Seite 4 von 5

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 11:00
von pqr
Im Idealfall mietet man einen Bauzaun mit Tor.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 11:37
von Prinzenmutti
davon hab ich auch noch nie gehört-

ich finde, die Aufsichtspflicht sollte ganz klar bei den Eltern liegen. Vor allem solange die Kinder noch nicht in der Schule sind und lesen können.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 11:39
von Lavinia
In der Bauzeit schließt man aber auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung (was ein langes Wort!) ab ;-)

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 11:55
von pqr
Ich hoffe, link setzen ist okay, wenn nicht bitte entfernen.

https://www.arag.de/service/infos-und-n ... tige/4335/

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 11:55
von pqr
Unten im Text geht es um die Absihherung gegen Kinder.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 13:33
von Elena
Mal ein anderer Aspekt: Wenn die Kinder beaufsichtigt auf dem Trampolin springen würden und dabei zusammenstoßen würden - wie wäre es denn dann mit der Haftung? Es sind ja keine ganz kleinen Kinder mehr, die ständig beaufsichtigt werden müssten. Dass ein Grundstücksbesitzer seinen Teich so sichern muss, dass Eindringlinge nicht reinfallen und dabei zu Schaden kommen, weiß ich. Aber ich finde, die Sache sieht bei dem Trampolin etwas anders aus. Da entsteht der Schaden ja nicht zwangsläufig durch die fehlende Beaufsichtigung. Ich bin nicht sicher, ob das völlig analog zu anderen hier genannten Fällen ist.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 18:37
von Amber
Ich denke, darüber kann man juristische Arbeiten schreiben... Hatte nicht eine SUTlerin vor einiger Zeit einen Prozess am Hals, da sich ein Kind beim Fangenspielen den Arm gebrochen hat? Beim Trampolin und Aufsichtspflicht wirds wahrscheinlich noch komplizierter. War nicht die Rede davon, dass auf besagtem Trampolin maximal ein Kind springen darf? Dann kann man wahrscheinlich haftbar gemacht werden, wenn man von zwei springenden Kindern weiss und nicht einschreitet. Ist das Trampolin für mehrere Kinder ausgelegt, gehts wahrscheinlich nur noch um Verletzung der Aufsichtspflicht oder nicht.

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 21:14
von Doro31
Mit d
Prinzenmutti hat geschrieben:
AnnieMerrick hat geschrieben:Kann es dir recht sicher sagen. Wenn Grundstück offen zugänglich bist du haftbar. Egal ob teich pool rutsche oder sonstwas.
:shock: Wie ist es denn wenn du neu eingezogen bist und es noch nicht geschafft hast einen Zaun um dein Grundstück zu ziehen? oder kein Geld dafür über hast. Oder beim Neubau eines Hauses, da kommt ja alles nach und nach. Ich kenn niemanden bei dem beim Einzug im Naubau alles tip top fertig war.
Musst du denn da 24stunden in deinen Garten stehen und aufpassen?
Oder wenn man zur Straße hin gar keinen Zaun bauen darf??? (Ist bei uns in den Bauvorschriften so festgehalten!)

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 21:24
von Elena
Doro31 hat geschrieben:Mit d
Prinzenmutti hat geschrieben:
AnnieMerrick hat geschrieben:Kann es dir recht sicher sagen. Wenn Grundstück offen zugänglich bist du haftbar. Egal ob teich pool rutsche oder sonstwas.
:shock: Wie ist es denn wenn du neu eingezogen bist und es noch nicht geschafft hast einen Zaun um dein Grundstück zu ziehen? oder kein Geld dafür über hast. Oder beim Neubau eines Hauses, da kommt ja alles nach und nach. Ich kenn niemanden bei dem beim Einzug im Naubau alles tip top fertig war.
Musst du denn da 24stunden in deinen Garten stehen und aufpassen?
Oder wenn man zur Straße hin gar keinen Zaun bauen darf??? (Ist bei uns in den Bauvorschriften so festgehalten!)
Wenn man auf seinem Grundstück keine Teiche, Fallgruben, scharfe Hunde oder ähnliche Gefahren hat, ist das wenig problematisch. Ansonsten muss man die Gefahrenbereiche selbst eben einzäunen. :?

Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins

Verfasst: 08.03.2017, 22:03
von Missie
Ich muss meinen Teich einzäunen, damit ein Einbrecher, der mein Grundstück gar nicht betreten darf, nicht ertrinkt? Also ich kenne viele ungesicherte Teiche- da müsste ja quasi jeder gesichert werden, weil jeder Gartenzaun überklettert werden kann..
Das kann ich mir nicht vorstellen! Ist es nicht wie auf Baustellen z.B. dass ein Zaun und ggf. ein "Betreten verboten"-Schild ausreichen, da diese unmissverständlich klar machen, dass das Grundstück nicht betreten werden darf?
Ansonsten könnte ja auch der Hermesbote, der immer gegen meinen Willen in unseren Garten kommt :evil: und dort Pakete ablegt, mich verklagen, wenn er auf unserer nassen Terrasse ausrutscht und sich den Arm bricht!?