Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 05.01.2012, 12:01
Aaaalso:
kompliziert, kompliziert.
Zunächst gibt es eine Europäische Richtlinie, die einen Teil dessen regeln sollte. Diese wurde im Rahmen des Fernabsatzgesetzes ins Deutsche Recht umgesetzt. In § 357 BGB findet man dazu:
*hüstel* ich bin mir fast sicher, dass die AGB von Dydimos insoweit nicht haltbar sind...
Die zweite Frage sind die Hinsendekosten. Dazu gibt es ein EuGH-Urteil, das generell verbietet, dem Käufer bei Widerruf diese Kosten aufzuerlegen. Diese muss man also nie tragen. Anders ist das natürlich beim Teilrücktritt: wenn Ihr einen Teil der Ware behaltet, sind NATÜRLICH die Hinsendekosten zu tragen, alles andere wäre ja schon ziemlicher Missbrauch: dann bestellt man eben immer ein Teil mehr, schickt es zurück und - schwups - wäre man die Versandkosten los.
kompliziert, kompliziert.
Zunächst gibt es eine Europäische Richtlinie, die einen Teil dessen regeln sollte. Diese wurde im Rahmen des Fernabsatzgesetzes ins Deutsche Recht umgesetzt. In § 357 BGB findet man dazu:
So, die Tücher kosten über 40 Euro, also greift die erste Variante nicht = keine Rücksendekosten zu tragen. Kauft Ihr auf Rechnung (Leistung noch nicht erbracht), können Euch die Kosten auferlegt werden (zweite Variante). Bei Vorkasse (Paypal, Kreditkarte, Vorabüberweisung) nicht.(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2. wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.
Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat. § 346 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 ist nicht anzuwenden, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
*hüstel* ich bin mir fast sicher, dass die AGB von Dydimos insoweit nicht haltbar sind...
Die zweite Frage sind die Hinsendekosten. Dazu gibt es ein EuGH-Urteil, das generell verbietet, dem Käufer bei Widerruf diese Kosten aufzuerlegen. Diese muss man also nie tragen. Anders ist das natürlich beim Teilrücktritt: wenn Ihr einen Teil der Ware behaltet, sind NATÜRLICH die Hinsendekosten zu tragen, alles andere wäre ja schon ziemlicher Missbrauch: dann bestellt man eben immer ein Teil mehr, schickt es zurück und - schwups - wäre man die Versandkosten los.