Zum einen werden Stoffe ja ballenweise gefertigt und verkauft und natürlich wird sich ein großer Hersteller seine Stoffe selten beim Stoffladen sondern eher beim HErsteller kaufen. Aber wenn sich jemand doch einen Stoff beim Stoffladen kauft, um daraus etwas zu nähen (wofür dieser Stoff ja auch beim Stoffladen verkauft wird
Stoffe, die ballenweise im Stoffladen zum Verkauf liegen sind dazu gedacht, dass sie vernäht, also bearbeitet werden.
So, bei Stoffen, die in klassischer Bindung gewebt sind, einfärbig sind oder mit "klassischen Mustern" (Karo, Linien, Punkte) versehen sind, wird im allerseltensten Fall eine eigentümliche geistige Schöpfung vorliegen, die urheberrechtlich geschützt sein könnte. Auch wenn ein HErsteller meint, auf so einen Stoff "nur für den privaten Gebrauch" draufschreiben zu müssen, so bindet das den Käufer eigentlich nicht, denn ich welches Recht würde er denn eingreifen? Eigentumsrecht kann es nicht sein, er hat den Stoff ja nicht gestohlen. Urheberrecht kann es aber auch nicht sein, weil so ein Stoff kein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt. Insofern würde ich das Thema einfärbige Ikea-Stoffe mal entspannt sehen.
Bei Stoffen mit bestimmten Drucken, besonderen Bindungsarten oder Mustern könnte es sich hingegen schon um urheberrechtlich geschütze Werke handeln. Das Verbreitungsrecht (Verkauf) erschöpft sich innerhalb der EU, wenn ein Stoff in Verkehr gebracht wurde, dh ein Stofflädchen darf vom anderen Stofflädchen kaufen und auch durchaus weiter verkaufen.
Noch immer sind diese Stoffe natürlich zum Vernähen gedacht, dh die Bearbeitung durch vernähen ist quasi vorprogrammiert.
Wenn auf einem Stoff keinerlei Hinweis dazu drauf ist, dass er nicht gewerblich vernäht werden darf, dann würde ich sagen, darf er auch gewerblich vernäht werden. Damit ist ja schon aufgrund der ballenweisen Produktion und des Verkaufs zu rechnen.
Jetzt stellt sich die spannende Frage: Kann ein HErsteller sagen: Ja, Du darfst vernähen, weil Du bist privat oder eben ein kleiner Hersteller, Du hier, Du größerer Hersteller darfst das aber nicht.
Wenn auf einem Stoff ein Hinweis "Kein gewerblicher Gebrauch" oä angebracht ist, würde ich persönlich nachfragen. Es gibt aus meiner Sicht zwar noch immer gute Argumente, dass eigentlich keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn man das macht, aber es ist doch ein Risiko und ich weiß nicht, wie Gerichte sowas im Fall eines Falles beurteilen würden.
Was Ikea anbelangt: Dass man von dort unterschiedliches hört, wundert mich nicht. Es wird wohl darauf ankommen, was der jeweilige Mitarbeiter dazu meint. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass ich schon mal auf einem Ikea-Stoff eine Nutzungsbeschränkung gelesen hätte.