mayra hat geschrieben:Ich war endlich in der Apotheke. Es ist nicht so schlimm, wie ich dachte. Es sind in den 7kg nur 1,9397g Mutterkorn gewesen (die Menge in meinem Tütchen). Da das weit unter der Maximalmenge liegt, werde ich genau folgendes machen: einfach bis zur nächsten Ernte dort keinen Dinkel mehr kaufen.

Wenn ich wieder dort bin, werde ich das auch so mitteilen, das ich das unappetitlich finde und auch nicht ok, selbst wenn der Grenzwert nicht überschritten wird. Aber rechtlich kann ich ja dann nichts sagen

Hhhmm, ob das rechtlich ok ist, können wir als Laien nicht einschätzen. Nur weil der ergoogelte Grenzwert für gemahlenes Getreide nicht überschritten wird? Die offizielle Empfehlung von z.B. dem Bayerischen Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sagt ausdrücklich, dass Selbstvermarkter ihr Getreide reinigen lassen sollen:
"Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sollen daher alle verfügbaren technologischen Möglichkeiten genutzt werden, damit nur Getreide, das weitgehend frei ist von Mutterkorn, an den Verbraucher gelangt. Landwirte, die Getreide selbst vermarkten und nicht über eine gute Reinigungsmöglichkeit für Getreide verfügen, sollten ihr Erntegut bei einer Mühle reinigen lassen. Ausdrücklich gewarnt wird vor dem Verzehr von ungereinigtem Getreide, da dann chronische und akute Vergiftungen nicht auszuschließen sind." siehe
http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/c ... e/#gehalte
Ich würde den Vorfall einfach per formloser Email der in Deinem Fall zuständigen Behörde als besorgter Verbraucher melden. Gerade die Reaktionen einiger SUTler, denen Mutterkorn unbekannt ist und die es folglich gegessen hätten (und an ihre Kleinkinder verfüttert hätten), bestärken mich darin, dass die Behörden informiert werden müssen. Die schauen sich das dann an und können gegebenenfalls eingreifen. So wie der Laden auf Deine Beschwerde reagiert hat, werden die auch in den kommenden Jahren ihr Gift im Getreide lassen. Als Verbraucher braucht man da keine Angst vor der Behörde haben, es ist deren Aufgabe, sich genau solche Fälle anzuschauen!
(OT: Ich habe mal einer großen Baumarktkette Rattengift in Kindergriffhöhe in einer Schütte vor der Kasse gesehen und war entsetzt. Die Behörde vor Ort hat dafür gesorgt, dass das dort nicht mehr gemacht wird, obwohl es rein rechtlich aufgrund neuer europ. Gesetzgebung nicht mehr ausdrücklich verboten ist, Rattengift in Selbstbedienung anzubieten. Aber mit den Überwachungsbehörden will sich kein Laden anlegen.)