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Re: Haushaltshilfe bei kranker Mutter

Verfasst: 02.12.2024, 06:50
von Amber
Der Leistungskatalog der GKV ist deutlich: Es "besteht der Anspruch nur, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann."
Mit Partner oder erwachsenen Kindern im Haushalt zahlt die GKV nicht
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... hilfe.html

Ab Pflegestufe 2 ist die Pflegekasse zuständig.

Die Familienhilfe übers Jugendamt ist zur Unterstützung von Familien in Notsituation und immer ne Einzelfallentscheidung fürs Kindeswohl, wenn aus der Familie niemand (!) unterstützen kann:
"Das Wohl des Kindes kann nicht auf andere Weise gewährleistet werden, insbesondere nicht dadurch, dass der andere Elternteil sich um das Kind kümmert. Diese Voraussetzung liegt auch nicht vor, wenn z.B. Großeltern, Nachbarn oder Freunde einspringen können."

https://www.betanet.de/ambulante-familienpflege.html

Re: Haushaltshilfe bei kranker Mutter

Verfasst: 02.12.2024, 06:51
von Reike
Da hast du Recht.
Das ist §20 SGB VIII

Re: Haushaltshilfe bei kranker Mutter

Verfasst: 02.12.2024, 06:54
von Reike
Es geht dabei um Notsituationen in der Familie und da sollten die ersten Monate nach dem Tod eines Elternteils mindestens dazu zählen. Auch aus emotionalen Gründen kann man sich ja nicht kümmern können.

Re: Haushaltshilfe bei kranker Mutter

Verfasst: 02.12.2024, 07:26
von Dickkopf-Mama
Danke, da hab ich was, was ich weiterleiten kann.
Eine Mutter beim Kindergeburtstag gestern hat von einem Fall in ihrem Bekanntenkreis erzählt.