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Re: Reboarder nach Unfall austauschen?

Verfasst: 18.11.2016, 20:01
von amantedealmeria
Wie unlogisch ist das mit dem Zeitwert eines anderen Modells denn? Zahlen die auch nur den Zeitwert vom Golf wenn ein großer BMW geschrottet wurde?

von unterwegs gesendet
(mit Sohn, 10/13 und Tochter, 10/15)

Re: Reboarder nach Unfall austauschen?

Verfasst: 18.11.2016, 23:59
von ich will aber
Naja, der geschädigte soll seinen Schaden ersetzt bekommen und mehr nicht. Einen 10 Jahre altes angebeultes Auto mit dem Neuwert zu entschädigen wäre genauso "unfair"

Blöd ist es immer, wenn solche Dinge nicht gebraucht oder nur teurer zu haben sind....

Re: Reboarder nach Unfall austauschen?

Verfasst: 19.11.2016, 07:01
von feniliro
Aber es steht doch auf Seite 1 schon der Link, dass bei Kindersitzen der NEUWERT zu erstatten ist....

Re: RE: Re: Reboarder nach Unfall austauschen?

Verfasst: 19.11.2016, 07:06
von amantedealmeria
ich will aber hat geschrieben:Naja, der geschädigte soll seinen Schaden ersetzt bekommen und mehr nicht. Einen 10 Jahre altes angebeultes Auto mit dem Neuwert zu entschädigen wäre genauso "unfair"

Blöd ist es immer, wenn solche Dinge nicht gebraucht oder nur teurer zu haben sind....
Ich meinte auch nicht die Frage Neu- oder Zeitwert, sondern die Frage von welchem Modell den Zeitwert.

von unterwegs gesendet
(mit Sohn, 10/13 und Tochter, 10/15)