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U 7a Pflicht??

Verfasst: 26.09.2009, 15:57
von Viveca
Huhu!
Wir sind neu in Schleswig-H und haben heute so einen komischen Brief bekommen, das wir zur U 7a gehen sollen demnächst. Ist das Pflicht? Der Brief ist schon ziemlich unter-Druck-setzend geschrieben, aber MUSS man da wirklich hin? Ich sehe es nicht als notwendig an und es wird eh alles super sein. :)
:?: :?: :?:

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 26.09.2009, 16:49
von tragmich
ist pflicht!
ich hab den auch letzte woche bekommen. oder war es vorletzte? du kannst die u-untersuchung auch bei deinem hausarzt machen lassen. ich bin eh enttäuscht von den u-untersuchungen der kinderärzte, wir gehen dann zum hausarzt, der ist genauso ungründlich, aber den kennen die kinder wenigstens :wink:
lg

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 26.09.2009, 17:10
von Viveca
he he, ja, einen Hausarzt haben wir hier auch noch nicht. Aber vielleicht machen wir das, wenn wir "zu Hause" in Bremen zu Besuch sind. Ist ja eh erst um Weihnachten dran.
Viele Grüße
Viveca

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 26.09.2009, 22:15
von Seerose
Nein, keine Bange, keine Pflicht. :wink:

Ich hatte auch so'n Brief bekommen und deswegen meine Versicherung angerufen, da meine Ärztin meinte, also wenn es nicht wirklich etwas absolut bedenkliches gäbe, dann macht sie das sowieso nicht. Also nicht um meine Ärztin anzuschwärzen, nein, ich rief an, um zu wissen ob das Konsequenzen hat, wenn ich die 7a nicht mache.

Antwort: nein, in keinste Weise. :wink:

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 26.09.2009, 22:28
von Viveca
kann es sein, dass das in Schleswig-Holstein Pflicht ist und woanders nicht???

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 26.09.2009, 22:31
von Dickkopf-Mama
Soweit ich weiß ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (jetzt muss ich nur noch rauskriegen wie es in Niedersachsen ist :oops: )

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 26.09.2009, 22:39
von Gaby
Von wem ist denn der Brief? Von der Krankenkasse oder von einer Behörde?

Von unserer Krankenkasse werden wir immer an die Vorsorgeuntersuchungen erinnert, das ist aber wirklich eine reine Erinnerung, nichts mehr.

Soweit ich weiß, gibt es nirgendwo eine echte Pflicht, in manchen Bundesländern werden die Kinder, die nicht zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen, dem Jugendamt gemeldet. Das fragt dann nach, aber gezwungen zur Untersuchung wird niemand.

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 27.09.2009, 16:55
von tragmich
In Schleswig Holstein ist es Plflihct, man bekommt eine Aufforderung vom Landesamt für soziale Dienste. Das von der Krankenkasse ist nur ein netter Hinweis das sie dran ist.
Meine Freundin war zur U7 nicht da (hat ihre Familie ca. 600km weiter weg wohnen und ist schon mal so zwei Monate unterwegs) und wurde erst zwei weitere Male angeschrieben und dann zur Behörde vorgeladen. Ansonsten kommt dann wohl jemand vom Jugendamt raus. (Irgendwann........., wenn einer Zeit hat.......)
LG

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 29.10.2009, 08:33
von Beate mit family
tragmich hat geschrieben:In Schleswig Holstein ist es Plflihct, man bekommt eine Aufforderung vom Landesamt für soziale Dienste. Das von der Krankenkasse ist nur ein netter Hinweis das sie dran ist.
Meine Freundin war zur U7 nicht da (hat ihre Familie ca. 600km weiter weg wohnen und ist schon mal so zwei Monate unterwegs) und wurde erst zwei weitere Male angeschrieben und dann zur Behörde vorgeladen. Ansonsten kommt dann wohl jemand vom Jugendamt raus. (Irgendwann........., wenn einer Zeit hat.......)
LG
so wars bei uns auch.
der brief mit der bestätigung, das die U gemacht wurde, kam nicht bei der behörde an.
wir wurden angeschrieben, irdenwann stand dann, das das kind im gesundheitsamt untersucht werden solle :shock: oder jemand vom jugendamt rauskommt. der rief auch kurze zeit später an wg terminabsprache zum hausbesuch :shock:
bin dann mit dem u-heft zum amt und hab denen gezeigt, das die u gemacht wurde... telefonisc wurde mir und auch unserem kia nicht geglaubt.

Re: U 7a Pflicht??

Verfasst: 29.10.2009, 08:42
von mama2008
guten morgen,

in hessen b esteht auch pflicht die u´s wahrzunehmen (was ich völlig befürworte).
da unser kinderarzt aber in bayern ist, und dort wohl eine pflicht besteht, hat er es schon verpeilt, die info nach frankfurt zu schicken. ich handhabe es jetzt so, dass ich, wenn die u erfolgt ist, die seite aus dem u-heft kopiere und dierekt nach frankfurt schicke. so umgehe ich alle mißverständnisse.

liebe grüße britta