Seite 3 von 5

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 09:29
von annikki
Ich würde hier auch den PayPal Service einschalten, warum sollst Du irgendwas zahlen, wenn sie einen Fehler macht. Das hat nichts mit Verständnis zu tun.

Aber ich kann Dich verstehen. Ich versuche auch immer alle anderen Möglichkeiten auszuloten, und dann erst zum äußersten Mittel, dem Anwalt, zu greifen. Aber damit macht man sich nervlich fertig. Meist wollen das die "Gegner" und spekulieren auf Mitleid und kurze Puste. Ich lerne dazu, bei mir gibt es das Pardon nicht mehr. :evil:

Schreib an PayPal und warte auf Dein Geld, gerade, wenn Du es nicht so dolle in der Börse hast!!

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 09:51
von Amhran
Millefiori hat geschrieben:Ich würd sagen, die Verkäuferin setzt dich ganz subtil ganz schön unter Druck... :?
Ja, und ich laß mich auch noch...

Besteht eigentlich ein Grund, die Sache PP zu melden, wenn sie es ohnehin freiwillig zurückzahlt? Ich meine nicht, oder liege ich da falsch?

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 10:00
von TinaundCJ
Amhran hat geschrieben:
Millefiori hat geschrieben:Ich würd sagen, die Verkäuferin setzt dich ganz subtil ganz schön unter Druck... :?
Ja, und ich laß mich auch noch...

Besteht eigentlich ein Grund, die Sache PP zu melden, wenn sie es ohnehin freiwillig zurückzahlt? Ich meine nicht, oder liege ich da falsch?

Doch.....weil wenn sie es dann nämlich nicht tut und die die Meldefrist verstrichen ist,in der Du es Paypal melden kannst lacht sie sich ins Fäustchen und Du kannst gar nix mehr machen und hast dementsprechend auch keinen Anspruch mehr auf die Kohle.

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 10:18
von Amhran
TinaundCJ hat geschrieben:
Amhran hat geschrieben:
Millefiori hat geschrieben:Ich würd sagen, die Verkäuferin setzt dich ganz subtil ganz schön unter Druck... :?
Ja, und ich laß mich auch noch...

Besteht eigentlich ein Grund, die Sache PP zu melden, wenn sie es ohnehin freiwillig zurückzahlt? Ich meine nicht, oder liege ich da falsch?

Doch.....weil wenn sie es dann nämlich nicht tut und die die Meldefrist verstrichen ist,in der Du es Paypal melden kannst lacht sie sich ins Fäustchen und Du kannst gar nix mehr machen und hast dementsprechend auch keinen Anspruch mehr auf die Kohle.
Nur auf das Versprechen hin würde ich die Frist natürlich nicht verstreichen lassen, aber wenn sie es vorher tatsächlich zahlt?

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 10:35
von annikki
Ich würde es trotzdem tun.

Weißt Du sicher, dass sie das Tuch abgeschickt hat? Oder ist es eine Masche?
Dann sollten andere doch gewarnt werden, oder zumindest PP informiert, dass das nicht nochmal vorkommt.
Wenn alles nur auf dem Postweg verschwunden ist, dann klärt sich das sicher, aber wenn nicht? Schließlich sind die TT nicht gerade preiswert und sehr begehrt.

Ich würde es melden.

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 10:50
von Knuddelschaf
Hallo,

allein, dass sie nach deiner "Drohung" plötzlich die Rückerstattung des Betrags anbietet zeigt doch schon, dass sie sich sehr bewusst ist, dass der Fehler bei ihr liegt und sie nun versucht den Schaden für sie möglichst geringt zu halten.
Eine Meldung bei PayPal ist nicht schlimm. Dir wird geholfen, du bist auf der sicheren Seite und wenn sie ihren Teil der Pflicht erfüllt (Nachweise oder Rückerstattung des Geldes), wird der Fall geschlossen und fertig.

Ich habe den Käuferschutz von PayPal schon 3x in Anspruch nehmen müssen und für mich war der Fall immer sehr schnell erledigt - für die andere Seite letztlich ebenfalls. Sind sehr nette Mitarbeiter und man spart sich wirklich viel Ärger und Nerven...

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 11:02
von claudia820
melde den fall bei paypal dann kann sich die verkäuferin noch dazu rechtfertigen, erst wenn da dann nix von ihr kommt kannst du den käuferschutz beanspruchen und dann übernimmt paypal die ganze sache

und sie hat ja nicht gesagt, dass sie dir alles zurücküberweist sondern -24€ oder?

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 11:03
von antje143
Amhran hat geschrieben:
TinaundCJ hat geschrieben:
Amhran hat geschrieben:[quote="Millefiori"Ich würd sagen, die Verkäuferin setzt dich ganz subtil ganz schön unter Druck... :?
Ja, und ich laß mich auch noch...

Besteht eigentlich ein Grund, die Sache PP zu melden, wenn sie es ohnehin freiwillig zurückzahlt? Ich meine nicht, oder liege ich da falsch?

Doch.....weil wenn sie es dann nämlich nicht tut und die die Meldefrist verstrichen ist,in der Du es Paypal melden kannst lacht sie sich ins Fäustchen und Du kannst gar nix mehr machen und hast dementsprechend auch keinen Anspruch mehr auf die Kohle.
Nur auf das Versprechen hin würde ich die Frist natürlich nicht verstreichen lassen, aber wenn sie es vorher tatsächlich zahlt?[/quote]

wenn das geld vorher bei dir wieder ist,dann kannst du doch den fall schließen dort...doch anders würde ich mich nicht drauf einlassen...sobald die 45 tage verstrichen sind ohne fall-melden bei PP,dann hast du echt pech und das liegt dnan in deiner verantwortung...
mitgefühl für andere tragemutter hin oder her---es geht um dein geld und als verkäufer mit PP-nutzung habe ich mich an regeln zu halten...

oder du hast eben so viel mitgefühl für sie,das du ihr das geld schenkst -auch ohne die ware zu bekommen...wenn dir das gut tut,ist auch das o.k.---das kannst nur du selbst entscheiden... ;)

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 13:00
von Amhran
So, ich hab ihr jetzt einen langen Brief geschrieben, die Konfliktlösung bei PP in Anspruch genommen und warte jetzt mal ab.

Re: Wenn das Tuch nicht ankommt...

Verfasst: 02.03.2011, 13:04
von claudia820
brief? oder email oder gleich bei paypal?

du wirst es nicht bereuen