Seite 1 von 5

Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 16:37
von Janinonah
Hallo zusammen,

wie ist denn rechtlich folgendes:

In unserem Garten steht ein Trampolin. Mir fremde Kinder - Spielplatzbekanntschaften von meinem Großen (seit heute... er kennt nicht mal die Namen) nutzen zu dritt ohne meine Kinder unser Trampolin. Auf meinen fragenden Blick hin bekomme ich erklärt, mein Sohn hätte es ihnen erlaubt. Macht mir ja eigentlich auch nichts aus. Aber Trampoline sind gefährlich. Mehr als ein Hüpfer ist laut Anleitung (und versicherungstechnisch?) gar nicht erlaubt.

Hab ich da die Aufsichtspflicht? Könnte ja sein, dass ich im Keller bin und Wäsche mache???

Ich hab jetzt halt gesagt "einzeln hüpfen", bin dann rein gegangen und sie sind wieder zu mehreren gehüpft. Irgendwie kanns doch nicht meine Aufgabe sein, wenn die Eltern ihre Kinder flitzen lassen, oder?

Danke für Eure Einschätzung.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 16:53
von lalelu2
wir hatten dasselbe Problem, und mir wurde gesagt, man habe eine Landsicherungspflicht. D.h. dein Grundstück muss deutlich abesperrt sein. unser Grundstück ist umzäunt, aber es gibt eine Einfahrt über die das Grundstück zugänglich ist. ich weiss nicht, ob das stimmt, aber mir wurde gesagt, dass man rechtlich nur auf der sicheren Seite ist, wenn die Einfahrt durch ein Tor gesichert ist. ( bei uns gingen KindervausvdervStrassevaufvdas Grundstück, wenn wir nicht da waren, und hüpfte)

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 17:12
von Janinonah
ohjeee. Danke für die Info. gaaanz toll.

das ist vermutlich ähnlich wie das noch heiklere Thema Teich.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 17:13
von Janinonah
ob da wohl ein Schild reicht

"Kinder hüpfen nur einzeln und unter Aufsicht ihrer Eltern"

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 18:19
von pqr
Kann man das Trampolin irgendwie sichern?
Also was drüberzeihen, Plane o.ä.?

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 18:19
von pqr
Oder einen Deckel?

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 18:47
von mamoto
Ist das so ein großes mit Netz außen rum? Dann kannst du den Reißverschluss vielleicht mit nem kleinen schloss zusperren. Und den Schlüssel gibt's nur über dich (für deine Kinder halt) sonst ist das ja echt Schwierig.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 20:59
von Inkling
Genau unser Thema, hier gibt es Eltern die sogar die Kinder aktiv in fremde Gärten schicken um dort die Geräte zu nutzen, vorzugsweise wenn dort keiner anwesend ist. Grundstück abschließen ist nicht machbar...hatte schon immer befürchtet dass man da haftet.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 21:25
von Janinonah
Ich bin gespannt, ob noch gegenteilige Meinungen kommen.
Hausfriedensbruch? Das Ding gehört uns. Man darf doch auch nicht einfach ein Fahrrad aus einer offenen Garage nehmen und damit (auf dem Grundstück, falls das eine Rolle spielt) herumfahren.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 23.02.2017, 21:39
von pqr
Ich glaube, das ist was anderes. Ich vermute, bei Spielgeräten wie dem Trampolin gilt möglicherweise die Verkehrssicherungspflicht, also man muss solche Spielgeräte mit Schloß, Deckel o.ä. absichern.