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Öööhm... und wo ist der Unterschied zu einigen der so hochgelobten MTs aus dem Ausland ?? Die Damen nähen doch -wenigstens zum Teil- auch selbst (was ja durch die dadurch entstehende Seltenheit z.T. auch den Reiz ausmacht etc.pp.) - und schließen z.T. die Haftung aus, oder sie ist auf Skandinavien beschränkt usw. OK, wenn ich über einen deutschen Shop kaufe, kann ich den vielleicht noch am Rande belangen (wobei, vermutlich auch eher für nen Farbfehler als für eine Schädigung des Kindes).
Wie gesagt, ich habe z.B. einen hier genähten MT hier, bei dem ich keine Unterschiede in der Verarbeitung zu einem Skandi erkennen kann (und ich nähe ja auch selbst, denke also, die Beschaffenheit von Näharbeiten zumindest ein bißchen beurteilen zu können).
Wo ich sehr vorsichtig bin, das ist bei Slings - die gerade Naht meint fast jeder irgendwie nähe zu können , da kaufe ich lieber Originale oder nähe sie mir selbst -oder halt von einer Näherin hier im Forum, der ich wirklich vertraue. Da ist es ja auch noch eine Frage der Garnbeschaffenheit - verwendet der oder die Gütermann extrastark oder irgendeine Ribbelfaser aus dem Tschibo-Aldi-Angebot?
Und Sonnenschnuckel hat auf jeden Fall recht: die meisten Näherinnen hier nehmen ja schon Geld fürs Nähen und lassen sich nicht nur den Stoff bezahlen - und schon sind wir aus der reinen Gefälligkeit und Hobby eigentlich draußen.
Lieben Gruß von LaLeMi mit den beiden Maimäusen 2007 und 2010 und dem Septembermäuserich 2013
***ClauWi-Trageberaterin (Grundkurs 2007, Aufbaukurs 2008)***[/i] Mitglied im TRAGENETZWERK e.V.
Blümchen hat geschrieben:Dann kauft man vielleicht besser nichts selbstgenähtes, wenn man so denkt.
Richtig. Daher kaufe ich nichts Selbstgenähtes.
Das liegt aber dann wahrscheinlich weniger daran, dass du Hobbynäher schlechter belangen kannst, sondern dass du im Schadensfall da kein Geld rauspressen könntest - wie auch immer die Rechtslage aussieht.
So rein realistisch betrachtet...
Das ist doch dasselbe. Belangen will ich im Schadensfall ja den Verursacher, um "Geld rauszupressen". Oder glaubst du, dass das soziale Sicherungssystem ein invalides Kind so unterstützt, wie es nötig wäre?
LaLeMi (war Jerry) hat geschrieben:
Und Sonnenschnuckel hat auf jeden Fall recht: die meisten Näherinnen hier nehmen ja schon Geld fürs Nähen und lassen sich nicht nur den Stoff bezahlen - und schon sind wir aus der reinen Gefälligkeit und Hobby eigentlich draußen.
Sehe ich genauso.
So panisch bin ich ja nicht, ich würde schon noch einen hier genähten MT kaufen. Nicht unbedingt SchwieMa's Erstlingswerk , aber so manch anderen doch. *winkzudesdemonaundaqua*
xknäckebrotx hat geschrieben:
Das ist doch dasselbe. Belangen will ich im Schadensfall ja den Verursacher, um "Geld rauszupressen". Oder glaubst du, dass das soziale Sicherungssystem ein invalides Kind so unterstützt, wie es nötig wäre?
xknäckebrotx hat geschrieben:
Das ist doch dasselbe. Belangen will ich im Schadensfall ja den Verursacher, um "Geld rauszupressen". Oder glaubst du, dass das soziale Sicherungssystem ein invalides Kind so unterstützt, wie es nötig wäre?
Ich meine: Du willst nichts Selbstgenähtes kaufen, weil du im Schadensfall die Chance haben möchtest, an deine Ausfälle wieder ranzukommen.
Und ob das durch die Haftungsbeschränkungen bei Privatnäherinnen erschwert wird oder durch die erhöhte Wahrscheinlichkeit, bei einer Privatperson im Schadensfall NIE auch nur annähernd an die Summe zu kommen, die du dann erstreiten könntest, ist doch letztendlich egal.
Wenn man so risikoavers ist, gibt es mehrere Gründe, nur bei Unternehmen zu kaufen, die eine gewisse Haftungseinlage mitbringen oder entsprechend hoch versichert sind. Hauptsache, du kommst im Schadensfall auch an Geld. Bei mir wäre das z.B. schwer - sollte meine Haftpflicht nicht mitspielen oder wäre die Summe höher, du könntest trotzdem nicht viel pfänden
Allerdings fallen mir da auf Anhieb auch nur zwei bis drei Hersteller ein, bei denen das gegeben wäre...und die nähen keine MT's.
LaLeMi (war Jerry) hat geschrieben:Und Sonnenschnuckel hat auf jeden Fall recht: die meisten Näherinnen hier nehmen ja schon Geld fürs Nähen und lassen sich nicht nur den Stoff bezahlen - und schon sind wir aus der reinen Gefälligkeit und Hobby eigentlich draußen.
Ich wollte nicht unerwähnt lassen, dass die Damen, die sich ernsthaft mit dem Nähen von MeiTais und Slings befassen, dies sehr wohl wissen. Es gibt da auch einen Thread in der Hobbythek zu. Meist ist es ja so, dass zuerst genäht wird, bevor man sich mit dem Gedanken einer möglichen Selbstständigkeit auseinander setzt. Nicht jede möchte aber gleich ein Gewerbe anmelden, nur weil sie 3 MeiTais im Monat näht. Es heißt aber nicht, dass sie die Einnahme nicht bei der Steuererklärung angibt. Eine Berufshaftpflicht kann auch unabhängig von einer Gewerbeanmeldung abgeschlossen werden. Das habe ich z.B. getan.
Die beste Versicherung ist, meiner Meinung, aber immer noch eine gut genähte Tragehilfe und eine sachgerechte Nutzung dieser, damit von vorneherein nichts passiert.
Beatrice (2/72) mit dem kleinen frechen Jaydon (12/06).
xknäckebrotx hat geschrieben:Ich meine: Du willst nichts Selbstgenähtes kaufen, weil du im Schadensfall die Chance haben möchtest, an deine Ausfälle wieder ranzukommen.
Das hört sich in deiner Formulierung so anstößig an. Klar möchte ich den Schaden ersetzt bekommen, den eine mangelbehaftete Kaufsache an anderen Rechtsgütern verursacht hat. Erst recht dann, wenn es sich bei dem verletzten Rechtsgut um die Gesundheit meines Kindes handelt. Nicht, um davon shoppen zu gehen, sondern um den Wiederherstellungsaufwand zu decken. Mal juristisch formuliert, in der Sache aber treffend.
Und ob das durch die Haftungsbeschränkungen bei Privatnäherinnen erschwert wird oder durch die erhöhte Wahrscheinlichkeit, bei einer Privatperson im Schadensfall NIE auch nur annähernd an die Summe zu kommen, die du dann erstreiten könntest, ist doch letztendlich egal.
Es ist nicht egal. Wenn ich einen Vertrag eingehe, dessen Bestandteil eine Haftungsbeschränkung ist, weiß ich, worauf ich mich einlasse. In der Regel geht dieser Umstand ja auch mit einem verminderten Kaufpreis daher. Das ist eine Frage der eigenen Risikobewertung.
Habe ich jedoch einen Ansprch auf Schadensersatz, auf den ich keinerzeit verzichtet habe, möchte ich diesen auch durchsetzbar wissen. Sicherheit kostet Geld.
...nur bei Unternehmen zu kaufen, die eine gewisse Haftungseinlage mitbringen oder entsprechend hoch versichert sind. Allerdings fallen mir da auf Anhieb auch nur zwei bis drei Hersteller ein, bei denen das gegeben wäre...und die nähen keine MT's.
Jedes Unternehmen haftet verschärft nach dem Produkthaftungsgesetz, die sind ALLE versichert gegen Schäden, die sich in Ausübung ihrer Tätigkeit ereignen. Jede vernünftige Putzfrau hat ne Berufshaftpflicht (kostet in der Regel nichts). Wie kommst du auf die Idee?
Acqua ich will hier gar niemandem was unterstellen...nur Steuerrecht ist mein Beruf und ich bin der gesten Überzeugung davon haben die wenigsten eine Ahnung, die sich was dazuverdienen wollen, mit ein paar MT's
LG Amelie
mit Finn (09/06),Hannes (05/08),
Lenn (12/10) und Lola (05/2014)
Da ich momentan leider auch nicht in die Bib komme, kann ich nur das Prdukthaftungsgesetz zitieren:
§ 1. Haftung (1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, dass das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Vekehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Ztpkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte.
(3) Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilproduktes ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produktes, in welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produkts verursacht worden ist.
(4) Für den Fehler, den Schaden unbd den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Abs. 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast.
§ 2. Produkt.
Produkt i.S. dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, wie Elektrizität.
§ 3. Fehler
(1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
a) seiner Darbietung,
b) des Gebauchs, mit dem Billigerweise gerechnet werden kann,
c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
berechtigterweise erwartet werden kann.
(2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.
§ 4. Hersteller
(1) Hersteller i.S. dieses Gesetzes ist, wer als Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
(....)
Ob das von Versicherungen abgedeckt wird und in welchem Rahmen, muss man denk ich, direkt bei den einzelnen Versicherern abklären.