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Re: Gelegentlich was Selbstgenähtes verkaufen?
Verfasst: 28.06.2017, 06:25
von Elena
klecksauge hat geschrieben:Sagt mal, wie ist es eigentlich, wenn man etwas näht um es auf den weihnachtlichen Basar (an einem Wochenende) des DRK-Ortsverbandes für die Vereinskasse zu verkaufen?
Das ist wohl Sache des Vereins, denke ich?
Re: Gelegentlich was Selbstgenähtes verkaufen?
Verfasst: 28.06.2017, 10:56
von Arche Mama
Du spendest da doch als Privatperson Sachen an den Verein, den der im Rahmen seiner Gemeinnützigkeit verkauft. Da musst Du DIr keinen Kopf machen und der Verein gibt in seiner Körperschaftsteuererklärung an, daß er x Euro durch den Basar eingenommen hat. Meine Meinung und Kenntnisstand.
Re: Gelegentlich was Selbstgenähtes verkaufen?
Verfasst: 28.06.2017, 11:07
von Lösche Benutzer 17612
Ich denke wenn es sich wirklich nur um gelegentliche Dinge handelt, muss man das einfach mit seinem Gewissen ausmachen.
Ich halte mich auch nicht immer zu 100% an jedes Gesetz oder Verbot, wenn es mir in der jeweiligen Situation absurd erscheint und ich ausschließen kann, dass ich jemandem damit schade.
Nur muss ich dann halt mit den Konsequenzen leben, wenn ich erwischt werde.
Und so wäre es in dem Fall von der Mütze ja auch: der Mann will genau die Mütze haben, keine von einem Shop o.Ä..
Niemand trägt schaden davon, wenn man sowas mal ausnahmsweise macht. Sobald man aber wirklich die Absicht hat damit dauerhaft ein -wenn auch kleines- Einkommen zu erzielen, sollte man sich schon mit den Gesetzen und Regeln dazu befassen.
Zunächst ist da mal die geschäftsschädigende Variante, dann aber auch die Tatsache dass man eben richtig viel Probleme bekommen kann wenn man erwischt wird. Oder verpfiffen, weil sich jemand darüber ärgert.
Re: Gelegentlich was Selbstgenähtes verkaufen?
Verfasst: 28.06.2017, 12:02
von Tinkerbell82
Ich sehe es wie EllenRipley
Sobald ich zig Anfragen bekommen würde, dann wäre ich in der Lage einen Gewinn zu erwirtschaften. Wenn ich nur mal eine Mütze nähe und das Material und ggf die Arbeitszeit berechne, erziele ich noch lange keinen Gewinn. Erst recht keine Nachhaltigkeit.
Außerdem lebt unsere Gesellschaft doch auch von solchen "Diensten" im Graubereich. Babysittzen, Hunde gassi führen, für zB ältere Menschen einkaufen, Fahrgemeinschaft. Für diese Sachen gibt es auch Firmen, aber da würde auch niemand auf die Idee kommen das ein 15-jähriges Mädel einer Tagesmutter den Job streitig macht.
Re: Gelegentlich was Selbstgenähtes verkaufen?
Verfasst: 28.06.2017, 12:42
von Lösche Benutzer 17612
Letztendlich sind es nicht die Kindergartenmuttis die aus Gefälligkeit etwas nähen und dafür Geld bekommen. Es sind Menschen die ein Gewerbe anmelden für 20€, damit in Shops etc. alle Vergünstigungen mitnehmen, nen Shop eröffnen , dort Massenproduktion abliefern deren Dumpingpreise sie nur halten können, weil sie sich um Dinge wie HWK, Textilkennzeichnung, Verpackungslizenz oder CE einfach nicht kümmern.
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Re: Gelegentlich was Selbstgenähtes verkaufen?
Verfasst: 28.06.2017, 12:48
von klecksauge
Arche Mama, danke. DaMit bestätigst du meine Vermutung.
Re: Gelegentlich was Selbstgenähtes verkaufen?
Verfasst: 02.07.2017, 20:35
von AnnieMerrick
koalina hat geschrieben:Noch als Ergänzung
Finanzamt sagte anmelden, auch wenn ich nur minus mache. War bislang so seit ich es angemeldet habe, d h 3 oder 4 Jahre.
Handwerkskammer hat mich bei "Veredelung von textilien" eingestuft.
Krankenkasse ist deswegen so einfach, weil ich Angestellte bin, zwar momentan in elternzeit. Für elterngeld war es egal, da ich kein plus mache und Zeitaufwand extrem gering.
Das mit dem elterngeld ist komisch. Ich kenne das drama gerade von einer Freundin!
Wir hatten schon gemeinsam gerätselt. Weiss der schwarm hier genaueres???
Sie hat 1x zahlung von vg wort bekommen. Irgendwas um die 60 euro, aus veröffentlichung eines selbst geschrieben gedichtbandes von vor 3 Jahren. Tantiemen. Kein gewerbe angemeldet, nix. Finanzamt weiß es. Geld ist in steuer auch angegeben. Hat auch nichts zum absetzen o.ä. hat gar nicht damit gerechnet!
Sie ist ganz normal angestellt.
Normalerweise werden ja die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes zur Berechnung herangezogen. Soweit kein Problem, nun hiess es die 60 euro sind mischeinkunft.
Das wäre extrem schlecht für sie, da sie in besagten kalenderjahr 5 monate alg 1 bekam.
bei 12 monaten ab geburt rückwärts gerechnet, wäre der alg 1 zeitraum (= null in elterngeldberechnung) irrelevant.
Nun hieß es:mischeinkünfte, bemessungszeitraum letztes kalenderjahr.
Ist das mit dir vergleichbar?
Zeitaufwand nachweislich NULL.
das ganze ist eine finanzielle Katastrophe wegen der 60 euro.
Re: Gelegentlich was Selbstgenähtes verkaufen?
Verfasst: 02.07.2017, 20:50
von koalina
Annie, keine Ahnung. Ich habe die letzten Jahre keine Einnahmen gehabt und ein Gewerbe angemeldet. Ich habe auch kein ALG bezogen.