Wenn es nicht offen ist, dann würde ich gehen. Das Wasser ist ja sicher gechlort.Fienchen009 hat geschrieben: 01.12.2018, 21:31 OK danke. Aufreißen tut die Wunde aber nicht. Sie scheint doch weit genug von der Brustwarze entfernt zu sein.
Kann ich, solange nix offen ist, morgen früh ins Babyschwimmen oder lieber sein lassen?
Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
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- Teazer
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Viele Grüße von Teazer (Stillmodteam)
"Mit einer Kindheit voller Liebe aber kann man ein halbes Leben hindurch für die kalte Welt haushalten." (Jean Paul)
AP estab. 2009, 2011 & 2014
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Fienchen009
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Prima, danke Teazer 
Liebe Grüße,
Fienchen mit ihrem großen Seestern 05/2018 und der kleinen Krabbe 02/2022
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Februarmama
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Mutterschutzgesetz-
Im Mutterschutzgesetz wird ja an vielen Stellen die Schwangere/Stillende Frau erwähnt- zum Beispiel wenn es um Nachtarbeit oder Gefährdung am Arbeitsplatz geht- könnt ihr herauslesen, ob das Stillen dabei auf das erste Lebensjahr oder ähnliches beschränkt ist?
Ich frage mich was passiert, wenn ich nach einem Jahr Elternzeit, stillend an meinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte und dieser für „die stillende Frau“ ungeeignet ist (Gefährdung, Nachtarbeit etc.) -gibt es dann eine Art Berufsverbot analog zur Schwangerschaft?
Im Mutterschutzgesetz wird ja an vielen Stellen die Schwangere/Stillende Frau erwähnt- zum Beispiel wenn es um Nachtarbeit oder Gefährdung am Arbeitsplatz geht- könnt ihr herauslesen, ob das Stillen dabei auf das erste Lebensjahr oder ähnliches beschränkt ist?
Ich frage mich was passiert, wenn ich nach einem Jahr Elternzeit, stillend an meinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte und dieser für „die stillende Frau“ ungeeignet ist (Gefährdung, Nachtarbeit etc.) -gibt es dann eine Art Berufsverbot analog zur Schwangerschaft?
- Rinrin
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Soweit ich weiß hab es(vor garnicht allzulanger zeit) eine Entscheidung, dass das Recht auf stillpausen nur im ersten Jahr gilt. Daher bezweifle ich dass da irgendwas eingeschränkt wird, außer du hälst es vertraglich fest.
Habe meine Infos aber auch nur aus mamagruppen wo die Frage ab und an mal hochpoppt.
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Reh
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Das Mutterschutzgesetz wurde mE sogar im Wortlaut geändert, was die Stillpausen angeht.
Da müsste man vllt "nur" nachlesen, ob die "ungeeigneten bzw gefährlichen Tätigkeiten" getrennt davon stillende Mütter betreffen, oder ob die sich auf genau jene stillenden Mütter beziehen, deren Pausen auf 1 Jahr nach der Geburt eingeschränkt werden...
Da müsste man vllt "nur" nachlesen, ob die "ungeeigneten bzw gefährlichen Tätigkeiten" getrennt davon stillende Mütter betreffen, oder ob die sich auf genau jene stillenden Mütter beziehen, deren Pausen auf 1 Jahr nach der Geburt eingeschränkt werden...
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Februarmama
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Danke schonmal für eure Antworten, ich habe in der Zwischenzeit nochmal ein bisschen recherchiert und bin auf den Leitfaden zum Mutterschutzgesetz vom BMFSJ gestoßen wo explizit drinsteht dass die „Freistellung für Stillpausen“ nur für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gilt, den Gesundheitsschutz für die stillende Mutter muss der Arbeitgeber allerdings für die gesamte Stillzeit sicherstellen...oh man ich bin so aufgeregt über diese neuen Erkenntnisse dass ich nicht schlafen kann 
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Leominor
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Ich hatte letztens zufällig etwas dazu gelesen. Da ging es um angestellte Zahnärztinnen und die Frage, ob diese stillend ggf. auch nach über einem Jahr freigestellt werden müssten und wer das dann zahlt. In dem Artikel stand es so wie du es geschrieben hast. Stillpausen nur bis 1 Jahr, Beschäftigungsverbot auch länger, wenn es keine geeignete Arbeit gibt. Laut Artikel muss die Krankenkasse das zahlen. Diese würden sich zwar gerne auf den Standpunkt stellen, das gelte auch nur für das erste Lebensjahr und die Zahlung verweigern. Dies sei aber nicht richtig und die Krankenkasse zur Zahlung verpflichtet. Ich muss mal suchen, ob ich den Artikel wiederfinde...
Leominor mit Tigermädchen (2017) und Bärenjunge (2020)
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Leominor
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
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Februarmama
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Danke Leominor
Ich teile diese Interpretation des MuSchuGesetzes der Zahnärztinnen- wenn meine Maus weiterhin so hingebungsvoll stillt, kann ich euch in einigen Monaten sagen wie mein Arbeitgeber das so sieht..
ich denke grundsätzlich ist der fehlende Kündigungsschutz bei der Umsetzung des Gesetzes schon ein Problem in kleineren Unternehmen...eine stillende Arbeitnehmerin die eventuell über Jahre nur beschränkt eingesetzt wird lebt da bestimmt gefährlich...
ich denke grundsätzlich ist der fehlende Kündigungsschutz bei der Umsetzung des Gesetzes schon ein Problem in kleineren Unternehmen...eine stillende Arbeitnehmerin die eventuell über Jahre nur beschränkt eingesetzt wird lebt da bestimmt gefährlich...
- Rosita
- ist gern hier dabei
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Ich lese hier gerade interessiert mit. Das war mir gar nicht bewusst, dass der Mutterschutz auch in der Stillzeit gültig ist.
Da ich im infektionsgefährdeten Bereich arbeite und im Mai in den Beruf zurückkehre, behalte ich das schon mal im Hinterkopf. Stillen möchte ich nämlich gern länger als ein Jahr.
Da ich im infektionsgefährdeten Bereich arbeite und im Mai in den Beruf zurückkehre, behalte ich das schon mal im Hinterkopf. Stillen möchte ich nämlich gern länger als ein Jahr.
Rosita mit dem Kleinen 4/18 im Arm und Sternchen 7/17 im Herzen