Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Verfasst: 17.10.2008, 12:40
Ergänzen wollte ich noch, dass das für gewerbliche Hersteller gilt. Und das Gewerbe ist ja auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
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Ich finde daran nichts anstößiges. Du hattest es ja ein Posting davor schon deutlicher benannt: Wer kommt auf bei einem invaliden Kind. Nennen wir es beim Namen. Da geht es um Geld. Anstößig ist es nicht - egal ob juristisch oder drastisch formuliertGewitterwölkchen hat geschrieben:
Das hört sich in deiner Formulierung so anstößig an. Klar möchte ich den Schaden ersetzt bekommen, den eine mangelbehaftete Kaufsache an anderen Rechtsgütern verursacht hat. Erst recht dann, wenn es sich bei dem verletzten Rechtsgut um die Gesundheit meines Kindes handelt. Nicht, um davon shoppen zu gehen, sondern um den Wiederherstellungsaufwand zu decken. Mal juristisch formuliert, in der Sache aber treffend.
Ja, genau das meine ich. DURCHSETZBARHabe ich jedoch einen Ansprch auf Schadensersatz, auf den ich keinerzeit verzichtet habe, möchte ich diesen auch durchsetzbar wissen. Sicherheit kostet Geld.![]()
...nur bei Unternehmen zu kaufen, die eine gewisse Haftungseinlage mitbringen oder entsprechend hoch versichert sind. Allerdings fallen mir da auf Anhieb auch nur zwei bis drei Hersteller ein, bei denen das gegeben wäre...und die nähen keine MT's.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das doch die Interpretationsfrage. Ist der MeiTai von xyz eine Gefälligkeit, eine Schenkung gegen Aufwandsentschädigung oder kam ein Kaufvertrag zustande? Ist SchwieMa ein Unternehmen? Wenn ja, vielleicht hat sie doch vergessen, eine Berufshaftpflicht abzuschließen und ihre private Haftpflicht sagt, dass sie dafür nicht aufkommt, weil ja nachweisbar ein Kaufvertrag/Werksvertrag zustande kam ? Woher die 115.000 Euro nehmen, die du jetzt für das invalide Kind brauchst - aus SchwieMa's Socken unterm Bett?Jedes Unternehmen haftet verschärft nach dem Produkthaftungsgesetz, die sind ALLE versichert gegen Schäden, die sich in Ausübung ihrer Tätigkeit ereignen. Jede vernünftige Putzfrau hat ne Berufshaftpflicht (kostet in der Regel nichts).
Da hast du natürlich recht. Da von niemandem ernsthaft erwartet werden kann, dass er sich vor Abschluss eines Kaufvertrages über die Absicherung seines Vertragspartners informiert, dürfte - wie häufig im BGB und der Rechtsprechung - auf den "Empfängerhorizont" abgestellt werden, und dies anhänd einer Gesamtbetrachtung aller Umstände. (Das macht man im deutschen Recht immer so, wenn man nicht weiter weiß.xknäckebrotx hat geschrieben:Und da fallen mir persönlich eben auf Anhieb nur zwei Unternehmen ein, von denen ich das ganz sicher sagen kann, ohne dass ich mich vor dem Kauf über ihre Versicherungsverhältnisse aufklären lassen muss. Bei einem Privat-Schneider-MT-Kauf bin ich bisher auch noch nie über AGB in Kenntnis gesetzt worden...weißt du, wie ich das meine?
Ja mir fallen eben KEINE Unternehmen ein, die MT's produzieren. Sondern nur zwei große Hersteller von Babytragehilfen, die ein wenig auf dem Mei-Tai-Prinzip basieren, eine aus den USA und eine, die in der Nähe von Frankfurt a.M. angesiedelt istpaulafranky hat geschrieben:@ xknäckebrotx: welche 2 unternehmen fallen dir da ein? (bin nämlich grad auf der suche nach nem MT und kenn mich derzeit noch so gar nicht aus. obwohl die von desdemona und acqua schon auch klasse sind).
Pfiffiges Kerlchen! Angesichts der Tatsache, dass die höhere Deckungssumme sich kaum in der Prämie niederschlägt hätt ich das wohl auch empfohlen.xknäckebrotx hat geschrieben:...das war nämlich das Beispiel meines Ex-Freundes und Versicherungskaufmannes, mit dem er mich zu einer höheren Deckungssumme überreden wollte.
Ich geh jetzt erstmal Windeln wechseln.@ Gewitterwölkchen: Du hast absolut Recht, es ist einfach eine Grauzone. Und du brauchst dringend wieder was zu tun, du bist mit Baby intellektuell nicht ausgelastet!
doch, das hat es leider schon - also für meine damaligen Verhältnisse, da war ich aber noch knauseriger in Punkto Versicherung. Und mir wurde einfach bei dem Beispiel schwindelig. Da hatte ich aber auch noch keine abgeschlossene kaufmännische AusbildungPfiffiges Kerlchen! Angesichts der Tatsache, dass die höhere Deckungssumme sich kaum in der Prämie niederschlägt hätt ich das wohl auch empfohlen.![]()
hehe...
Ich geh jetzt erstmal Windeln wechseln.
Also bin ich doch als Hobbynäherin, die einen MT, Sling o.ä. verkauft, den sie ursprünglich für sich genäht hat aus der Haftung eh draußenpaulafranky hat geschrieben: ...
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
...
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,