Seite 3 von 4

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 18.01.2012, 14:46
von Emjoni
Wir sind auch angeschrieben worden..mehrmals sogar, vom Gesundheitsamt und von der Krankenkasse. Nächste Woche ist es soweit und ich bin gespannt wie sehr sich der Arzt die Zähne ausbeißt..

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 18.01.2012, 22:31
von MaJaDo
Wir gehen auf jeden Fall zur U7a. Da wird nach der KiGa-Reife geschaut.
Allerdings finde ich es eigenartig, dass sie Pflicht soll, wenn von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht übernommen werden. Ist das denn überhaupt zulässig?
Ich dachte, dass man die freiwillig machen kann.

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 18.01.2012, 22:46
von Lösche Benutzer 1828
reformkost hat geschrieben:die U 7a wurde später eingeführt, genauso wie die J. In den älteren Heften fehlt sie. Aber Pflicht ist keine der U´s. Sie sind sinnvoll, jedoch entscheiden Eltern selbst, ob sie sie wahrnehmen oder nicht!
Die sind schon verpflichtend und die Teilnahme wird auch gemeldet.

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 19.01.2012, 06:50
von reformkost
nein, sind sie nicht. Es gibt kein Gesetz, dass dies vorgibt. Die med Vorsorge ist Entscheidung der Eltern. Sie werden gesammelt und gemeldet, macht man sie nicht wird man kontaktiert, das ist richtig. Aber nur um zu klären, warum man die entsprechende U nicht gemacht hat, es soll verhindert werden, dass Kinder durchs med Netz fallen. :shock:
Aber auch da gibt es in der Handhabung Unterschiede in den Bundesländern, die Gesetzesgrundlage ist jedoch ein Bundesgesetz.
Ich spreche auch nicht gg die U´s. Ich halte sie für sinnvoll!! Ich wehre mich nur gg die Aussage diese sei verpflichtend. genauso gibt es keine Impfpflicht, sondern nur eine Empfehlung der STIKO.

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 19.01.2012, 07:03
von mama2008
aufgrund vom gesetz sind eltern nicht verpflichtet,
aber das jugendamt ist verpflichtet, bei nicht gemeldeter (und zur einladung und meldung gibt es die pflicht) vorsorgeuntersuchung zu handeln und zu überprüfen, ob kindesgefährdung besteht. also wird das kind und die eltern auf alle fälle überprüft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 19.01.2012, 08:01
von Lösche Benutzer 1828
mama2008 hat geschrieben:aufgrund vom gesetz sind eltern nicht verpflichtet,
aber das jugendamt ist verpflichtet, bei nicht gemeldeter (und zur einladung und meldung gibt es die pflicht) vorsorgeuntersuchung zu handeln und zu überprüfen, ob kindesgefährdung besteht. also wird das kind und die eltern auf alle fälle überprüft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung
naja, was da steht, stimmt aber so auch nicht mehr....die Kinderärzte müssen melden, ob man dort war, da gibt es ja jetzt extra diese Aufkleber...geht man nicht, steht dann das Jugendamt vor der Tür.
Was dann passiert, weiß ich allerdings nicht.

Sagt mal: mir fiel gerade auf, es gibt ja noch U10 und U11, das wußte ich gar nicht. Sind das auch Kassenleistungen bzw. muss man da auch gehen????
In meinen U-Heften hört das bei U9 auf.

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 19.01.2012, 21:40
von Erdbeerbaby
Meine KK bezahlt die U7a und U10 und U11 oder J11. Hab da ein extra U-Heft für diese Us. Heute waren wir beider U7a. Und die kleine große war super :D

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 20.01.2012, 07:25
von mama2008
Sandküste hat geschrieben:
mama2008 hat geschrieben:aufgrund vom gesetz sind eltern nicht verpflichtet,
aber das jugendamt ist verpflichtet, bei nicht gemeldeter (und zur einladung und meldung gibt es die pflicht) vorsorgeuntersuchung zu handeln und zu überprüfen, ob kindesgefährdung besteht. also wird das kind und die eltern auf alle fälle überprüft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung
naja, was da steht, stimmt aber so auch nicht mehr....die Kinderärzte müssen melden, ob man dort war, da gibt es ja jetzt extra diese Aufkleber...geht man nicht, steht dann das Jugendamt vor der Tür.
Was dann passiert, weiß ich allerdings nicht.
hm, kinderärzte müssen melden.
jugendämter müssen überprüfen, wenn du u nicht gemacht wurde.
aber eltern müssen nicht mit ihren kindern zur vorsorgeuntersuchung.
das jugenamt schaut und wenn alles ok ist, gehen die wieder. bei verdacht auf kindesgefährdung können die eltern dann gezwungen werden, die vorsorgeuntersuchung ect. wahrzunehmen.

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 20.01.2012, 10:36
von channa
hier in ba-wü sind die Us nicht verpflichtend. ich kenne auch niemanden, der jemals post vom jugendamt wegen nicht besuchter U bekommen hätte...

in ein paar bundesländer wurde inzwischen die pflicht die Us zu machen, eingeführt. ich nehme an, deswegen sind die aussagen hier im thread so unterschiedlich.

@sandküste: was meinst du mit aufklebern? die hab ich hier noch nie gesehen.

lg

Re: keine U zum dritten geburtstag?

Verfasst: 23.01.2012, 14:07
von reformkost
der Unterschied der Bundesläner besteht nicht in der U Teilname Pflicht, sondern in der Überprüfung, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist, wenn Eltern den Kia nicht aufsuchen. Die Kinderärzte melden die Teilnahme und eine Sammelstell informiert die Jugendämter bzw. Gesundheitsämter die dann das Kindeswohl überprüfen, bzw. klären warum eine U nicht durchgeführt wurde.
Hierbei geht es ums Kindeswohl, nicht aber um eine Teilnahmepflicht. Die gibt es im ganzen Bundesgebiet nicht. In manchen Bundeslänern findet aber keine Infosammlng und Kontrolle statt, dies regeln die Länder unter sich.