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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 21:18
von safira
netteanne hat geschrieben:Dann wird es jetzt wohl angeglichen. Für Lehrer galt das immer schon, dass ich ab dem ersten Geburtstag keine Stillstunden mehr bekomme.
Ich nehme mal an, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Hier im Saarland hat eine Freundin sehr wohl auch über den ersten Geburtstag hinaus "Stillstunden" bekommen

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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 21:18
von palme56
Jetzt musst Du am Wochenende arbeiten, wenn du geplant bist, der AG muss in der darauffolgenden Woche eine freie Zeit von mind. 24 Stunden geben.
So wie ich das neue Gesetz lese, darf das nun nur mit Zustimmung der Schw/Stillenden sein.

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 21:25
von delfinstern
ich weiß nicht obs direkt erlaubt ist, aber ich dürfte am Wochenende tagsüber (Ruf-)Bereitschaft machen. Ist aber ja auch IT-Beruf. Ich will aber nicht ;)

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 21:33
von annibi
Kirschquark hat geschrieben:in der Pflege darfst du am WE arbeiten, so wie in der Schwangerschaft auch.
Aber nur mit freistellung von irgendwelchen amt für das cheffe zahlen muss. So kenne ich das.
Mir hat er das letztes mal *nicht erlaubt * , ich durfte aber meine Arbeitszeiten komplett nach der kita richten. Das wird er jetzt nicht mehr machen. Bzw habe isch gar keine kita [emoji23] [emoji23] [emoji23]

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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 21:36
von Kirschquark
nein, ganz normal und immer - wenn Du den entsprechenden Ausgleich unter der Woche bekommst.
In der Gastronomie und anderen Bereichen ist es übrigens auch erlaubt.

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 21:48
von annibi
Chef musste das beantragen. Ehrlich u ohne witz. U muss dafür Ausgleichszahlungen machen.

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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 22:13
von annibi
Nachgelesen , weil es mich ja betrifft ... jetzt darf ich nur Wochenende, aber keine nachtschicht? Nach neuem gesetz beides?
Für mich persönlich ist es eine Verbesserung. Stillpausen brauche ich eh nicht u ich glaube für viele andere ist das auch nicht so wichtig ...


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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 22:38
von suri
Ich schließe mich Delfinstern und Palme56 an und zeichne die Petition explizit nicht.

Diese langen stillpausen bei einem ü1 Kind sind meinem erleben nach realitätsfern und damit überflüssig.

Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 22:56
von safira
Ich finde eben gerade rund um den ersten Geburtstag brauchen viele Kinder schon noch häufiges Stillen. Viele werden dann gerade in die Krippe eingewöhnt, sind oft erkältet, essen schlecht.

Wenn eine Altersgrenze sinnvoll ist, dann doch eher so 15 bis 18 Monate?
Gerade mit der häufigen Krippeneingewöhnung finde ich diese Grenze sehr unglücklich

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Re: Änderung des Mutterschutzgesetzes

Verfasst: 18.08.2016, 22:58
von Nautilus
Versteh ich nicht ganz, warum denn nicht die Chance nutzen, die 2 Jahre WHO Empfehlung mal zu verankern? Hilft vielleicht auch gegen das ewige "gilt nur für Entwicklungsländer"-Argument? Und mal ehrlich, wie viele Frauen werden das tatsächlich wahrnehmen?

Nautilus mit Astronäutchen (7/12)