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Stillen und arbeiten in der Onkologie

Verfasst: 25.10.2019, 20:59
von HazelLyn
Ihr Lieben,

Es ist vielleicht eine blöde Frage, aber eine Bekannte hat mich enorm verunsichert...
Ich möchte zum Januar wieder in der Onkologie anfangen zu arbeiten. Der Zwerg stillt mit seinen 18 Monaten Nachmittags und Nachts noch recht häufig und eigentlich will ich das nicht zwangsläufig ändern.
Während der Schwangerschaft war es natürlich so, das ich nicht mit Chemo arbeiten durfte und daher ein Beschäftigungsverbot hätte.

Nun meinte besagte Bekannte ob arbeiten mit Zyostatika denn beim Stillen nicht auch schlecht wäre. Ich hatte mir da gar keine Gedanken drüber gemacht bin aber nun doch verunsichert. Kann da jemand was zu sagen?

Liebe Grüße

Re: Stillen und arbeiten in der Onkologie

Verfasst: 25.10.2019, 21:12
von HazelLyn
Als Nachtrag noch:
Ich stelle die Chemo niçht selbst her. Hänge sie als Infusion halt an den Patienten an, stöpsel sie um etc. Das Ganze natürlich mit Handschuhen :?:

Re: Stillen und arbeiten in der Onkologie

Verfasst: 26.10.2019, 13:41
von pqr
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass Dir da etwas über die Haut läuft?

Re: Stillen und arbeiten in der Onkologie

Verfasst: 26.10.2019, 13:51
von soda
Ich hab das längere Zeit gemacht, bevor ich Kinder hatte und hatte da nie Sorgen, mich selbst betreffend.

Beim Abstöpseln muss man auf Tropfen achten. Beim Entsorgen muss man halt auch vorsichtig sein und nicht ohne Handschuhe irgendwas anfassen.

Das Problem ist wie bei Nadelstichverletzungen oder sonstigen Gefahrgut doch eher, dass es Unfälle geben kann. Nicht sorgloses Verhalten, sondern unerwartete Zwischenfälle, an die man eben nicht gedacht hat.

Trotzdem sagt mir (wie beim Alkohol, siehe anderer Thread) mein Gefühl, dass dann minimale Mengen, die dann in noch minimalerer Menge an ein Kind weiter gegeben würden, wenn man nach dem Unfall nicht ohnehin eine Stillpause eingelegt hat, keine Gesundheitsgefahr darstellen.

Re: Stillen und arbeiten in der Onkologie

Verfasst: 27.10.2019, 20:12
von Käfermama
Ich habe früher in der Zyto-Herstellung gearbeitet.
Ich bin mir recht sicher, dass Dein Arbeitgeber Dich, solange er weiß, dass Du stillst, nicht mit Zytostatika arbeiten lassen darf (das ist dann nicht Deine Entscheidung). Ansprechpartner wäre der zuständige Betriebsarzt.
Ich für mich selber hätte es nicht so kritisch gesehen, bei Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen, Handschuhe sehr häufig wechseln, Verschleppung vermeiden usw. Bei einer (unwahrscheinlichen) größeren Kontamination (etwa: Beutel fällt runter, platzt und bespritzt Dich von ober bis unten) gäbe es ja auch noch die Option einer Stillpause.

Re: Stillen und arbeiten in der Onkologie

Verfasst: 28.10.2019, 19:33
von HazelLyn
Hallo

Danke für die ganzen Antworten.
Ist es denn wirklich so, das der Arbeitgeber einen dann nicht mit Zyto arbeiten lassen darf? Also unabhängig wie alt das Kind ist, das gestillt wird? Gibt es da nicht Richtlinien, von wegen ein Jahr stillen etc?

Da es ein neuer Arbeitgeber ist, werde ich eher nichts sagen. Denn wenn er mich in der Chemo nicht einsetzen kann/darf bin ich den Job auch wieder los.

Ich arbeite jetzt insgesamt 9 Jahre in der Onkologie. Bisher ist nie was passiert also bin ich mal optimistisch, das es so bleibt.

Liebe Grüße

Re: Stillen und arbeiten in der Onkologie

Verfasst: 28.10.2019, 22:55
von annibi
Etwas anders, aber ähnlich. Ich bin ja und habe immer incognito gestillt. Mir war halt bewusst im schlimmsten Fall (bei mir Nadelstich) eben vorzeitig abgestimmt wird. Angefangen hab ich mit 12 Monaten, abgestimmt (selbstbestimmt) mit 29 Monaten 🤪. Hier wäre es auch problematisch gewesen das anzugeben, ich hätte keinen spät mehr fahren können und früh ging betreuungstechnisch nicht.


Toitoitoi 😘

Re: Stillen und arbeiten in der Onkologie

Verfasst: 29.10.2019, 05:43
von Mondenkind
HazelLyn hat geschrieben: 28.10.2019, 19:33 Hallo

Danke für die ganzen Antworten.
Ist es denn wirklich so, das der Arbeitgeber einen dann nicht mit Zyto arbeiten lassen darf? Also unabhängig wie alt das Kind ist, das gestillt wird? Gibt es da nicht Richtlinien, von wegen ein Jahr stillen etc?
So ist es. Wenn der AG weiß, dass du stillst, muss er sich ans MuSchuG halten. Die Zeit ist nicht begrenzt. Das Mutterschutzgesetz beschränkt lediglich die bezahlten Pausen auf 1 Jahr.