Re: Haushaltshilfe bei kranker Mutter
Verfasst: 02.12.2024, 06:50
Der Leistungskatalog der GKV ist deutlich: Es "besteht der Anspruch nur, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann."
Mit Partner oder erwachsenen Kindern im Haushalt zahlt die GKV nicht
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... hilfe.html
Ab Pflegestufe 2 ist die Pflegekasse zuständig.
Die Familienhilfe übers Jugendamt ist zur Unterstützung von Familien in Notsituation und immer ne Einzelfallentscheidung fürs Kindeswohl, wenn aus der Familie niemand (!) unterstützen kann:
"Das Wohl des Kindes kann nicht auf andere Weise gewährleistet werden, insbesondere nicht dadurch, dass der andere Elternteil sich um das Kind kümmert. Diese Voraussetzung liegt auch nicht vor, wenn z.B. Großeltern, Nachbarn oder Freunde einspringen können."
https://www.betanet.de/ambulante-familienpflege.html
Mit Partner oder erwachsenen Kindern im Haushalt zahlt die GKV nicht
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... hilfe.html
Ab Pflegestufe 2 ist die Pflegekasse zuständig.
Die Familienhilfe übers Jugendamt ist zur Unterstützung von Familien in Notsituation und immer ne Einzelfallentscheidung fürs Kindeswohl, wenn aus der Familie niemand (!) unterstützen kann:
"Das Wohl des Kindes kann nicht auf andere Weise gewährleistet werden, insbesondere nicht dadurch, dass der andere Elternteil sich um das Kind kümmert. Diese Voraussetzung liegt auch nicht vor, wenn z.B. Großeltern, Nachbarn oder Freunde einspringen können."
https://www.betanet.de/ambulante-familienpflege.html