Seite 5 von 7

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 26.02.2014, 12:35
von Selina79
Mein Bescheid ist zwischenzeitlich da. Der einzige "Vorteil" ist, dass ich somit unter 1000 Euro monatliches Durchschnittseinkommen falle und somit die Prozente erhöht werden ;)

Es sind tatsächlich 2500 Euro (wenn ich mal 10 Monate mach) die ich somit weniger hab :cry:

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 26.02.2014, 12:39
von sutnahpele
Ohje, das ist ja total ärgerlich. Es tut mir wirklich leid für dich!

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 26.02.2014, 12:40
von Selina79
Danke für Deine Anteilnahme. Ich werd jetzt mal Widerspruch und Klageweg gehen ... aber höher als zum örtlichen SG geh ich glaub auch nicht so ohne Anwalt ...

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 26.02.2014, 13:40
von Selina79
Ich möchte wirklich alle bitten, die diesselbe Fallkonstellation haben, sich in meiner FB-Gruppe zu sammeln, oder wenn sie nicht in FB sind, sich per PN bei mir zu melden. Wir wollen wirklich damit an die Öffentlichkeit gehen.

https://www.facebook.com/groups/618660984854073/

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 13.03.2014, 11:16
von Selina79
So mein Widerspruch ist raus.

In den Richtlinien zum BEEG hab ich es übrigens gefunden. DA steht es schwarz auf weiss.
vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht, dass selbst dann das vorige Kalenderjahr zugrundezulegen ist wenn darin 0 Euro Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit wären! Einfach unglaublich! Punkt 2b.3.1
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... b_2013.pdf

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 30.01.2016, 13:09
von andihofi
Hallo Selina!
Dein Thread ist eine Weile her aber dürfte ich fragen, wie das ganze bei Dir ausgegangen ist? Ich stecke in einer ähnlichen Situation. Wegen 2000 Euro selbständiger Einkünfte im Wirtschaftsjahr vor der Geburt meines Sohnes erhalte ich jetzt insgesamt 3000 Euro weniger Elterngeld, als wenn ich mir damals freiberuflich nichts dazuverdient hätte - dann wären nämlich die 12 Monate vor Geburt ausschlaggebend gewesen. Das ist so ärgerlich und ich überlege auch zu klagen. LG Andrea

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 30.01.2016, 13:18
von Selina79
Ja ... es blieb dabei. Wegen den 130 euro hab ich 2400 Euro weniger Elterngeld bekommen. So ist die Rechtsprechung bis heute.

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 30.01.2016, 13:31
von Katha

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 30.01.2016, 13:35
von jali
Es ist diesbezüglich unter dem Aktenzeichen B 10 EG 8/15 R ein Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig. Die Vorinstanz hatte vertreten, dass wenn der aktuelle Bemessungszeitraum einen mehr als 20% höheren Elterngeldanspruch ergibt, die gesetzliche Regelung nicht anzuwenden sei.

Ich würde Widerspruch einlegen und unter Umständen anregen das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts ruhen zu lassen. Wenn sie das nicht machen einfach beim Sozialgericht klagen (ohne Anwalt, kostet nichts) und auch dort das Ruhen anregen.

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 30.01.2016, 15:20
von Selina79
Ah das ist interessant!! Das kenne ich noch gar nicht.

Tja- was bedeutet das im Einzelfall? Als ich damals im Widerspruchsverfahren war, gab es noch keine anderen anhängigen Urteile.

Sollte das Urteil zugunsten der Klägerin entschieden werden, habe ich Pech gehabt oder? DA ich nicht geklagt hab und auch nichts mehr offen/anhängig ist?