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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 11:41
von Kinsale
ixcacienfuegos hat geschrieben:Also eine Freundin meiner Schwester hat eine Kollegin, die bei den Nachtschichten Stillpausen bekommt.
Das ist laut MuSchu-Gesetz nicht zulässig. Also die Nachtarbeit- nicht die Stillpausen. [emoji6]
(
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html)
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 11:48
von ixcacienfuegos
Vielleicht hat sie eine Sondergenehmigung.
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 14:56
von Johana
Doch, Nachtarbeit ist für Stillende erlaubt
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 15:00
von Mondenkind
Johana hat geschrieben:Doch, Nachtarbeit ist für Stillende erlaubt
Das stimmt nicht. MuSchuGe explizit:
Nach §8, Abs.1 gelten folgende allgemeine Beschäftigungsverbote:
"Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20
und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden."
Liebe Grüße, Mondenkind, ModTeam Stillberatung
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 15:02
von Johana
Aber steht nicht weiter unten dass Stillende davon ausgenommen werden dürfen?
Ich habe selbst stillend Nachtdienste gemacht.
Und offizielle Stillpausen bekommen
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 15:16
von Mondenkind
Ja, aber das sind wirklich Sonderregelungen, grundsätzlich vorgesehen ist es nicht. Aber nicht ganz ausgeschlossen, stimmt.
§8, Abs. 3
Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in
den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.
in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbungswesen bis 22 Uhr,
2.
in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.
als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Auf-
führungen bis 23 Uhr.
...
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften zu-
lassen. In einigen Bundesländern sind die Gewerbeaufsichtsämter, in anderen Ländern
staatliche Arbeitsschutzämter zuständig. Bei den Landesministerien für Arbeit und Soziales
kann die zuständige Behörde erfragt werden.
Liebe Grüße, Mondenkind, ModTeam Stillberatung
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 15:20
von Johana
Danke!
Im Krankenhaus war es für mich kein Problem.
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Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 16:49
von Sturmkind
Hallo,
Das Mutterschutzgesetz regelt ja recht klar was erlaubt ist. Wenn man auch nachts arbeiten möchte muss man sich um eine Sonderregelung bemühen oder sich entscheiden den Arbeitgeber nicht zu informieren.
So viel ich weiß, besteht ja keine Pflicht den Arbeitgeber zu informieren. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass man auch auf alle Vorteile im Bereich Arbeitssicherheit, erc. verzichtet.
Leider sind auch nicht immer alle Arbeitskollegen freundlich gestimmt wenn man sich offiziell "Stillend" meldet und über längere Zeit in bestimmten Zeiten/ Bereichen ausfällt.
Lg Sturmkind
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 19.12.2015, 22:06
von Linda81
Ehrlich gesagt, ich arbeite auch, ohne meinen AG zu informieren. Ich verzichte damit auf Still/Pumppausen (brauche ich aber auch nicht, komme so wunderbar zurecht) und kann meinen alten Job im familienfreundlicheren Schichtmodell weitermachen. Das ist es mir wert.
Re: Wie soll das nur werden wenn ich arbeite?! Bitte Erfahru
Verfasst: 23.12.2015, 08:21
von Pusteblume7679
Huhu! Ich hab den Thread erst heute Morgen wieder gefunden... Wie ihr schon richtig vermutet habt, draufkommen wegen Mutterschutz. Ich arbeite im Krankenhaus und bin in der Nachtdienstwoche 7 Tage am Stück von 21:30h bis 9:00h weg. Da werde ich natürlich abpumpen. Das sehe ich auch als geringeres Problem. Mein Problem stellt vor allem der spätdienst dar, der dauert von 14:00 bis 23:00. bisher war es halt immer so, dass der kleine zum einschlafen immer nochmal an der Brust war. Wir haben, nachdem er unbedingt vom Tisch wollte, mit abendbrei angefangen und diesen dann mit Muttermilch angerührt.