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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 23:17
von Seifenblasenfrau
Ich halte es mit Suri und genannten Vorrednern.

Safira, die Leute, die das Gesetz ausgedacht haben, haben wahrscheinlich nicht daran gedacht, dass Kinder mit eins vermehrt stillen. Erstens trifft das nicht auf alle stillenden Kinder zu, zweitens stillen viele Kinder mit eins nicht mehr, ich würde sogar behaupten, die meisten sind abgestillt.

Nautilus: Es ist sicher nicht im Interesse der Gesetzgeber, die WHO zu fördern, sondern eher, wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Und es ist nun mal wirtschaftlicher, zu arbeiten, statt zu stillen.

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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 23:21
von safira
Na aber eben um die nicht abgestillten Kinder geht es doch. Die abgestillten brauchen das Gesetz doch eh nicht?!
Und die meisten Kinder, die frisch eingewöhnt werden, haben vermehrt Infekte (oder? !). Ich denke daher, dass das Gesetz nicht im Interesse des gestillten Kindes ist und daher möchte ich es so nicht.

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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 23:25
von safira
Ich denke übrigens auch, dass die wenigsten 18 Monatigen diese Stillpausen tatsächlich brauchen. Aber wegen dem Trend, mit dem 1 Geburtstag einzugewöhnen, finde ich diese Altersgrenze äußerst ungeschickt.
Man darf doch von einem Gesetz erwarten, dass es für alle Seiten irgendwie Sinn macht? Und so ist es eben einseitig zum Vorteil es AGs

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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 19.08.2016, 04:38
von palme56
Den Voreteil für den AG kann ich da ehrlich nicht sehen. Viele Änderungen sind aus AG Sicht nachteilig, z.B. die nun während der Arbeitszeit stattfindenden Vorsorgen als bezahlte Arbeitszeit und die Arbeitszeitregelungen bzgl. Wochenendarbeit nur noch mit Zustimmung.

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 19.08.2016, 07:20
von delfinstern
Die Vorsorgen sind jetzt schon während der Arbeitszeit möglich;) ich find nur keine Regelung für komplett Gleitzeit, da muss ich ja nichts nacharbeiten, weil nichts ausfällt... Aber das ist jetzt schon so, dass man dafür freigestellt wird und nicht nacharbeiten muss ;)

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 19.08.2016, 07:43
von suri
safira hat geschrieben:Ich finde eben gerade rund um den ersten Geburtstag brauchen viele Kinder schon noch häufiges Stillen. Viele werden dann gerade in die Krippe eingewöhnt, sind oft erkältet, essen schlecht.

Wenn eine Altersgrenze sinnvoll ist, dann doch eher so 15 bis 18 Monate?
Gerade mit der häufigen Krippeneingewöhnung finde ich diese Grenze sehr unglücklich

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Während der Eingewöhnung bin ich doch gar nicht arbeiten? Da bin ich doch bei der Eingewöhnung.

Ich habe bisher noch keine Mutter getroffen, die während der Arbeitszeit, wenn das Kind im Kindergarten ist, mal eben in den kindergarten oder zur Tagesmutter fährt, um das Kind zu stillen? Gibt es das?

Und wer gegen Betreuung ab 1 ist, der hat das Kind doch eh nicht in der Betreuung und kann den ganzen Tag stillen, wenn sie möchte?

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 19.08.2016, 07:46
von suri
Seifenblasenfrau hat geschrieben: Nautilus: Es ist sicher nicht im Interesse der Gesetzgeber, die WHO zu fördern, sondern eher, wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Und es ist nun mal wirtschaftlicher, zu arbeiten, statt zu stillen.
Naja, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche. Ich bin ein großer Fan von Frau Schwesig, weil sie sich unermüdlich für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit vielen - meiner MEinung nach sinnvollen - Konzepten einsetzt und diese auch durchsetzt.

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 19.08.2016, 07:51
von Seifenblasenfrau
suri hat geschrieben:
safira hat geschrieben:Ich finde eben gerade rund um den ersten Geburtstag brauchen viele Kinder schon noch häufiges Stillen. Viele werden dann gerade in die Krippe eingewöhnt, sind oft erkältet, essen schlecht.

Wenn eine Altersgrenze sinnvoll ist, dann doch eher so 15 bis 18 Monate?
Gerade mit der häufigen Krippeneingewöhnung finde ich diese Grenze sehr unglücklich

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Während der Eingewöhnung bin ich doch gar nicht arbeiten? Da bin ich doch bei der Eingewöhnung.

Ich habe bisher noch keine Mutter getroffen, die während der Arbeitszeit, wenn das Kind im Kindergarten ist, mal eben in den kindergarten oder zur Tagesmutter fährt, um das Kind zu stillen? Gibt es das?

Und wer gegen Betreuung ab 1 ist, der hat das Kind doch eh nicht in der Betreuung und kann den ganzen Tag stillen, wenn sie möchte?
Guter Beitrag.

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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 19.08.2016, 07:52
von palme56
Stimmt, delfinstern, das war vorher auch schon so.

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 19.08.2016, 08:25
von safira
Seifenblasenfrau hat geschrieben:
suri hat geschrieben:
safira hat geschrieben:Ich finde eben gerade rund um den ersten Geburtstag brauchen viele Kinder schon noch häufiges Stillen. Viele werden dann gerade in die Krippe eingewöhnt, sind oft erkältet, essen schlecht.

Wenn eine Altersgrenze sinnvoll ist, dann doch eher so 15 bis 18 Monate?
Gerade mit der häufigen Krippeneingewöhnung finde ich diese Grenze sehr unglücklich

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Während der Eingewöhnung bin ich doch gar nicht arbeiten? Da bin ich doch bei der Eingewöhnung.

Ich habe bisher noch keine Mutter getroffen, die während der Arbeitszeit, wenn das Kind im Kindergarten ist, mal eben in den kindergarten oder zur Tagesmutter fährt, um das Kind zu stillen? Gibt es das?

Und wer gegen Betreuung ab 1 ist, der hat das Kind doch eh nicht in der Betreuung und kann den ganzen Tag stillen, wenn sie möchte?
Guter Beitrag.

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Die Eingewöhnung umfasst doch auch die Zeit, in der man als Eltern schon weg darf und eben je nach nach Kind auch die erste Zeit alleine. Bis das Kind sich eben gut gewöhnt hat. Und ich kenne viele Mütter, die froh darum sind, in der Zeit ihre Stillpausen vor und nach der Arbeit nehmen zu dürfen und somit zum Einstieg nicht so lange weg zu sein

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