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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 26.01.2014, 21:39
von Arche Mama
Selina, lass DIch mal drücken.

Ich habe mich auch soooo über/mit dem Elterngeld geärgert!
Meine Einkünfte aus selbsständiger Arbeit lagen auch in dem Rahmen wie bei DIr und die wollten von mir dann auch noch, daß ich Ihnen eine GuV vorlege. Meine Einwände, ich sei doch gar nicht bilanzierungspflichtig wurden ignoriert - sie dürften sich die EÜR noch nicht einmal ansehen, ich müsse ihnen eine GuV abliefern. Der Typ bei der Elterngeldkasse war auch echt sch....! Ich habe von Buchhaltung doch keine Ahnung, soll ich das nen Steuerberater machen lassen? Hab mich dann also irgendwie durch Bilanzbuchhaltung gequält.
Finanziell hat sich das Theater natürlich nicht gelohnt.

Was mich dann richtig auf die Palme gebracht hat:
Mein Mann hat Elterngeld beantragt, der hatte nach meinem Theater eig. schon kein Bock mehr, und der war mit sehr guten Verdienst selbstständig - von dem wollten sie keine GuV sehen, der hat nur die Einkommnesteuererklärung hingeschickt und die haben gezahlt.
War nach Umzug aber auch eine andere Behörde, leider durfte ich trotzdem bei der alten bleiben :roll:

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 27.01.2014, 09:47
von Selina79
Danke.

Ja das ist echt heftig was ich zwischenzeitlich alles für fälle höre.

Zum Sammeln der Fälle habe ich eine Facebook Gruppe gegründet: bitte tretet alle ein!

https://www.facebook.com/groups/618660984854073/

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 27.01.2014, 18:51
von Linlin
Und hast du jemanden heute erreicht?


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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 27.01.2014, 19:22
von Selina79
Ich brauche ja nicht mehr anrufen. Ich weiß ja jetzt dass es so ist. Ich fülle jetzt alles gewissenhaft und freundlich aus, schicke es hin und warte auf ein Wunder. Sollte kein Wunder eintreten dann kann ich mich immer noch im Widerspruchsbescheid austoben ;)

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 05.02.2014, 12:47
von Lavinia
Darf ich nochmal was zum Thema fragen?
Wenn ich also ganz normal arbeite in TZ, auch das kalenderjahr vor der Geburt komplett (12 Monate) und zusätzlich ein Kleinstgewerbe habe, was ist dann die Grundlage für die Berechnung? Verdienst aus Nichtselbständigkeit+Gewinn aus Selbständigkeit? Was, wenn ich bei der Selbständigkeit aber keinen Gewinn, sondern nur Verlust habe? Oder wird beides addiert und dann der Durchschnitt gebildet? Ich durchblicke das gerade nicht so ganz.

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 05.02.2014, 13:19
von Selina79
Dann ist auch das Kalenderjahr vor Geburt maßgeblich (weil Mischeinkommen) und der Verlust ist quasi 0 Euro plus Dein Teilzeitverdienst geteilt durch 12 und davon wird dann das Elterngeld berechnet.

Re: AW: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 05.02.2014, 13:32
von safira
Mir hat gestern die Frau von der Elterngeldstelle am Telefon erklärt, dass es bei negativem Einkommen durch Kleinstgewerbe wohl schon eine Ausnahme gibt und man dann schon die 12 Monate vor Geburt als Berechnungsgrundlage nutzen kann und nicht das komplette Vorjahr.
Fragt also nochmal nach. Auch bei der Tierheim-Sache kann man ja vielleicht laufende Kosten, Hundefutter usw abziehen, so dass rein rechnerisch ein negtives Einkommen resultiert.

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Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 05.02.2014, 13:42
von Selina79
Wann hattest Du gefragt? Seit dem 1.1.13 ist ja die Regelung sehr strikt mit dem Kalendervorjahr.

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 05.02.2014, 13:42
von Selina79
Achso bzgl. Abzüge - ich hab ja den Steuerbescheid 2012 schon längst. Ich kann nicht viel abziehen. Es verbleiben lt. Steuerbescheid eben immer noch 178 Euro.

Re: AW: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!

Verfasst: 05.02.2014, 13:47
von safira
Selina79 hat geschrieben:Achso bzgl. Abzüge - ich hab ja den Steuerbescheid 2012 schon längst. Ich kann nicht viel abziehen. Es verbleiben lt. Steuerbescheid eben immer noch 178 Euro.
okay nee dann wirds vielleicht nix. Aber ich würde da auf jeden Fall nochmal anrufen, ob es nicht irgend ne Ausnahme gibt.

Ich hatte dazu letzte Woche gefragt, gestern war was anderes.... aber trotzdem ist die Info sehr aktuell. Ob das jetzt allerdings so stimmt und wann genau es Ausnahmen gibt, müsstest du nochmal selbst abklären. Aber versuchen würde ich das schon.

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