1000 ml ist gut, das ist das, was man als Ziel setzt. Wenn es irgendwie geht, würde ich die Pumpfrequenz erstmal aufrecht erhalten. Eher, wenn nötig, 10 statt 15 Minuten pumpen, aber grundsätzlich würde man empfehlen, es erstmal so zu lassen.MCM18 hat geschrieben: 15.09.2024, 15:29
Dankeschön. Er wurde in der 30.ssw geboren. Aktuell habe ich ca 1000ml pro Tag.
Wie lange sollte man dann pro Durchgang pumpen?
Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
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Mondenkind
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Liebe Grüße, Mondenkind, Modteam Stillberatung
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Danke dir, dann schau ich, dass ich bei 8x bleibe (vielleicht waren es auch 9)und evtl nachts etwas kürzer pumpeMondenkind hat geschrieben: 15.09.2024, 19:241000 ml ist gut, das ist das, was man als Ziel setzt. Wenn es irgendwie geht, würde ich die Pumpfrequenz erstmal aufrecht erhalten. Eher, wenn nötig, 10 statt 15 Minuten pumpen, aber grundsätzlich würde man empfehlen, es erstmal so zu lassen.MCM18 hat geschrieben: 15.09.2024, 15:29
Dankeschön. Er wurde in der 30.ssw geboren. Aktuell habe ich ca 1000ml pro Tag.
Wie lange sollte man dann pro Durchgang pumpen?
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JellyBelly
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die rechtliche Lage bezüglich Stillen und Mutterschutzgesetz. Ich beginne ab Dezember wieder mit der Arbeit. Üblicherweise habe ich monatlich im Schnitt sechs 24-Stunden Dienste gemacht. Da ich mein Kind über den dann erfolgten 1. Geburtstag hinaus stillen möchte, kommen diese langen Dienste ja nicht infrage. Stellt einem die Gynäkologin eine Art Bescheinigung aus, dass man stillt? Oder wie läuft der „Nachweis“ gegenüber dem Arbeitgeber? Und ist die Stillzeit auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, so zB nicht länger als bis zum 2. Geburtstag, da so die gängigen Mindest-Empfehlungen lauten? Oder könnte ich überspitzt gesagt auch bis Schulalter stillen und wäre bis dahin von den Diensten befreit?
meine Frage bezieht sich auf die rechtliche Lage bezüglich Stillen und Mutterschutzgesetz. Ich beginne ab Dezember wieder mit der Arbeit. Üblicherweise habe ich monatlich im Schnitt sechs 24-Stunden Dienste gemacht. Da ich mein Kind über den dann erfolgten 1. Geburtstag hinaus stillen möchte, kommen diese langen Dienste ja nicht infrage. Stellt einem die Gynäkologin eine Art Bescheinigung aus, dass man stillt? Oder wie läuft der „Nachweis“ gegenüber dem Arbeitgeber? Und ist die Stillzeit auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, so zB nicht länger als bis zum 2. Geburtstag, da so die gängigen Mindest-Empfehlungen lauten? Oder könnte ich überspitzt gesagt auch bis Schulalter stillen und wäre bis dahin von den Diensten befreit?
Mama vom Milchbäckchen (11/2023)
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delfinstern
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Es ist zeitlich unbegrenzt. In wie weit man das dem AG sagen möchte, ist einem selbst überlassen.
Ich würde es erst mal ohne Bescheinigung machen, wenn der AG eine will, wird er schon sagen was er will (und ggf bezahlen)
Ich würde es erst mal ohne Bescheinigung machen, wenn der AG eine will, wird er schon sagen was er will (und ggf bezahlen)
Liebe Grüße
Delfin*
mit Delfinzwerg(1/17), Delfinknirps(12/18)und Delfinmini(5/21) *(11.14) *(2.18) *(2.26)
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Jebe
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Hallo zusammen,
Ich habe bei meinem Arzt vergessen nachzufragen, vielleicht wisst ihr Rat. Ich habe heute mit Penicilin V angefangen wegen einer eitrigen Mandelentzündung, meine Tochter bekommt Amoxicillin wegen einer bakteriellen Hautinfektion. Jetzt geht ja ein kleiner Prozentsatz meines Antibiotikums auch in die Muttermilch über. Denkt ihr das ist ein Problem, dass das noch oben drauf auf ihr Antibiotikum kommt? Ich hoffe ihr versteht was ich meine
Ich habe bei meinem Arzt vergessen nachzufragen, vielleicht wisst ihr Rat. Ich habe heute mit Penicilin V angefangen wegen einer eitrigen Mandelentzündung, meine Tochter bekommt Amoxicillin wegen einer bakteriellen Hautinfektion. Jetzt geht ja ein kleiner Prozentsatz meines Antibiotikums auch in die Muttermilch über. Denkt ihr das ist ein Problem, dass das noch oben drauf auf ihr Antibiotikum kommt? Ich hoffe ihr versteht was ich meine
Mit Mäuschen (05/21)
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delfinstern
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Deine Tochter ist 3. Ich glaub nicht, dass da wirklich so viel Wirkstoff bei ihr ankommt, dass es relevant wäre. Gute Besserung
Liebe Grüße
Delfin*
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Seiltänzerin
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Absolut kein Problem. Da kommt nicht viel an. Es ist auch quasi derselbe Wirkstoff (unterscheidet sich nur geringfügig).Jebe hat geschrieben: 20.09.2024, 18:55 Hallo zusammen,
Ich habe bei meinem Arzt vergessen nachzufragen, vielleicht wisst ihr Rat. Ich habe heute mit Penicilin V angefangen wegen einer eitrigen Mandelentzündung, meine Tochter bekommt Amoxicillin wegen einer bakteriellen Hautinfektion. Jetzt geht ja ein kleiner Prozentsatz meines Antibiotikums auch in die Muttermilch über. Denkt ihr das ist ein Problem, dass das noch oben drauf auf ihr Antibiotikum kommt? Ich hoffe ihr versteht was ich meine![]()
Die Dosierlöffel für die Kinder-Antibiotikasäfte sind übrigens ultra ungenau. Was du da an Schwankungen in der Dosis hast, wirst du durch Stillen nicht erreichen. Und es macht nichts, klappt trotzdem.
mit den drei Wirbelwinden (2015,2019,2021)
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Jebe
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Super danke euch!
Mit Mäuschen (05/21)
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taenzerin
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Gilt "nicht in der Stillzeit" auch noch für Ü4-Stillkinder? Konkret: ich habe einen Tee mit Mönchspfeffer. Kann ich den trinken? Oder könnte davon die wenige Milch, die ich noch habe, ganz weggehen?
taenzerin mit Herbstsohn 2016 und Frühlingstochter 2020
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delfinstern
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
Ich würde es ausprobieren, im Zweifel kannst ihn ja wieder weg lassen.
Liebe Grüße
Delfin*
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