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Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 18:02
von Lösche Benutzer 25796
Im mutterschutz gesetz steht, die stillende frau muss keine nachtdienste oder auch mehrarbeit machen.
Gibt es hier jemanden, der das gesetz in anspruch genommen hat?
Ich arbeite im krankenhaus und habe es noch NIE mitgekriegt, dass eine mutter aus der elternzeit zurück kam und gesagt hat, hey leute, ich stille, deshalb könnt ihr mich für die dienste nicht einplanen.
Liegt es daran, dass generell wenige frauen nach 12 monaten noch stillen? Oder nehmen die es einfach stillschweigend (haha, ein wortwitz) in kauf, die dienstbelastung und stillen? Kann man eine karriere knicken, wenn man ankommt und sagt, ich bin zwar wieder da, aber dienste mach ich nicht....
Und wie kontrolliert der arbeitgeber, dass man wirklich noch stillt? Da braucht man doch bestimmt dann ein attest? Kriegt man das vom gynäkologen? Der kann ja aber auch nur bescheinigen, dass man aktuell stillt.....muss man angeben, wie lange man vorhat zunstillen, und braucht dann wieder ein neues attest?
Noch bin ich in elternzeit und wahrscheinlich will ich die eh verlängern, aber interessieren tut es mich trotzdem.
Im "stillen - kurze frage, kurze antwort" thread habt ihr da anfang dez kurz drüber geredet, dass es das gesetz gibt.
Mich interessiert: hat jemand von euch das gesetz in dem sinne schonmal in anspruch genommen?
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 18:19
von Freshi
Ich bin nach dem Mutterschutz direkt Vollzeit arbeiten gegangen und mache seither von dem Gesetz gebrauch. Ich arbeite weder nachts noch an Feiertagen (wenn ich das möchte, was ich will, schreibe ich einen schriftlichen Antrag dafür an die Personalabteilung) und bekomme dafür eine Ausgleichszahlung von meinem AG. Ein Attest vom Gyn musste ich nicht vorlegen obwohl ich zusätzlich noch die Stunde Stillpause am Tag nutze. Mein AG hat mir die Ausgleichszahlung für ein Jahr zugesagt, danach werde ich trotz Stillen wieder in den Nachtdienst einsteigen weil wir es uns (nachdem wir vor einigen Monaten auf ElterngeldPlus umgestiegen sind) nicht leisten wollen auf die Zuschläge zu verzichten...
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 18:35
von Tschichen
Ich habe das 2014 / 2015 genutzt, um keine 24 h Dienste Machenschaften müssen. Musste nie eine Bescheinigung vorlegen.
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 18:52
von februarkind16
Ich habe nach einem Jahr wieder angefangen zu arbeiten, gestillt habe ich bis 2,5 Jahre. Ich habe mich nicht getraut, es in Anspruch zu nehmen

Ich hatte vor allem Angst, den Unmut der Kollegen auf mich zu ziehen. Und so langes Stillen finden ja immer noch viele unnormal.
Für mich wäre es aber besser gewesen, es in Anspruch zu nehmen. Ich hatte durch den Schichtwechsel wöchentlich Milchstaus.
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 19:52
von Sisqi
Stand nicht in einem der Threads, dass nur noch für das erste Lebensjahr Stillpausen gewährt werden?
Ich habe nach der Elternzeit von K1 in den Stillpausen abgepumpt und für die paar Notdienste das Baby (>1 Jahr) am Anfang mit genommen. Bei uns war da aber auch nicht soviel los.
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 21:01
von 7erendipity
Soweit ich weiß gilt das nur im ersten Lebensjahr, da gab es mal ein Gerichtsurteil zu wo eine Polizistin geklagt hatte.
Bei uns waren sie sehr kulant mit dem dienstplan und ich habe die ersten Nachtdienste erst gemacht als meine Tochter schon 18 Monate alt war, davor nur Tag- und Spätdienste. Wobei beides im Nachhinein schlimmer war als die Nachtdienste, in denen kamen mein Mann und unsere Tochter wunderbar zurecht (Durchschlafen lässt grüßen), nach den Tagdiensten (12 h) ohne Möglichkeit zum abpumpen hatte ich öfter einen milchstau.
Hier gibt es aber einige die auch mit 24 h Diensten problemlos weiter gestillt haben, lass es einfach mal auf euch zukommen.
Ich glaube allerdings dass dir das Mutterschutzgesetz mit älteren Kind nichts mehr bringen wird.
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 21:17
von Leominor
Die Begrenzung auf 12 Monate gilt meines Wissens nach nur für die Stillpausen. Alle anderen Regelungen des MuSchG gelten auch Ü1 weiter.
Hier ein Artikel, in dem es um das Thema Beschäftigungsverbot bei Stillen Ü1 geht:
https://dentista.de/aktuelles/neues-mut ... -begrenzt/
Ich habe im übrigen die Stillpausen mit einem 6-12 Monate alten Baby genutzt. Eine Bescheinigung wollte keiner sehen. Hätte aber meine Frauenärztin bei Bedarf sicher ausgestellt.
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 21:22
von Mariposa85
Das Mutterschutzgesetz wurde 2018 geändert. Dieser Artikel fasst es sehr gut zusammen. Es entspricht auch meiner Auslegung des Gesetzes bzgl. der Änderungen.
https://www.still-lexikon.de/stillen-im ... egelungen/
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 21:35
von Lösche Benutzer 25796
Freshi hat geschrieben: 26.01.2019, 18:19
Mein AG hat mir die Ausgleichszahlung für ein Jahr zugesagt, danach werde ich trotz Stillen wieder in den Nachtdienst einsteigen weil wir es uns (nachdem wir vor einigen Monaten auf ElterngeldPlus umgestiegen sind) nicht leisten wollen auf die Zuschläge zu verzichten...
Aber ist es nicht grade im sinne des gesetzes, dass du nicht diskriminierst wirst und auch keine finanziellen nachteile haben sollst durch das stillen? Also, ist ja super wenn ihr euch "außer-gesetzlich" einigt, aber hast du nicht für die gesamte stilldauer den anspruch?
Re: Stillen - Mutterschutzgesetz - Nachtdienste
Verfasst: 26.01.2019, 21:36
von Lösche Benutzer 25796
februarkind16 hat geschrieben: 26.01.2019, 18:52
Ich habe nach einem Jahr wieder angefangen zu arbeiten, gestillt habe ich bis 2,5 Jahre. Ich habe mich nicht getraut, es in Anspruch zu nehmen

Ich hatte vor allem Angst, den Unmut der Kollegen auf mich zu ziehen. Und so langes Stillen finden ja immer noch viele unnormal.
Für mich wäre es aber besser gewesen, es in Anspruch zu nehmen. Ich hatte durch den Schichtwechsel wöchentlich Milchstaus.
Danke für deine offenheit! Davor hab ich nämlich auch angst, der unmut, bzw dass man dann doch unter druck gesetzt wird, die dienste zu machen, so im sinne....hey, wir sind diese woche soooo9 schlecht besetzt, kannst du nicht doch einspringen?