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Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 24.02.2017, 08:42
von Lavinia
ganz ehrlich: ich würde die Jungs des Grundstückes verweisen und das auch für die Zukunft unmissverständlich klar machen. Da wird nur rein gegangen, wenn du es vorher erlaubt hast. Egal was dein Kind zu ihnen sagt.
Bei uns ist es üblich, dass die Nachbarskinder vorher die Eltern des Grundstückes fragen, ob man in den Garten darf. Das hat sich seit Jahren hier so eingebürgert und ich finde es ganz gut. Denn manchmal will man einfach nur seine Ruhe haben und keine fremden Kinder im Garten.
Bei einer Nachbarin sage ich immer dazu, dass sie (also die Mama) dann bitte auch mitkommen soll und selbst auf ihr Kind aufpassen. Denn der kleine Wicht macht ständig Blödsinn und da kann ich nicht mal eben in Küche/Keller verschwinden. Dann sitzt sie halt mit Kaffee auf meiner Terrasse, das ist ja ok und die Aufsichtspflicht liegt weiter bei ihr (denn für ihren Sohn mag ich sie nicht übernehmen!).
Aber fremde Kinder im eigenen Garten, wo man nichtmal den Namen kennt? Ne, dann sollen sie sich draußen auf der Straße zum spielen treffen. Würde ich nicht erlauben. Und Trampolin ist eben wirklich heikel... bei Sandkasten wäre es was anderes.
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 24.02.2017, 08:50
von davisalo
Lavinia hat geschrieben:... bei Sandkasten wäre es was anderes.
Na, wenn's die richtigen Eltern sind ... Die machen einem dann noch Ärger, wenn das Kind Sand gegessen hat, der mit dem Pipi der Nachbarkatze infiziert war ... Die kann ich nämlich leider nicht des Grundstücks verweisen! Sorry ...
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 24.02.2017, 12:09
von Marissa04
Ich fände es total seltsam wenn fremde Kinder einfach so in meinem Garten spielen.
Ich würde die höflich aber bestimmt zum Ausgang verweisen.
Und meinem Kind würde ich sagen das fremde hier nix zu suchen haben.
Ich stelle mir das gerade bei uns vor, wir haben Hunde.... Der Garten ist sicher eingezäunt, vorne kommt kein Hund hin. Und dann macht jemand das Tor vom carport auf und steht zwischen drei Hunden.... ziemlich verrückt. Davor hätte ich als Eltern angst.
Und fremde Leute auf meiner Terrasse? Warum geht man nicht auf den Spielplatz?
Liebe grüße, geschrieben vom Handy
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 24.02.2017, 12:14
von lalelu2
Die Kinder kommen ja nicht ei geladen oder geduldet, zumindest bei uns nicht. Hier wird gewartet, bis niemand zu hause ist und dann der Zaun überklettert.
In der Nähe gibt's eine ziemlich grosse Hochhaussiedlung, da werden einige Kinder eben einfach runtergeschickt, und wo sie hingehen, interessiert keinen.
Ich
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 26.02.2017, 09:50
von Amber
Janinonah hat geschrieben:Ich bin gespannt, ob noch gegenteilige Meinungen kommen.
Hausfriedensbruch? Das Ding gehört uns. Man darf doch auch nicht einfach ein Fahrrad aus einer offenen Garage nehmen und damit (auf dem Grundstück, falls das eine Rolle spielt) herumfahren.
Nein, darf man eigentlich nicht. Aber du duldest die Nutzung, wenn du die Kinder nicht vom Grundstück vertreibst. Also liegt die Aufsichtspflicht bei Dir.
Bei uns gibts die klare Ansage, dass Nachbargärten inkl. Spielgeräten nur mit dem jeweiligen Nachbarskind betreten werden dürfen. Da halten sich alle dran. Aber wenn du daheim bist und fremde Kinder bei euch hüpfen siehst, musst du entweder aufpassen oder sie vom Grundstück schicken.
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 26.02.2017, 10:26
von Janinonah
Okay. ich danke euch allen für eure Meinungen und euer Wissen.
Ist ja schon echt eine blöde Sache. Ich werde wohl in Zukunft anders durchgreifen müssen.
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 27.02.2017, 02:14
von Unilein
Janinonah hat geschrieben:Ich bin gespannt, ob noch gegenteilige Meinungen kommen.
Hausfriedensbruch? Das Ding gehört uns. Man darf doch auch nicht einfach ein Fahrrad aus einer offenen Garage nehmen und damit (auf dem Grundstück, falls das eine Rolle spielt) herumfahren.
Nur weil jemand etwas Strafbares gegen dich ausübt, heißt das ja nicht automatisch, dass du nicht gleichzeitig etwas Strafbares gegen ihn ausüben kannst.
Du darfst auch nicht bei fremden Menschen einbrechen und deren Schmuck klauen. Trotzdem kannst du Schadensersatz bekommen, wenn dich dabei deren Hund beißt.
So wird es wohl mit dem Trampolin auch sein. Hausfriedensbruch oder nicht ändert nichts an deiner Haftungsfrage.
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 08.03.2017, 10:24
von Prinzenmutti
AnnieMerrick hat geschrieben:Kann es dir recht sicher sagen. Wenn Grundstück offen zugänglich bist du haftbar. Egal ob teich pool rutsche oder sonstwas.

Wie ist es denn wenn du neu eingezogen bist und es noch nicht geschafft hast einen Zaun um dein Grundstück zu ziehen? oder kein Geld dafür über hast. Oder beim Neubau eines Hauses, da kommt ja alles nach und nach. Ich kenn niemanden bei dem beim Einzug im Naubau alles tip top fertig war.
Musst du denn da 24stunden in deinen Garten stehen und aufpassen?
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 08.03.2017, 10:28
von pqr
Das ist sogar in der Bauphase so, dass man haftbar ist.
Re: Aufsichtspflicht: Fremde Nutzung unseres Trampolins
Verfasst: 08.03.2017, 10:32
von Prinzenmutti
pqr hat geschrieben:Das ist sogar in der Bauphase so, dass man haftbar ist.
ich kenne niemanden der sein Baugrundstück absperrt. Die LKWs müssen ja zum Ware abladen irgendwie Zugang haben