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Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 04.11.2008, 11:09
von Marilu
Wie ist es eigentlich, wenn ich auf mein Kind nicht aufpasse, es krabbelt auf die Straße und wird vom Auto überfahren? Gibt es sowas wie "unterlassene Aufsichtspflicht mit Todesfolge" oder sowas? Müsste man dafür angezeigt werden oder wäre das ein Delikt, das direkt verfolgt wird?
Und angenommen, das passiert nicht dem eigenen Kind, sondern einem Kind, auf das man grade aufpassen soll? Ich gehe mal davon aus, dass man irgendwie haftbar ist. Ist man haftbar? Was steht eigentlich auf sowas?
Und nein, es handelt sich nicht um konkrete Befürchtungen

, ist mehr ein was-wäre-wenn-Gedankenspiel.
Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 06.11.2008, 20:39
von Gluehsternchen
Hm... also du hast schon die Aufsichtspflicht auch für Kinder die bei dir sind.
Aber es ist immer die Frage unter welchen Umständen das dann passiert.. ob es fahrlässig ist (tür offen gelassen) oder ob es ein Unfall ist.
Ich google mal...
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_ ... _1012.html
Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 06.11.2008, 21:00
von Seerose
Marilu hat geschrieben:Wie ist es eigentlich, wenn ich auf mein Kind nicht aufpasse, es krabbelt auf die Straße und wird vom Auto überfahren? Gibt es sowas wie "unterlassene Aufsichtspflicht mit Todesfolge" oder sowas? Müsste man dafür angezeigt werden oder wäre das ein Delikt, das direkt verfolgt wird?
So spontan aus dem Bauch heraus würd ich sagen, im obigen Fall handelt es sich bestimmt um unterlassene Aufsichtspflicht, aber zu großer Wahrscheinlichkeit würde so etwas, wenn das eigene Kind betroffen ist, nicht verfolgt werden, zumindest nicht geahndet, weil die Eltern mit dem schmerzhaften Verlust des Kindes sowieso schon genug bestraft sind. (So kenne ich das aus einem mir bekannten Fall)
Und angenommen, das passiert nicht dem eigenen Kind, sondern einem Kind, auf das man grade aufpassen soll? Ich gehe mal davon aus, dass man irgendwie haftbar ist. Ist man haftbar? Was steht eigentlich auf sowas?
Ich denke, dazu sollten sich mal ein paar Rechtsexperten hier äußern, wenn sie möchten. Als Laie weiß man so wenig. Ich wußte z. B. lange nicht, daß diese Schilder an Baustellen "Eltern haften für ihre Kinder" totaler Blödsinn sind, denn im Falle von spielenden Kinder auf einer Baustelle können angeblich Eltern bei einem Unfall überhaupt nicht haftbar gemacht werden.
Und nein, es handelt sich nicht um konkrete Befürchtungen

, ist mehr ein was-wäre-wenn-Gedankenspiel.
Auch wenn es immer heißt, daß wir Deutsche uns übertrieben Gedanken um "ungelegte Eier" machen, ich finde es ist schon sinnvoll wenn man sich mit so etwas beschäftigt, wenn man z. B. den Job einer Tagesmutter machen möchte.
Sorry, mein Gesenfe hat Dir jetzt nicht wirklich weitergeholfen.

Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 06.11.2008, 21:13
von Bolline
Über was machst Du Dir denn Gedanken????
Wenn mein Kind vom Auto überfahren wird, ist das letzte über das ich mir Gedanken machen würde wohl,
ob ich nun wegen "unterlassener Aufsichtspflicht" belangt werden kann...
Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 06.11.2008, 21:49
von Talgaro
Bis wann hat man eigentlich ständige Aufsichtspflicht - also in dem Sinne, wenn das Kind was anstellt zum Beispiel? Mir hat mal wer gesagt, bis das Kind 14 Jahre alt ist - aber man hat doch sein Kind nicht bis 14 Jahren immer in greifbarer Nähe (oder in Kindegarten/Schule)?
Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 07.11.2008, 09:00
von Nudelsuppe
Mhh Gedanken hab ich mir da noch keine gemacht.
Was mir zuerst in den Sinn kam, wenn es um andere Kinder geht, dass da vielleicht die eigene Haftpflichtversicherung decken würde? Aber ich kenn mich nicht aus, eine reine Vermutung.
Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 07.11.2008, 12:05
von Susanna
Bolline hat geschrieben:Über was machst Du Dir denn Gedanken????
Wenn mein Kind vom Auto überfahren wird, ist das letzte über das ich mir Gedanken machen würde wohl,
ob ich nun wegen "unterlassener Aufsichtspflicht" belangt werden kann...
DAS war auch mein erster gedanke hierzu

Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 07.11.2008, 19:33
von widdsch
Susanna hat geschrieben:
DAS war auch mein erster gedanke hierzu

Meiner auch.

Ich erinnere mich immernoch mit Schaudern daran, wie ich meinen Sohn in der Wohnung suche und kurz drauf die Nachbarin klingelt und mich mit ihm an der Hand fragt, ob ich ihn nicht vermisse.. er hatte herausgefunden, wie man die Wohnungstüre aufmacht und ich stand derweil in der Küche. Hab nichts gehört, weil die Spülmaschine lief und ich abgespült habe. Da er die Türe von aussen zugezogen hatte, kam ich nicht auf die Idee, er könne abgehaut sein.

Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 07.11.2008, 20:55
von Marilu
Bolline hat geschrieben:Über was machst Du Dir denn Gedanken????
Wenn mein Kind vom Auto überfahren wird, ist das letzte über das ich mir Gedanken machen würde wohl,
ob ich nun wegen "unterlassener Aufsichtspflicht" belangt werden kann...
Ja, ist schon klar, dass man dann andere Sorgen hat. Ich habe grade eine eher juristisch-theoretische Phase.
Die Gedanken sind diese:
Viele würden nur ungern mit 10 Kindern eine Geburtstagsparty im Schwimmbad machen;
auch mit dem "ich steh mit einem Fuß im Gefängnis"-Gedanken im Hinterkopf. Der ist doch ziemlich verbreitet.
Andererseits kenne ich viele, die ohne weiteres ihre Grundschulkinder im Freibad ganz unbeaufsichtigt spielen lassen. Da ist die "Gefängnis-Angst" viel geringer. Da hab ich mich gefragt - ist das gerechtfertigt?
Und nach Glühsternchens Link ist das nicht ganz so einfach, denn demnach sind bei Todesfolge auch bei den eigenen Kindern strafrechtliche Konsequenzen denkbar. Weil aber "unbeaufsichtigt" nicht gleich "unbeaufsichtigt" ist, müsste der Staatsanwalt nachweisen, dass es dem Kind nicht zuzutrauen gewesen wäre und das wird schwierig sein. Also, Yvi, danke für die Aufklärung und wir können unseren Kindern weiter das zutrauen, was wir ihnen zutrauen
Talgaro hat geschrieben:Bis wann hat man eigentlich ständige Aufsichtspflicht
Nach Yvis Link bis es 18 ist. Aber Aufsichtspflicht heißt nicht, dass du dauernd daneben stehen musst. Das Kind muss auch dem Alter und den Fähigkeiten angepasste Freiheiten haben. Die darfst (und sollst!) du ihm geben.
Re: Wie ist das eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
Verfasst: 07.11.2008, 21:17
von Gluehsternchen
Im Schwimmbad hat übrigens in erster Linie der Bademeister Aufsichtspflicht! Das mal als Anmerkung
