Re: Abendliches einschlafen bei Schlafzwang im kiga
Verfasst: 09.03.2017, 18:17
Mal zu einem ganz anderen Thema, durch meinen neuen Job bin ich gerade auf Trägerseite in den fachlichen KiTa-Qualitätsbereich nochmal genauer eingestiegen.
Zumindest in Bayern müssen alle Eicnrichtungen in den nächsten Jahren das Thema Kinderrechte/Kinderschutz erarbeiten. Ich starte mit den ersten meiner Einrichtungen gerade die Risikoanalyse.
Das Thema Schlaf ist eines der Themen dabei, u.A. der Schlafzwang. Abgefragt wird z.B.
-"Durch Absprachen im Team ermögliche ich, dass Kinder, die nicht schlafen, alternativen Aktivitäten nachgehen.
- Ich ermögliche Kindern, die nicht einschlafen können oder wollen, den Schlafraum zu verlassen.
- Jüngere Kinder können ihren Schlafplatz selbstständig verlassen."
Usw. Ein riesiger Fragenkatalog.
Ich habe jetzt schonmal gegoogelt und scheinbar wird das Thema auch in Sachsen angegangen. Das wäre vielleicht nochmal eine Möglichkeit über den Träger oder auch die zuständigen Jugendämter ins Gespräch zu kommen, ob das bei der entsprechenden Einrichtung schon Thema ist, bzw. bereits ein entsprechendes Konzept vorliegt.
Zumindest in Bayern müssen alle Eicnrichtungen in den nächsten Jahren das Thema Kinderrechte/Kinderschutz erarbeiten. Ich starte mit den ersten meiner Einrichtungen gerade die Risikoanalyse.
Das Thema Schlaf ist eines der Themen dabei, u.A. der Schlafzwang. Abgefragt wird z.B.
-"Durch Absprachen im Team ermögliche ich, dass Kinder, die nicht schlafen, alternativen Aktivitäten nachgehen.
- Ich ermögliche Kindern, die nicht einschlafen können oder wollen, den Schlafraum zu verlassen.
- Jüngere Kinder können ihren Schlafplatz selbstständig verlassen."
Usw. Ein riesiger Fragenkatalog.
Ich habe jetzt schonmal gegoogelt und scheinbar wird das Thema auch in Sachsen angegangen. Das wäre vielleicht nochmal eine Möglichkeit über den Träger oder auch die zuständigen Jugendämter ins Gespräch zu kommen, ob das bei der entsprechenden Einrichtung schon Thema ist, bzw. bereits ein entsprechendes Konzept vorliegt.