also greift die erste Variante nicht = keine Rücksendekosten zu tragen. Kauft Ihr auf Rechnung (Leistung noch nicht erbracht), können Euch die Kosten auferlegt werden (zweite Variante). Bei Vorkasse (Paypal, Kreditkarte, Vorabüberweisung) nicht.

*hüstel* ich bin mir fast sicher, dass die AGB von Dydimos insoweit nicht haltbar sind... :shock: :?

Die zweite Frage sind die Hinsendekosten. Dazu gibt es ein EuGH-Urteil, das generell verbietet, dem Käufer bei Widerruf diese Kosten aufzuerlegen. Diese muss man also nie tragen. Anders ist das natürlich beim Teilrücktritt: wenn Ihr einen Teil der Ware behaltet, sind NATÜRLICH die Hinsendekosten zu tragen, alles andere wäre ja schon ziemlicher Missbrauch: dann bestellt man eben immer ein Teil mehr, schickt es zurück und - schwups - wäre man die Versandkosten los. :?
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Millefiori »

ich kanns mir nicht verkneifen... :mrgreen:

ICH HATTE RECHT!!! :konfetti :konfetti

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
liebe Grüße von mir mit Bild 11/03 , Bild 07/07 und Bild 06/09

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Minchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Minchen »

Millefiori hat geschrieben:ich kanns mir nicht verkneifen... :mrgreen:

ICH HATTE RECHT!!! :konfetti :konfetti

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
...und gewonnen haben Sie: ein Semester Jura an der Uni Ihrer Wahl! :mrgreen:

Hattet Ihr gewettet? Hab gar nicht alles gelesen... :oops:
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Annealt »

Nö, ich wette doch nicht :)
Millefiori hat geschrieben:ich kanns mir nicht verkneifen... :mrgreen:

ICH HATTE RECHT!!! :konfetti :konfetti

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Also, dann spalte ich auch ein Haar: Minchen denkt, dass du recht hattest, das ist ein ziemlich deutliches Indiz, zugegeben ;)

Wie auch immer, selbst wenn das Dokument Didymos' Ansicht der Dinge belegen sollte, besonders schnell einsichtig ist das nicht, daher sicher überdenkenswert. Lustige Diskussion BTW, das nennt man dann wohl off topic 8)
Millefiori
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Millefiori »

Anne, Minchen hat sich doch bei ihrer erklärung gar nicht auf mich bezogen...?
sie hat doch nur allgemein und gut verständlich die rechtslage dargelegt.
liebe Grüße von mir mit Bild 11/03 , Bild 07/07 und Bild 06/09

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mellmull
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von mellmull »

ich finds gar nicht mal so klar sondern eher schwammig.
Liebe Grüße von Melli
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Minchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Minchen »

mellmull hat geschrieben:ich finds gar nicht mal so klar sondern eher schwammig.
Was ist daran schwammig?!?
"Tanze mit Deinem Baby im Mondschein, wenn es die Nacht zum Tag macht, singe fröhliche Lieder mit Deinen Kindern im Regen, mache Kissenschlachten, matsche mit ihnen im Schlamm und springe in Pfützen, macht ein Picknick UNTERM Tisch - vergiss nie: in 20 Jahren wirst Du sagen, es war die schönste Zeit Deines Lebens!"
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Annealt »

Millefiori hat geschrieben:Anne, Minchen hat sich doch bei ihrer erklärung gar nicht auf mich bezogen...?
sie hat doch nur allgemein und gut verständlich die rechtslage dargelegt.
Ja, klar, war doch Spaß!

mellmull, schwammig ist es bestimmt nicht, aber ich finde, es ist schwer durchschaubar, warum das Urteil nun genau belegen soll, dass die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind. Bzw. für mich - und minchen offensichtlich auch - gar nicht ersichtlich ;)
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Campanula
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Campanula »

Also, mal ganz ehrlich - mal ganz ab von Gesetzestexten und nur nach gesundem Menschenverstrand ;-) : Wenn es rechtlich möglich wäre, die Rücksendekosten nicht übernehmen zu müssen, meint Ihr nicht, dass das dann auch andere Anbieter, IRGENDJEMAND sonst so handhaben würde wie DD?
Ich meine, alle sind doch darauf aus, Kosten zu reduzieren und haben nichts zu verschenken. Die derzeitige Regelung bedeutet doch einen riesigen Minusposten für jeden Internethändler.
Meint Ihr nicht, dass darauf auch liebend gerne andere Anbieter verzichten würden? Vom Kleinunternehmen wie Mein Tragling bis hin zum Großkonzern wie amazon oder OTTO?
Machen die das? Nein. Kennt Ihr ein anderes Unternehmen, das es so handhabt wie DD? (ernst gemeinte Frage!) Ich nämlich nicht. ;-)

Davon aber mal ab: vielen herzlichen Dank für Deine tolle Antwort und die Erklärung, minchen. :-)

(ich selbst habe übrigens erst zweimal zurück gesendet, da mir die beiden Tücher wider Erwarten wirklich nicht gefielen. Darum geht es mir also nicht, sondern mehr wie bei Mille ums Prinzip - und um gleiches Recht für alle.)
Wiebke mit dem kleinen bunten Schaf (w, *27.12.2010) - auch weiterhin im Tragetuch ;-)
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mellmull
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von mellmull »

nein minchen...schwammig meint ich anders....undurchsichtig für otto normal vllt eher.
danke für deine arbeit.

es ist mMn eben schwer herauszulesen (ohne Deine Erklärung) wann nun wer recht hat.

Mit deiner Erklärung ist es immer noch kompliziert aber klar.
Liebe Grüße von Melli
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