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Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 09:03
von fridalenka
Ich reihe mich auch nochmal ein. Ich finde diese 30 Teile Grenze schon sehr problematisch. Wenn man mehrere Kinder und somit automatisch Klamotten, Spielzeug sowie Bücher hat. Da dürfte jeder von nur 7 bis 10 Anzeigen im Jahr haben bei 2 oder 3 Kindern mit Eltern. Wenn dann noch ein Umzug oder ähnliches hinzukommt wie soll man die Sachen verkaufen?
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 09:08
von AnnieMerrick
Sehe ich auch so. Oder jemand kauft mehrere, dann gebe ich Rabatt... das sieht ebk gar nicht.
Meine Lösung alle Nachrichten aufheben.
Oder Anzeige nicht löschen, sondern neu "befüllen".
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 09:09
von AnnieMerrick
blauelagune hat geschrieben: 07.01.2023, 08:31
Waren des täglichen Gebrauchs sind davon ausgeschlossen. Also Kinderklamotten sind kein Problem. Wenn Du regelmäßig 50 iPhones verkaufst, geht das nun nicht mehr.
Wo steht das explizit?
Im neuen Gesetz?
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 09:12
von GemeineEsche
Meldepflichtig und steuerpflichtig ist aber was anderes!
Und bei der Meldepflicht ging es ja um die 30 Inserate. Aber gibt man bei eka nicht nur email und pseudonym an? Die müssen ja erstmal was meldbares vorweisen. Wohl kaum schreiben die dem Finanzamt "der User "PinkeSocken83" mit der email "
t.schmitt@xyz.com hat 30 Anzeigen geschaltet" und das Finanzamt kümmert sich dann um die Aufklärung zu welcher steuerpflichtigen Person das gehört.
Preis ist ja Quatsch, wie oft ist gerade bei teuren Sachen VB, 1€ oder 12345 drin?
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 09:15
von GemeineEsche
Im Prinzip muss man Buch führen oder eka müsste komplett neu aufgemacht werden mit Verlauf.
Zahlungseingänge auf dem Bankkonto kann man ja recht einfach finden, nur weiß man da ja nicht mehr was das was und ob und wie viel Gewinn man gemacht hat.
Wahrscheinlich wird eher eka die Nutzungsbedingungen ändern sodass sie nix melden müssen?
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 09:17
von Tyaris
Zumal EKA doch zu nicht geringen Teilen immer noch Barkäufe sind. Also Abholung vor Ort. Das ist ja quasi noch weniger nachvollziehbar.
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 10:32
von blauelagune
AnnieMerrick hat geschrieben: 07.01.2023, 09:09
blauelagune hat geschrieben: 07.01.2023, 08:31
Waren des täglichen Gebrauchs sind davon ausgeschlossen. Also Kinderklamotten sind kein Problem. Wenn Du regelmäßig 50 iPhones verkaufst, geht das nun nicht mehr.
Wo steht das explizit?
Im neuen Gesetz?
https://www.morgenpost.de/wirtschaft/ar ... mazon.html
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 10:49
von koalina
Das wird unproblematisch sein.
Ich werde nur mal wieder Liste schreiben, wollte ich eh wieder für meinen Überblick. Keine Ahnung ob man es braucht aber ist wenig Aufwand.
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 14:57
von cutetemptation
Re: gebrauchte Dinge weiterverkaufen
Verfasst: 07.01.2023, 15:20
von Zweierlei
Es steht aber auch da, das Güter des täglichen Gebrauchs ausgenommen sind... z. b. Möbel, Fahrräder etc.... Ich denke, das nur einzelne Rubriken betroffen sind von der Regelung.